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Tipps und Technik R171 » » Thema: Neuwagen-Garantie
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 Geschrieben am 19.03.2008 um 12:15 Uhr   
Hallo Leute,

vorab ich bin neu hier, bin seit 2 Wochen glücklicher Besitzer eines SLK 200 einTraum dieses Auto. Jetzt habe ich mal ne Frage, die Neuwagengarantie geht bis zum 11/2008, dazu habe ich vom Händler noch eine Gebrauctwagen-Garantie bekommen die geht vom 07.03.2008(kauf) bis 07.03.2009 ist das richtig ????? müsste die Gebrauchtwagen-Garantie nicht erst nach Ablauf der Neuwagen-Garantie beginnen ???? Grüsse daywalker

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   SLK172

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 12:31 Uhr   
Hallo,

hm, also bei mir war es tatsächlich so, dass die Händlergarantie erst ab Ende der Neuwagengarantie aktiv wurde und dann 12 Monate gilt, allerdings lagen zwischen Kauf und Beginn nur 4 Monate, bei dir ist es ja noch länger hin.

Ich denke, dass der Händler dies hätte beeinflussen können, aber es wohl nicht getan hat.

Gruß

Guido

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   Angelshark

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 12:40 Uhr   
Hallo,


"nagel" mich bitte nicht darauf fest, aber soviel ich weiss ist es so das der Händler seine Garantie ab Kaufdatum gibt weil er zu diesem Datum auch in die Gewährleistung eintritt. Also sprich zu dem Datum wo er dir das Auto gibt kann er dafür garantieren aber wenn er diese erst ab 11.08 gibt, kann er nicht mehr garantieren da das Fahrzeug nicht mehr in seinem sondern in deinem Besitz ist...........
Hatte mal vor Ewigkeiten bei jemandem nachgefragt und der hat mir das so erklärt.
Hoff ich konnte richtig helfen,,,,,,,,,,
Viel Spaß mt deinem SLK, ich habe meinen auch erst 9 Tage und will ihn gar nicht mehr hergeben !

--
Credere in il destino

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   guterrat

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 15:37 Uhr   
Hallo,
erst einmal Glückwunsch zu deinem Fahrzeug.
Die Gebrauchwagengaratie läuft ab Kauf ein Jahr. Das ist so richtig.

Gruß
Jupp

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   SLK172

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 16:43 Uhr   


guterrat schrieb:

Das ist so richtig.


Ich bin mir nicht sicher, ob man hier von "richtig" oder "falsch" sprechen kann. Fakt ist doch aber wohl, je später sie anfängt, um so länger hat man etwas davon, oder nicht?

Gruß

Guido

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   guterrat

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 17:00 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von guterrat am 19.03.2008 um 17:41 Uhr ]

Hallo,
laut Gesetz muß der Händler beim Gebrauchtwagenkauf ein Jahr Garantie geben. Die Unterlagen werden beim Kauf, spricht der Übernahme ausgefüllt und das Jahr beginnt zu laufen.

Gruß
Jupp

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 17:10 Uhr   
Hallo Jupp,

falsch, er muss gesetzlich Gewährleistung geben, keine Garantie.
Beweispflicht im ersten Halbjahr beim Händler, danach beim Kunden, hatten wir schon ausführlich in einem andere Threat.


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   guterrat

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 Geschrieben am 19.03.2008 um 17:43 Uhr   
Hallo,
du hast Recht, Gewährleistung und nicht Garantie. Habe die neuen Begrifflichkeiten noch nicht so richtig verinnerlicht.

Gruß
Jupp

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 Geschrieben am 20.03.2008 um 10:00 Uhr   
Morsche,

danke für die Infos

grüsse


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 Geschrieben am 21.03.2008 um 10:36 Uhr   
Hi Leute,
jetzt bin ich schon irritiert.
Ich dachte immer der Händler müß beim gebrauchten 2 Jahre Gewährleistung geben und nur der Privatmann kann beim Geschäftswagen auf 1 Jahr reduzieren, wenn er das ausdrücklich in den Vertrag schreibt.

Grüße RalfiF

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