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Tipps und Technik R170 » » Thema: Muss ich AMG-Felgen eintragen lassen?
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 Geschrieben am 29.03.2008 um 15:28 Uhr   
Hallo SLKler,

habe mir heute Morgen gebrauchte AMG Styling IV gekauft

Räder haben die Dimensionen:
Vorne: 225er Reifen auf 7 1/2Jx17 ET37
Hinten: 245er Reifen auf 8 1/2Jx17 ET34

In meinem "alten" Fahrzeugbrief (der vom Vorbesitzer des Wagen) war diese Kombination von werk aus eingetragen - zumindest fast - statt ET34 ist ET30 eingetragen.

In meinen neuen Papieren sind garkeine Eintragungen mehr drin! Warum das?
Muss ich nach Anbei der Räder beim TÜV vorbei oder reichts das Teilegutachten aus den Tipps und Tricks mitzuführen? Habe auch schon gehört, dass Rad-/Reifenkombinationen garnicht mehr eingetragen werden müssen?!

Danke!!!

Grüße Lars

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   Stuhlgang

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 Geschrieben am 29.03.2008 um 15:42 Uhr   
Um es richtig zu machen, mußt du die wohl eintragen lassen, da die Et anders ist ! Ob es in der Realität einem Tüv Prüfer auffällt ist ne andere Sache !

Bin auch überrascht gewesen, das im neuen Brief die eintragungen nicht mehr drin stehen ! Aber im Schein stehen sie ja drin ! Hat wohl den Vorteil das du den Brief nicht mehr mit rumschleppen mußt, wenn du was eintragen lassen willst. So denke ich es mir zumindest. Habe meinen SLK auch erst 2 Wochen

--
mit freundlichen Gerüchen

Stuhlgang

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 Geschrieben am 29.03.2008 um 16:49 Uhr   
Also in meinem Schein steht nix mehr drin! Das stehen nur die standard 15 Zoll Felgen. Sonst nix mehr!

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   Frankman01



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 Geschrieben am 29.03.2008 um 18:41 Uhr   
hey,

in den neuen Zulassungsbescheinigungen stehen leider keine Eintragungen mehr. Daher habe ich die Prüfprotokolle der Eintragungen für den Fall im Auto liegen.

Das mit der ET kenne ich auch noch, als wir die 4er AMG auf dem 170er hatten.

http://www.mbslk.com/files/artikel/amgfelgentuev.pdf runterladen, und eintragen lassen. Fertig.

--
die Dumm Sau


Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !

http://www.BMslk.de
http://www.frank.muehleck.victoria.de/

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   Stuhlgang

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 Geschrieben am 29.03.2008 um 20:17 Uhr   
Also in meinem Schein (2 Wochen alt) stehen definitv die nachträglich (vom Vorbesitzer) eingetragenen Felgen !!!

--
mit freundlichen Gerüchen

Stuhlgang

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 Geschrieben am 31.03.2008 um 08:47 Uhr   
Also erstmal vielen Dank für die Antworten!!!

Ich habe Gestern selbst nochmal in anderen Foren herumgesucht. Dabei stieß ich öfters auf die Aussage: "Wenn die Felgen in der EG- (oder EU-?)Typengenehmigung der Fahrzeugs eingetragen sind, müssen sie nichtmehr im Einzelfall abgenommen werden."
Und in diesem Teilegutachten

http://www.mbslk.com/files/artikel/AMG-17Zoll.pdf

steht, bei den Styling IV "...Räder sind in der Typengenehmigung des im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugs 170 ... enthalten..."

Würde doch bedeuten ich muss die nichtmehr abnehmen lassen?! Oder was meint ihr?

Grüße Lars

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 Geschrieben am 31.03.2008 um 09:26 Uhr   
Hallo,
habe beim Landratsamt versucht einen Sportauspuff (mit Gutachten + DEKRA Abnahme) eintragen zu lassen. Die Damen machten das nicht. Laut Aussage des LRA werden nur noch Leistungssteigerungen eingetragen. Alles andere muss durch ein Gutachten vom TÜV (oder Ähnlichem) abgenommen werden und in dieser Abnahme steht dann der Vermerk drin dass man dieses Papierchen mit den Fahrzeugpapieren mitführen muss und auf Verlangen der Ordnungsbehörden vorzeigen muss. Mehr ist da nicht mehr.
Da ein Wechsel der Räder-/Reifenkombination m.E. nicht unbedingt eine Leistungssteigerung darstellt entfällt für mich auch in diesem Fall die Eintragung. Es sollte halt ein Gutachten oder eine Werksfreigabe für die gewünschte Größe und Fahrzeugtyp vorliegen.
Gruß aus dem wilden Süden

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 31.03.2008 um 10:48 Uhr   
Augen auf beim Kaffee kauf .
Ob die technischen Änderungen noch in den Fahrzeugschein eingetragen werden müssen oder nicht, hängt davon ab was der Prüfer in seinem Protokoll vermerkt. Wenn man jedoch keine Lust auf den ganzen Papierkram hat (so wie ich) kann man auch alles in den Schein eintragen lassen.


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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 Geschrieben am 31.03.2008 um 10:53 Uhr   
mir gehts primär eigentlich darum, ob ich überhaupt zu einem prüfer gehen muss um die Räder abnehmen zu lassen.

Gruß Lars

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   accpralle

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 Geschrieben am 31.03.2008 um 13:19 Uhr   
Mahlzeit Lars !
Ich habe mir dieses Gutachten

http://www.mbslk.com/files/artikel/AMG-17Zoll.pdf

nochmal in Ruhe durchgelesen...Du hast zwar Recht, das da steht diese Räder sind in der Typgenehmigung enthalten, aber am Schluß unter 7. steht sehr eindeutig, das du trotzdem zum TÜV mußt , weil das eben keine ABE sondern ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 ist, sorry....
Gerd

--
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