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Tipps und Technik R170 » » Thema: Xenon nachrüsten nun doch erlaubt?
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   Merry Oh

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Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
 Geschrieben am 26.03.2008 um 22:47 Uhr   
Hallo SLK-Gemeinde.

Zum Hintergrund:

Seit 2 Wochen bin ich auch Besitzer eines SLK. Leider hat er keine originalen Xenon-Scheinwerfer. Und was man einmal hatte, möchte man ja auch nicht mehr missen.

Der SLK ist Baujahr 2000, und ein Pre-Facelift.

Die Fakten:

Das man Xenon nur nachrüsten darf, wenn man eine SRA und eine ALR hat, ist mittlerweile ja auch vielen klar, und 'einleuchtend'...

Diese Regelung tritt für folgende Fahrzeuge ein:

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen...

Die Gerüchte:

Darf man jetzt einen Xenon-Nachrüstsatz einbauen, wenn ein Fahrzeug, z. B. am 30.05.2000 erstmal angemeldet wurde (ohne Autom. LR, ohne Reinigungsanlage versteht sich) ?

Die Frage:

Das würde ja dann auf fast alle SLK Pre-Facelift-Modelle zutreffen, oder???...

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   volho

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User seit 07.03.2004
 Geschrieben am 27.03.2008 um 00:03 Uhr   
Hallo Merry Oh,

würde mal pauschal NEIN sagen. Zum einen haben die Nachrüstsätze keine Zulassung und zum anderen sind die Reflektoren sowie die Streuscheiben nicht für Xenonlampen ausgelegt. Habe mich mal bei MB erkundigt und laut werkstattmeister sind Automatische Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben . Mach Dich lieber vorher kundig bevor Du irgendwelche Umbauten tätigst. Kann sehr schnell sehr teuer werden. Da verstehen die Grünen keinen Spaß. Man könnte meinen die haben hier bei uns alle den KFZ-Meister .

Gruß Volho

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   Merry Oh

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Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
 Geschrieben am 27.03.2008 um 13:19 Uhr   


volho schrieb:
Hallo Merry Oh,

würde mal pauschal NEIN sagen. Zum einen haben die Nachrüstsätze keine Zulassung




Doch, z. B. die von HID haben eine E-Zulassung (was aber mittlerweile auch nix mehr bedeutet), und sind TÜV geprüft.



und zum anderen sind die Reflektoren sowie die Streuscheiben nicht für Xenonlampen ausgelegt.



Bei den älteren E-Klasse Modellen waren die Scheinwerfer ja auch nicht aus Klarglas, sie hatten 'jediglich' ALR und SRA...



Habe mich mal bei MB erkundigt und laut werkstattmeister sind Automatische Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben .



Wie gesagt, lies dir die Paragraphen-Zusätze durch...



Mach Dich lieber vorher kundig bevor Du irgendwelche Umbauten tätigst. Kann sehr schnell sehr teuer werden. Da verstehen die Grünen keinen Spaß. Man könnte meinen die haben hier bei uns alle den KFZ-Meister .



Ich weiß, dass eine unzulässige Änderung der Beleuchtung am KFZ 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte bedeuten....

Deswegen wollte ich ja nachfragen, ob einer genaueres weiß...

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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 27.03.2008 um 13:43 Uhr   
Hallo Merry Oh,

Bei den älteren E-Klasse Modellen waren die Scheinwerfer ja auch nicht aus Klarglas, sie hatten 'jediglich' ALR und SRA...

Ab dem Modell W210 kam Xenon zum Einsatz, meine ich.
Dort gab es aber Unterschiede vom Scheinwerferglas her, zwischen Xenon und normal.

--
ciao Marco

*Königsblau bis in den Tod*

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.03.2008 um 14:55 Uhr   
Richtig! Reflektor und Scheinwerferglas sind unterschiedlich! Optisch auf den 1. Blick nicht ersichtlich!

--
mfg
Micha



????SLK ????

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   Merry Oh

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User seit 08.03.2008
 Geschrieben am 28.03.2008 um 22:01 Uhr   
Ja, also braucht man nur Xenon-Scheinwerfer und keine SRA und keine ALR? ...oder was ist die Antwort?

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   Mekkes

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 Geschrieben am 28.03.2008 um 23:28 Uhr   
Die müssen aber auch schon vor dieser Zeit eingetragen worden sein.

http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,2
Hier ist es ja geregelt:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php





--
Gruß
Mekkes

http://www.mekkes.de / http://shop.mekkes.de

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   michael2003

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Beiträge: 412
User seit 21.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 29.03.2008 um 12:04 Uhr   
Lass bloß die Finger davon, gibt nur Ärger!!!
Und wenn du es "Legal" machen willst kostet es dich zu viel.....

--
Qualis rex, talis grex.

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   Merry Oh

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Beiträge: 129
User seit 08.03.2008
 Geschrieben am 02.04.2008 um 12:51 Uhr   


Mekkes schrieb:
Die müssen aber auch schon vor dieser Zeit eingetragen worden sein.

http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,2
Hier ist es ja geregelt:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php





--
Gruß
Mekkes

http://www.mekkes.de / http://shop.mekkes.de



Ja, aber wo steht das, dass es schon in dieser Zeit eingetragen sein musste?

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   Mekkes

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Beiträge: 6825
User seit vor Apr. 03

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.04.2008 um 10:43 Uhr   
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

§50 (10)
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Ich suche nochmal das andere heraus.

Die E-Prüfung der einzelenen Elemente ist ein weiteres Kriterium.
Auf der Motorsho win Essen kamen immer wieder Nachrüstkäufer an und dort konnte man feststellen, was das e-Prüfzeichen alles verbergen kann: Oft wird das nur auf etwas getestet, was gar nicht relevant ist etc....

Bzgl der Nachrüstung vor 2000 suche ich es ncohmal raus bzw. gebe an an unerern Fachmann bei Tune-it-safe, der hat das sofort parat.

Bei Tuning Fragen einfach Mr. T auf http://www.tune-it-safe.de anschreiben







--
Gruß
Mekkes

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