habe mir heute Morgen gebrauchte AMG Styling IV gekauft
Räder haben die Dimensionen:
Vorne: 225er Reifen auf 7 1/2Jx17 ET37
Hinten: 245er Reifen auf 8 1/2Jx17 ET34
In meinem "alten" Fahrzeugbrief (der vom Vorbesitzer des Wagen) war diese Kombination von werk aus eingetragen - zumindest fast - statt ET34 ist ET30 eingetragen.
In meinen neuen Papieren sind garkeine Eintragungen mehr drin! Warum das?
Muss ich nach Anbei der Räder beim TÜV vorbei oder reichts das Teilegutachten aus den Tipps und Tricks mitzuführen? Habe auch schon gehört, dass Rad-/Reifenkombinationen garnicht mehr eingetragen werden müssen?!
Um es richtig zu machen, mußt du die wohl eintragen lassen, da die Et anders ist ! Ob es in der Realität einem Tüv Prüfer auffällt ist ne andere Sache !
Bin auch überrascht gewesen, das im neuen Brief die eintragungen nicht mehr drin stehen ! Aber im Schein stehen sie ja drin ! Hat wohl den Vorteil das du den Brief nicht mehr mit rumschleppen mußt, wenn du was eintragen lassen willst. So denke ich es mir zumindest. Habe meinen SLK auch erst 2 Wochen
in den neuen Zulassungsbescheinigungen stehen leider keine Eintragungen mehr. Daher habe ich die Prüfprotokolle der Eintragungen für den Fall im Auto liegen.
Das mit der ET kenne ich auch noch, als wir die 4er AMG auf dem 170er hatten.
Ich habe Gestern selbst nochmal in anderen Foren herumgesucht. Dabei stieß ich öfters auf die Aussage: "Wenn die Felgen in der EG- (oder EU-?)Typengenehmigung der Fahrzeugs eingetragen sind, müssen sie nichtmehr im Einzelfall abgenommen werden."
Und in diesem Teilegutachten
Hallo,
habe beim Landratsamt versucht einen Sportauspuff (mit Gutachten + DEKRA Abnahme) eintragen zu lassen. Die Damen machten das nicht. Laut Aussage des LRA werden nur noch Leistungssteigerungen eingetragen. Alles andere muss durch ein Gutachten vom TÜV (oder Ähnlichem) abgenommen werden und in dieser Abnahme steht dann der Vermerk drin dass man dieses Papierchen mit den Fahrzeugpapieren mitführen muss und auf Verlangen der Ordnungsbehörden vorzeigen muss. Mehr ist da nicht mehr.
Da ein Wechsel der Räder-/Reifenkombination m.E. nicht unbedingt eine Leistungssteigerung darstellt entfällt für mich auch in diesem Fall die Eintragung. Es sollte halt ein Gutachten oder eine Werksfreigabe für die gewünschte Größe und Fahrzeugtyp vorliegen.
Gruß aus dem wilden Süden
Augen auf beim Kaffee kauf .
Ob die technischen Änderungen noch in den Fahrzeugschein eingetragen werden müssen oder nicht, hängt davon ab was der Prüfer in seinem Protokoll vermerkt. Wenn man jedoch keine Lust auf den ganzen Papierkram hat (so wie ich) kann man auch alles in den Schein eintragen lassen.
nochmal in Ruhe durchgelesen...Du hast zwar Recht, das da steht diese Räder sind in der Typgenehmigung enthalten, aber am Schluß unter 7. steht sehr eindeutig, das du trotzdem zum TÜV mußt , weil das eben keine ABE sondern ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 ist, sorry....
Gerd