Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
| Geschrieben am 26.03.2008 um 22:47 Uhr  
| Hallo SLK-Gemeinde.
Zum Hintergrund:
Seit 2 Wochen bin ich auch Besitzer eines SLK. Leider hat er keine originalen Xenon-Scheinwerfer. Und was man einmal hatte, möchte man ja auch nicht mehr missen.
Der SLK ist Baujahr 2000, und ein Pre-Facelift.
Die Fakten:
Das man Xenon nur nachrüsten darf, wenn man eine SRA und eine ALR hat, ist mittlerweile ja auch vielen klar, und 'einleuchtend'...
Diese Regelung tritt für folgende Fahrzeuge ein:
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen...
Die Gerüchte:
Darf man jetzt einen Xenon-Nachrüstsatz einbauen, wenn ein Fahrzeug, z. B. am 30.05.2000 erstmal angemeldet wurde (ohne Autom. LR, ohne Reinigungsanlage versteht sich) ?
Die Frage:
Das würde ja dann auf fast alle SLK Pre-Facelift-Modelle zutreffen, oder???... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Merry Oh Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 104
User seit 07.03.2004
| Geschrieben am 27.03.2008 um 00:03 Uhr  
| Hallo Merry Oh,
würde mal pauschal NEIN sagen. Zum einen haben die Nachrüstsätze keine Zulassung und zum anderen sind die Reflektoren sowie die Streuscheiben nicht für Xenonlampen ausgelegt. Habe mich mal bei MB erkundigt und laut werkstattmeister sind Automatische Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben . Mach Dich lieber vorher kundig bevor Du irgendwelche Umbauten tätigst. Kann sehr schnell sehr teuer werden. Da verstehen die Grünen keinen Spaß. Man könnte meinen die haben hier bei uns alle den KFZ-Meister .
Gruß Volho | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an volho Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
| Geschrieben am 27.03.2008 um 13:19 Uhr  
|
volho schrieb:
Hallo Merry Oh,
würde mal pauschal NEIN sagen. Zum einen haben die Nachrüstsätze keine Zulassung
Doch, z. B. die von HID haben eine E-Zulassung (was aber mittlerweile auch nix mehr bedeutet), und sind TÜV geprüft.
und zum anderen sind die Reflektoren sowie die Streuscheiben nicht für Xenonlampen ausgelegt.
Bei den älteren E-Klasse Modellen waren die Scheinwerfer ja auch nicht aus Klarglas, sie hatten 'jediglich' ALR und SRA...
Habe mich mal bei MB erkundigt und laut werkstattmeister sind Automatische Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben .
Wie gesagt, lies dir die Paragraphen-Zusätze durch...
Mach Dich lieber vorher kundig bevor Du irgendwelche Umbauten tätigst. Kann sehr schnell sehr teuer werden. Da verstehen die Grünen keinen Spaß. Man könnte meinen die haben hier bei uns alle den KFZ-Meister .
Ich weiß, dass eine unzulässige Änderung der Beleuchtung am KFZ 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte bedeuten....
Deswegen wollte ich ja nachfragen, ob einer genaueres weiß... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Merry Oh Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6825
User seit vor Apr. 03
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 412
User seit 21.03.2008
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6825
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.04.2008 um 10:43 Uhr  
| Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
§50 (10)
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Ich suche nochmal das andere heraus.
Die E-Prüfung der einzelenen Elemente ist ein weiteres Kriterium.
Auf der Motorsho win Essen kamen immer wieder Nachrüstkäufer an und dort konnte man feststellen, was das e-Prüfzeichen alles verbergen kann: Oft wird das nur auf etwas getestet, was gar nicht relevant ist etc....
Bzgl der Nachrüstung vor 2000 suche ich es ncohmal raus bzw. gebe an an unerern Fachmann bei Tune-it-safe, der hat das sofort parat.
Bei Tuning Fragen einfach Mr. T auf http://www.tune-it-safe.de anschreiben
--
Gruß
Mekkes
http://www.mekkes.de / http://shop.mekkes.de | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Mekkes Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|