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User seit 09.01.2005
| Geschrieben am 02.04.2008 um 22:09 Uhr  
| Hallo und guten Abend,
habe mich eben gefragt, weil hier wieder ein Xenon-Thread offen ist, wie schaut es eigentlich mit dem Fernlicht aus, wenn ich schon das Abblendlicht nicht nachrüsten darf, weil ich keine automatische Leuchtweiternregulierung habe?
Scheinweferreinigungsanlage hab ich
Was iss denn nu mit dem Fernlicht?!?
Darf ich da Xenon nachrüsten? Ist ja uninteressant ob die Leuchtweitenregulierung automatisch oder manuell erfolgt,
da es ja eh nur ohne Gegenverkehr benutzt wird...ich denke ihr versteht was ich sagen will
Andererseits müssten die Scheinwerfer ja trotzdem dafür ne Zulassung haben oder? Also dass se die Temperaturen von Xenon aushalten richtig?
Wie sieht es aus mit der Reaktionszeit von Xenon, ist es nicht zulässig weil der Warnfaktor in Sachen Lichthupe nicht mehr möglich ist, bzw. nicht so schnell?
Fragen über Fragen....
Hoffe hier kennt sich einer genau aus
Schönen Abend noch,
euer Erik | Antworten
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User seit 15.08.2007
| Geschrieben am 02.04.2008 um 22:17 Uhr  
| Habe bei meinen Klarglas GenII mal versuchsweise n paar tagen Xenon im Fernlicht drin gehabt! Mit der Lichthupe hast du recht die sind nach dem einschalten ist auf der Straße ca. 3 sec. nichts zu erkennen aber dann ist es einfach beeinduckend wie viel besser das Fernlicht ist als mit normalen Birnen. Allerdings gingen bei mir beim starten des Fernlichtes meist nur beide Fernlichter an wenn der Motor lief ohne war meißt nur einer an liegt wohl am hohen Strombedarf beim starten!
Das mit der Zulassung hat nichts mit der Temperatur der Lichter zu tun da die Xenons wesenlich weniger wärmeentwickung haben als die normalen Birnen!
Gruß, Danilo! | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.04.2008 um 10:55 Uhr  
| Hmm...
lass mich mal raten:
Die Scheinwerfer sind bauartgeprüft und mit den geprüften Leuchtmitteln also H7 freigegeben. Drehst Du da nun eine anderes Leuchtmittel rein, egal ob es Xenon oder ne Kerze wäre, ist der Scheinwerfer nicht mehr zugelassen.
Im Gegensatz dazu sind die +80%-Birnen zugelassen, da es sich ja um die gleiche Bauart sprich H7 handelt wie die, die geprüft wurden. (Bauart und Wattzahl ist gleich).
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Viele Grüße aus dem Wittlager Land - direkt am Fuße des Wiehengebirges
Frank
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Beiträge: 398
User seit 01.01.2006
| Geschrieben am 03.04.2008 um 17:37 Uhr  
| also n bekannter von mir hat in seinem w208 ein xenon als fernlicht nachgerüstet. Die Lichthupe funktioniert einwandfrei. super hell.. erst dann flauts ab und baut sich dann nach und nach (ca. 2-3 sekunden) auf. Dann ist einfach nur super geil hell.
Mein einziges problem bei der sache ist die angelegenheit mit der scheinwerferreinigungsanlage und ob des zeug mir auf dauer (zb. auch als abblendlicht eingebaut) zu heiß wird und mir den scheinwerfer zammbrutzelt.
Zulassung hin zulassung her. FT-Riemenscheibe is auch ne soooo bööööse unzulässige sache. | Antworten
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User seit 22.03.2007
| Geschrieben am 03.04.2008 um 18:43 Uhr  
| Moin,
na da schliesse ich mich doch einmal an....
Klar... bauartgenehmigt mit H7...
Habe XENON als Abblendlicht (SERIE- kein Nachbau). Aber halt kein 2Zonen Xenon sondern wie üblich im 170er, nur Abblend.
Also... könnte mir gut vorstellen, das ganze auch noch für das Fernlicht zu installieren. Sollte gar nicht wirklich auffallen
OK, hat jemand einen guten Lieferanten an der Hand? Die Reaktionszeiten sollte natürlich für die Lichthupe so klein wie möglich gehalten werden. (Wie realisiert man das denn bei den 2 Zonen Xenos?)
Gruss
Andy
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.04.2008 um 19:42 Uhr  
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(Wie realisiert man das denn bei den 2 Zonen Xenos?)
Meistens ist das ein und derselbe Xenonbrenner und für das Fernlicht wird nur eine Klappe hochgeklappt. Früher gab es noch zusätzlich eine H7-Birne, die zur Lichthupe diente, die entfällt aber jetzt häufig, bzw. fast immer
--
Gruß
Erik
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