Hallo liebe Gemeinde,
kann mir jemand von Euch sagen wie lange man ein Rücktrittsrecht von einem privaten Oldtimerverkauf hat?
Der Vertrag wurde am 15.3.08 unterschriben und angezahlt,Restzahlung soll nächstes Wochenende folgen!
Bis wann kann er nun eigendlich von dem abgeschlossenen Vertag zurücktreten?
Gruß Olaf aus Bochum
Beispiel: Jemand klingelte an meiner Wohnungstür. Ich hatte ihn nicht eingeladen, ließ ihn dennoch ein. Er bot mir einen angeblich besonders preiswerten Massagesessel zum Kauf an. Ich ließ mich beeindrucken und unterschrieb einen Kaufvertrag.
Versendergeschäften (Fernabsatz)
Beispiel: Ich würde gerne in meinem Büro die berühmte Liege LC 4 von Le Corbusier aufstellen, um ab und zu darauf zu relaxen. Ich finde im Internet einige Anbieter, die sich auf den Nachbau von Bauhausklassikern spezialisiert haben und online verkaufen. Auf meinem PC fülle ich den Bestellschein eines italienischen Online-Händlers aus und klicke auf "Absenden". Nach ca. 20 Minuten trifft eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung ein.
Kauf unter Darlehensgewährung (Ratenzahlung)
Beispiel: Ich bin ein junger Mann (schön wär’s) und beziehe mit meiner Freundin unsere erste Wohnung. Sie (die Wohnung, nicht die Freundin) muss komplett neu eingerichtet werden. Das Geld ist knapp. Ein Möbelhaus bietet Finanzkauf zu 1% Zins an. Wir rechnen und kommen auf monatliche Raten, die ich gut verkraften kann. Es werden zahlreiche Formulare ausgefüllt und unterschrieben. Der Möbelkauf auf Raten ist perfekt.
Jetzt kommt es: Aus welchen Gründen auch immer, ich will die Möbel nicht mehr. In diesen drei Fällen ist es mir gestattet, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss den Kaufvertrag zu widerrufen. Aber nur in diesen Fällen - sonst nicht. Und nur innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (mit bestimmten Ausnahmen).