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Klatsch und Tratsch » » Thema: Schadenregulierung durch die HDI
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   Gerd171

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Beiträge: 2059
User seit 29.04.2007
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 Geschrieben am 29.04.2008 um 21:53 Uhr   

Hallo liebe Gemeinde,

wir sind z.Zt. in folgender Situation und ich versuche Euch den „Fall“ möglichst sachlich zu schildern, was mir momentan allerdings sehr schwer fällt

Am 23. JANUAR wurde unser Wagen (Golf) beim ausparken von unserem Hintermann beschädigt und er fuhr weg, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zum Glück haben wir eine Zeugin, die sich sofort bei uns meldete. Danach also das volle Programm: Anzeige erstattet, sofort der Gang zum Rechtsanwalt, etc. Wir dachten eigentlich zu diesem Zeitpunkt, dass nun alles in trockenen Tüchern ist. Aber damit fing der Stress erst richtig an.
Natürlich zog die HDI (Versicherung des Unfallgegners) die Übernahme der Reparaturkosten künstlich in die Länge (ihr VS-Nehmer hat den Schaden noch nicht gemeldet, dann hatte er sich noch nicht geäußert, etc.) .

Wir haben inzwischen folgende Odyssee hinter uns:
- Kostenvoranschlag von VW (1.200,-€)
- Zur DEKRA (wurde von der Staatsanwaltschaft angeordnet), ein Gutachten wurde von beiden Fahrzeugen erstellt, in wie weit ihm die Unfallflucht anhand der Beschädigungen an beiden Fahrzeugen nachgewiesen werden kann (natürlich hat der gute Mann nichts bemerkt ).

An dieser Stelle forderte die HDI, dass Ihr eigener Gutachter den Schaden kalkuliert. Dies lehnte unser Anwalt ab und wir beauftragten einen unabhängigen Gutachter. Resultat: 1004,-€ + 150,-€ Wertminderung, 3 Arbeitstage in der Werkstatt.

Trotzdem blockte die HDI weiterhin und forderte die Kalkulation durch ihren eigenen Gutachter. Wie nicht anders zu erwarten hatte er folgende Beträge „kalkuliert“: Schaden 767,- € + 150,- € Wertminderung + 2 Arbeitstage in der Werkstatt (diese Begutachtung war am Mittwoch, Samstag hatten wir das Gutachten in der Post und heute folgenden Brief von unserem Anwalt. Die HDI (ich sehe inzwischen rot bei diesen 3 Buchstaben) rechnet den Unfallschaden wie folgt ab: 767,-€ ./. MWSt + 150,-€ Wertminderung + 25,-€ Pauschale und hat das Geld sofort an unseren Anwalt überwiesen. Einfach so. Deshalb also die nachdrückliche Forderung für ihr eigenes Gutachten. Sowas habe ich ja noch nie erlebt. Ich könnte k**** * welcher Aufwand wegen einem Bagatellschaden veranstaltet wird und wir müssen das alles so über uns ergehen lassen- ohne wenn und aber.
Wir hatten gehofft, dass wir unser Auto nach diesem ganzen Zirkus und nach über 3 Monaten endlich ganz normal in die Werkstatt bringen können und über die Kostenübernahmeregelung reparieren lassen können. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt sollen wir der VW-Werkstatt den Reparaturauftrag erteilen (Werkstatt und Anwalt arbeiten Hand in Hand), die Rechnung (die natürlich höher ausfällt) an ihn schicken und er fordert das fehlende Geld von diesem Versicherungsladen ein. Aufgrund schlechter Erfahrungen wollen wir der VW-Werkstatt den Auftrag nicht erteilen, sondern einer Lackierfachwerkstatt (sehr gute Erfahrungen). Kann diese Firma auch über unseren Anwalt den Restbetrag von ca. 360,- € (Gutachten des unabhängigen Gutachters 1004,-€ ./. 645 Zahlung der HDI/die MWSt hatten sie ja "freundlicherweise" schon einbehalten) einfordern oder ist dieser Weg durch die „übereilte Schadenregulierung“ nun versperrt? Ich bin für jeden Rat dankbar. Diese Sache muss doch endlich mal ein Ende nehmen und zwar ohne, dass wir Federn lassen müssen.

Viele Grüße
Doris

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   LuckySLK

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Forenprinz
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Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 29.04.2008 um 23:51 Uhr   
Hallo Doris,

wie Eure Rechtslage ist kann ich Euch natürlich sagen.

Aber diese Praktiken sind doch mittlerweile bei sämtlichen Versicherungen Usus. Möglichst viel über eigene "Sachverständige" abwickeln (sprich in den Kosten drücken) zu lassen ist state of the art der Branche.

Ich würde an Eurer Stelle auf dem nicht anfechtbaren Gutachten Eures Sachverständigen beharren und auf entsprechender Abrechnung bestehen. Bei klarer Schuldlage (so wie von Dir geschildert) muß der HDI dann die Anwaltskosten auch noch übernehmen.

Lasst Euch nicht einschüchtern, das Rasseln der Versicherungen ist seit längerer Zeit Trend in dieser Branche und wird eines Tages zum angestrebten Aussterben der neutralen Sachverständigen führen.

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme.

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   SchwabenSLK

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Beiträge: 647
User seit 11.05.2005
 Geschrieben am 30.04.2008 um 00:58 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SchwabenSLK am 30.04.2008 um 15:44 Uhr ]

Hallo Doris,
haste einen Unfall mit Gegner HDI ist zu 90% Ärger vorprogrammiert!
Ich kann ein Lied davon singen!Wünsche viel Glück und möglichst wenig Ärger!
Viele Grüße: Wolfgang
PS:Bei mir stand damals 3-4 Tage nach einem 100% nicht eigen verschuldeten Unfall,sofort ein Münchner Abschleppwagen vor der Haustüre.
Sie sagten es wäre nun ihr Auto,doch da lagen sie bei mir falsch!
--
230k/Modell 1999/Linaritblau und einwenig mehr Dampf als die Serie!!!

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   Schalke-Power

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Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 30.04.2008 um 08:46 Uhr   
Hallo Doris,

bei der HDI ist das normal schau mal hier

http://www.mbslk.com/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=47871&forum=7&highlight=HDI

--
ciao Marco

*Königsblau bis in den Tod*

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.04.2008 um 09:07 Uhr   
Hallo Doris,

mein Mann ist freier Sachverständiger und wir kennen diese "Spielchen" schon seit fast zwei Jahren. Wir haben diese Probleme mit der HUK Coburg Versicherung. Wir bzw. unsere Kunden klagen alles ein und haben bis jetzt alle Verfahren gegen die HUK gewonnen, dabei geht es auch oft um kleinere Beträge. Hinzu kommen dann aber Anwalts- und Gerichtskosten und natürlich die Zinsen.

Aber wenn Ihr eine Reparaturrechnung vorlegt, kann sich die HDI Vers. nicht um die Zahlung drücken, das wird Euch Euer Anwalt sicher schon gesagt haben. Also zieht die Sache durch und laßt Euch von der Versicherung nicht verar.....

Viele Grüße
Heike

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   enerx

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Beiträge: 384
User seit 07.01.2008
 Geschrieben am 30.04.2008 um 09:12 Uhr   
Hallo Doris,
Heike hat Recht- lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen!
Hier ist ein Link zu Urteilen:
http://mbslk.de/modules.php?&name=Forums&file=viewtopic&topic=47212&forum=7



--
Gruß Andreas
----------------
Am Ende der Expansion bleibt nur der kosmische Alzheimer der langsamen Selbstauflösung. Das Universum vergisst uns und sich selbst.

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 30.04.2008 um 09:30 Uhr   
Moin Doris

Sehr ärgerlich wenn die generische Versicherung sich so abblockt- in dem Fall war der Gang zum Rechtsanwalt schon die richtige Vorgehensweise.

Ich hatte mal einen Fall wo mir eine Frau beim ausparken in den stehenden Wagen fuhr (nicht der SLK)-- alles vor Ort geregelt, die Gegnerin fing natürlich an erst mal abzuschwächen von wegen "nachher ist da dann mehr kaputt als tatsächlich ist"....hier habe ich dann aber freundlich aber bestimmt den Vorschlag gemacht gleich die Polizei zu rufen anstatt hier im nachhinein herumzulamentieren bzw die Situation nicht klar definiert zu haben

Soweit so gut...zuhause angekommen dann der Anruf bei der Versicherung des Unfallgegners...durch Zufall auch die VHG bei der ich auch versichert bin Der Herr der VGH sagte mir gleich ich solle zum Gutacher der VHG fahren usw,usw....STOP, ich unterbrach ihn freundlich und teilte ihm mit das ich einen freien Sachverständigen aufsuchen werde und das das doch mein Recht sei --kurze Funkstille....schlechtgelaunt stimmte er mir zu.

Soviel zum Thema--- ich möchte nicht wissen wie das gelaufen wäre wenn ich ein "Online Versicherung" an der Strippe gehabt hätte.....

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !



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   Angelshark

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Forenobertertianer
Beiträge: 214
User seit 26.02.2008
 Geschrieben am 30.04.2008 um 09:54 Uhr   
Hallo Doris,


also generell fordert der Anwalt das Ged ein egal ob du jetzt zu der VW-Werkstatt gehst oder wo anderst hin das ist sein Job meiner Meinung nach !

Nach sehr vielen Urteilen wird danach auch der Rest gezahlt ! Da gab es (leider) schon genug Fälle und deshalb wirft es immer wieder ein schlechtes Licht auf die ganze Branche.

Aber es ist so das die Versicherung des Schädigers ein Recht darauf hat einen Sachverständigen zu schicken weil auch viel Mist gebaut wird doch leider bestraft es dann meist die falschen wie in deinem Fall.
Interessant wäre auch wenn du mal dein gutachten und das der HDI vergleichst was die da nicht einberechnen etc.
Ich hatte mal einen Fall wo mit total unrealistischen AW`s gerechnet wurde und so konnte man das ganze schnell klären !

Viel Glück,

Julia

--
Credere in il destino

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   Gerd171

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Beiträge: 2059
User seit 29.04.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 30.04.2008 um 21:01 Uhr   
Erst einmal ein freundliches Hallo in die Runde,

ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung, die uns einerseits beruhigt und andererseits weiter geholfen hat.

Die Differenz der Gutachten resultiert daher, dass der freie Sachverständige einen Stundenlohn von 92,-€ veranschlagt hat und der HDI-Sachverständige von 55,- €

Heute habe ich nochmals Rücksprache mit unserem Anwalt gehalten. Die HDI muss den Restbetrag bezahlen, allerdings erst nach Vorlage der Rechnung. Klasse Schachzug von diese Banditen. Dadurch müssen wir finanziell in Vorlage gehen. Wir haben heute in der von uns ausgesuchten Lackierwerkstatt den Reparatur-Auftrag erteilt und der Chef hat uns gleich auf die nächste "freundliche Aktion" der HDI aufmerksam gemacht, wofür dieser Verein bekannt ist: nach Einreichung der Rechnung beglückt uns der HDI-Gutachter ein weiteres mal, um nun die Reparatur zu begutachten. Ich fasse es einfach nicht. Inzwischen kann ich mir gut vorstellen, dass es dann zum Theaterstück 2. Akt kommen wird, aber das ziehen wir jetzt durch - bis zum bitteren Ende.

Viele Grüße
Doris

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Beiträge: 105
User seit 21.04.2008
 Geschrieben am 01.05.2008 um 10:18 Uhr   
Durch halten und schön Gegendruck aufbauen. Übliche Zermürbungstaktik.

Der Alfa meiner Frau wurde beim Ausparken vorne beschädigt, dann ging auch so ein Theater los. Bei mir war dann aber folgende Vorgehensweise:

1) Anruf gegnerische Versicherung.
2) Werkstatt und KV an Versicherung
3) Zusage der Kostenübernahme
4) Leihwagen
5) Reparatur (1.457,-)
6) Rechnung direkt an den Versicherer

Niemals einen Gutachter der Versicherung akzeptieren und sich auch niemals die Kosten für den eigenen bestellten Gutachter vom Schaden abziehen lassen.

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