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Tipps und Technik R171 » » Thema: Lieferverzögerung durch Sportpaket im MOPF 280? |
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User seit 27.08.2004
| Geschrieben am 20.04.2008 um 11:43 Uhr  
|
roterslk schrieb:
Hallo,
mein DC Händler informierte mich über eine Lieferverzögerung von ca. einem Monat.
d.h. für mich in Österreich eine Steuererhöhung von ca. 1.200 Euro!
(neue Umweltabgabe ab 1.Juli)
Wisst Ihr genaueres?
Bestellt habe ich im März.
--
sonnige Roadstergrüße,
Herbert
...mit dem tellursilbernen 171er aus Graz
hallo
davon weiss ich nichts,
außerdem gibt es zusätzliche auslieferverzögerungen beim neuen SL -mopf2, die mittlerweile schon bis zu zwei weitere monate betragen können !
--
mit freundlichen Gruss Remo
( Meister 2007...wer hätte das gedacht .....Danke Capello !) | Antworten
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 20.04.2008 um 18:33 Uhr  
| Hallo,
nur das Sportpaket ist für die die Lieferverzögerung bzw. Verschiebung angeblich der Grund, ohne Sportpaket wäre mein 280er schon in die Produktion gegangen.
Frage: Hat schon jemand einen MOPF (280er) bekommen oder bekommt demnächst jemand einen?
--
sonnige Roadstergrüße,
Herbert
...mit dem tellursilbernen 171er aus Graz | Antworten
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Beiträge: 23
User seit 02.01.2008
| Geschrieben am 21.04.2008 um 08:00 Uhr  
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roterslk schrieb:
Hallo,
nur das Sportpaket ist für die die Lieferverzögerung bzw. Verschiebung angeblich der Grund, ohne Sportpaket wäre mein 280er schon in die Produktion gegangen.
Frage: Hat schon jemand einen MOPF (280er) bekommen oder bekommt demnächst jemand einen?
--
sonnige Roadstergrüße,
Herbert
...mit dem tellursilbernen 171er aus Graz
Hallo Herbert!
Fahre schon seit dem 31.03. mit dem Mopf SLK280,
Sportpaket durch die Gegend!
Gruss Jürgen | Antworten
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User seit 20.12.2007
| Geschrieben am 24.04.2008 um 08:09 Uhr  
| Hi,
ich habe gestern extra meinen Händler nochmal gefragt, mein MOPF 280 hat durch das Sportpaket keine weitere Terminverzögerung, aber vielleicht hat sich das unbemerkt mit der Verzögerung durch die Designo Probleme ausgeglichen. Hoffentlich bleibt es jetzt bei der Endkontrolle am 15.5. in Bremen.
Gruß
Nico
--
Der neue Frosch - 280er mauritiusblau
Lieferverzug bis Mitte Mai 08
Qualitätsprobleme bei Designo
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 24.04.2008 um 08:57 Uhr  
| Was bitte schön ist denn diese Umweltabgabe?
1200 Euronen für ein und dieselbe sache mehr berappen für einen Tag zu spät zugelassen?
Hört sich nach Abzocke an. Kommt in Germany dann bestimmt auch bald.
--
Nur wer eine Fahrmaschine beherrscht, der beherrscht den Genuß des Lebens
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 29.04.2008 um 21:31 Uhr  
|
blackbird1x schrieb:
Was bitte schön ist denn diese Umweltabgabe?
1200 Euronen für ein und dieselbe sache mehr berappen für einen Tag zu spät zugelassen?
Hört sich nach Abzocke an. Kommt in Germany dann bestimmt auch bald.
--
Hallo blackbird1x
so geht`s uns Össis: (und dann noch ein Lieferproblem!?!)
Information zu § 6a NoVAG - Ökologisierungsgesetz
Mit 1. Juli 2008 kommt es zu einer gesetzlichen Änderung der Berechnung der NoVA (Normverbrauchsabgabe). Bei Lieferung ab dem 1. Juli 2008 können sich somit die angeführten Brutto-Listenpreise infolge der CO2-Besteuerung erhöhen.
Die Berechnung der NoVA erfolgt ab dem 1.7.2008 nach folgenden Kriterien:
* Für Fahrzeuge, deren Ausstoß an CO2 geringer als 120 g/km ist, vermindert sich die NoVA um max. EUR 360,- (inkl. MwSt).
* Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die NoVA im Zeitraum vom 1.07.2008 bis zum 31.12.2009 für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um EUR 30,- (inkl. MwSt.) je g/km.
* Für Fahrzeuge mit Benzinantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 60 mg/km bzw. für Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 80 mg/km einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens EUR 240,- (inkl. MwSt.)
* Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (Hybridantrieb; Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) vermindert sich die Steuerschuld bis zum Ablauf des 31.08.2012 um höchstens EUR 600,- (inkl. MwSt.)
* Für Fahrzeuge im Sinne des § 2 Z 2, die mit Dieselmotoren angetrieben werden und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen mehr als 0,005 g/km betragen, erhöht sich die nach § 6 berechnete Steuer um EUR 360,- (inkl. MwSt.)
In den dann angeführten Listenpreisen ist die gesetzliche NoVA Minderung bzw. Erhöhung bereits berücksichtigt. Die Summe der Steuerverminderungen darf den Betrag von EUR 600,- (inkl. MwSt.) nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner NoVA Gutschrift führen.
Der NoVA-Aufschlag oder die NoVA-Reduzierung ist auch in der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Die Bemessungsgrundlage für die § 6 NoVAG und § 6a NoVAG ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen.
--
sonnige Roadstergrüße,
Herbert
...mit dem tellursilbernen 171er aus Graz
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User seit 15.10.2007
| Geschrieben am 29.04.2008 um 21:41 Uhr  
| Die ganze CO2 hinsichtlich Autos ist eine Farce. Es ist nur ein Vorwand, damit der Staat die letzten Kröten von den Autofahrern abknüpfen kann. Natürlich müssen CO2-Emissionen gezielt reduziert werden, aber den Anfang sollten USA/China machen. Und nicht der arme Autofahrer, der durch Mineralöl und "Ökosteuer" in Deutschland mehr als gebeultet wird.
Viele Grüße
SLK-2008 | Antworten
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