| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Schadensfreiheitsrabatt in der KFZ - Versicherung |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.12.2003 um 15:31 Uhr  
| Hallo,
in 2003 lag mein230K bei der Haftpfl. Klasse SF 23, Beitragssatz 30 % und in der VK SF 15 bei 35 %. Zwischenzeitlich hatte ich keinen Schaden. Im Sept.2003 wurde der SLK getauscht gegen einen 320. Es wurde kein neuer Vetrag abgeschlossen. Die Vers.Nr. und die Vers.Gesellschaft des Neuen ist die gleiche wie beim 230 K.
Nun stelle ich fest , bei der neuen Rechnung 2004, daß die Haftpfl. in SF 24 angehoben wurde, weiterhin 30 % und die VK auf SF 16 rutschte. Der Beitragssatz ist aber jetzt um 5% erhöht auf 40 %. Ist dieses nach Eurer Meinung bei einem Fahrzeugwechsel ohne Neuvertrag zulässig.
Gruß
Heiner | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 59
User seit 21.11.2003
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6750
User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 22.12.2003 um 13:19 Uhr  
| Hallo,
ich werde mal versuchen, diese Phänomen zu erklären:
Bei einem Fahrzeugwechsel werden immer die gerade aktuellen Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegt. Früher hatte man bereits bei 18 schadenfreihen Jahren die magischen 30% erreicht. Ab Änderung der Bedingungen Ende 2001 wurden diese 30% erst bei 22 schadenfreien Jahren erreicht. Wenn nun eine Änderung im Vertrag durchgeführt wird, schaut man nicht wieviele "Prozente" man hat, sondern sieht sich die schadenfreien Jahre an. Dies kann zwischen Haftpflicht und Vollkasko auch variieren. Somit kann es passieren, dass man seiner Prozente "beraubt" wurde
--
der jeden morgen um 10:00 zur Hausfrau mutiert !
http://www.fmuehleck.de | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Frankman01 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 22.12.2003 um 14:02 Uhr  
|
Heiner schrieb:
...Es wurde kein neuer Vetrag abgeschlossen. Die Vers.Nr. und die Vers.Gesellschaft des Neuen ist die gleiche wie beim 230 K...
Hallo Heiner,
die Versicherungsnummer mag aus verwaltungstechnischen Gründen die alte geblieben sein, aber wenn du dir mal die AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) durchliest -sollte übrigens jeder mal machen, ist manchmal ganz interessant- , wirst du schnell feststellen, dass der Versicherungsvertrag sich auf das versicherte Fahrzeug bezieht. Bei Veräußerung kann der Käufer demnach deinen Vertrag übernehmen. Dies gilt natürlich nur für den Vertrag, nicht für deine Schadenfreiheitsklassen. Sobald du aber ein neues Fahrzeug (sog. Ersatzfahrzeug) zulassen möchtest, benötigst du hierfür von deinem Versicherer eine neue Versicherungsbestätigung (sog. Doppelkarte). Mit Einlösung der Doppelkarte gehst du somit ein neues Vertragsverhältnis ein. In diesem Moment gelten für dich dann natürlich die aktuellen Tarifbestimmungen und hier hat sich dann wohl prozentual in deiner Schadenfreiheitsklasse was getan. Du bist ja schließlich auch nicht in Prozente, sondern in Schadenfreiheitsklassen eingestuft - und die hat dir ja niemand genommen.
Ist mir erst kürzlich genauso gegangen. Ärgerlich, aber mit Aushändigung der AKB von uns akzeptiert.
VG, Alex | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an axk0815 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 23.12.2003 um 21:41 Uhr  
| Hallo,
Danke für Eure Antworten zu diesem Thema. Zwischenzeitlich habe ich mit meiner Gesellschaft telefoniert und diese haben mir gesagt, am wichtigsten sind die schadenfreien Jahre. ( Beisp. SF 16 usw.) In den Vers.Bedingungen steht genau wie es im Schadenfall um die Rückstufung aussieht. In diesem Zusammenhang gebe ich Euch einen Tip, den SLK evtl. bei VK oder TK auf die neuen Strukturen umzustellen. Wichtig!!! Aber auf jeden Fall beides vergleichen. Meinen 320 habe ich jetzt umgestellt und bin dadurch in VK von Stufe 24 in 21 runtergestuft und zahle bei 40% in der VK statt 407.32EUR nur noch325,29 EUR jährl. Das macht 82 EUR aus.
Viele Grüße
Heiner | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1321 Mitglieder: 1 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|