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... ist OFFLINE
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User seit 18.02.2008
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... ist OFFLINE
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User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 18.03.2008 um 10:57 Uhr  
| Hallo Pete,
aslo soweit wie ich weiss ist es nicht erlaubt die schwarzen Rückleuchten auf den 170 zu machen und der TÜV wird es auch nicht so einfach eintragen.
Würde Dir vorschlagen, das Du den Tunern von Pimp Station mal anschreibst und fragst ob und wie die es geschafft haben.
Halte uns bitte damit auf dem laufenden denn ich kann mir vorstellen, dass das viele interessieren wird.
--
aus Walldorf oder Cannes
grüsst Euch
Roy
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User seit 19.09.2006
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... ist OFFLINE
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Beiträge: 794
User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 18.03.2008 um 11:24 Uhr  
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Mattes schrieb:
Würde Dir vorschlagen, das Du den Tunern von Pimp Station mal anschreibst und fragst ob und wie die es geschafft haben.
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aus Walldorf oder Cannes
grüsst Euch
Roy
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Moin,
Irdendwie kann ich mir schon vorstellen , was Die sagen werden !
--
Gruss, Mattes " 666 " The number of my BLACK beast!
Moin Mattes,
ich auch
aber es wäre doch ein schöner Spass wenn Du Dir schwarze aufs Auto machst und wenn die Rennleitung Dich stoppt und Dir einen Mängelschein geben will einfach den Kofferraum aufmachst und vor Ort die gegen die orig. ausstauschst, ich glaube das Gesicht der Jungs wäre "UNBEZAHLBAR"
--
aus Walldorf oder Cannes
grüsst Euch
Roy
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User seit 18.02.2008
| Geschrieben am 18.03.2008 um 11:59 Uhr  
| Habe mit denen telefoniert.
Er sagt er hätte das wohl schon öfters gemacht und die Leuchtmittel gegen irgendwelche LED Geschichten getauscht um die Leuchtkraft zu erhalten.
Naja, er meinte, das noch keiner seiner Kunden damit Probleme hatte.
Was auch immer das heißt.
Wenn die polizei davon kein Plan hat ist ja Gut und Schön, aber mit dem TÜV ist das so eine Sache.
Und ich hab auch kein Bock für´n TÜV das jedesmal hin- und her zu schrauben....
Vielleicht gibts sowas ja irgendwo mit TÜV oder ABE oder E.Prüfzeichen....
Bei anderen Autos gibts das ja schließlich auch....
Scheiß TÜV Geschisse in Deutschland!
Mfg Pete | Antworten
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| Geschrieben am 18.03.2008 um 12:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Stuhlgang am 18.03.2008 um 12:22 Uhr ]
Soweit ich das weiß, liegt das Problem, das lasierte Rückleuchten nicht mehr richtig reflektieren, dann bringen auch keine stärkeren oder LED Lichter irgendwas...
Also wie immer, wer es legal will, läßt die Rückleuchten so wie sie sind...
--
mit freundlichen Gerüchen
Stuhlgang | Antworten
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User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 18.03.2008 um 12:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Walldorf98 am 18.03.2008 um 12:43 Uhr ]
Stuhlgang schrieb:
Soweit ich das weiß, liegt das Problem, das lasierte Rückleuchten nicht mehr richtig reflektieren, dann bringen auch keine stärkeren oder LED Lichter irgendwas...
Also wie immer, wer es legal will, läßt die Rückleuchten so wie sie sind...
--
mit freundlichen Gerüchen
Stuhlgang
Hallo Stuhlgang,
wenn das so wäre, dass es nur wegen der Reflektion ist dann kann man doch kleine Reflektoren anbringen und schon wäre die Sache legal oder sehe ich da was falsch.?
--
aus Walldorf oder Cannes
grüsst Euch
Roy
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User seit 20.11.2007
| Geschrieben am 18.03.2008 um 12:46 Uhr  
| Ja,klar man man zusätliche reflektoren anbringen, aber um die Hauptrücklichter zu reflektieren zu bekommen, müsste man ja auch auf diese irgendwelche Reflektoren aufkleben Würde bestimmt gut ausehen
Bin der meinung leicht lassierte Rücklichter, von mir aus mit helleren Birnchen, leuchten genauso wie orginal, nur die Reflektion ist wesentlich schlechter...wie das der Tüv sieht, steht aber auf einem anderen Blatt
--
mit freundlichen Gerüchen
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User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 18.03.2008 um 13:30 Uhr  
| Es gibt da wohl primär drei Bereiche, wo es Probleme mit "selbstgetönten" Heckleuchten geben kann:
- Lichtstärke (die Tönung "schluckt" zuviel Licht)
- Lichtfarbe (durch die Lasur wirkt z.B. ein Schluß-/Bremslicht rosa oder gräulich)
- Sicherheitsreflektoren ("Katzenaugen") sind nur noch schwach oder garnicht mehr sichtbar
Selbst wenn man alles davon in den Griff bekommt, ist das danach immernoch ein nicht erlaubter Eingriff in die Beleuchtungsanlage und gleichzusetzen mit erloschener Betriebserlaubnis.
Ich warte immernoch auf "legale" getönte Rückleuchten. Immerhin gibts doch schon Klarglasscheinwerfer...
Gruß,
Harald | Antworten
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User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 18.03.2008 um 14:05 Uhr  
| ach Jungs, DAS thema wurde hier doch schon wie so vieles 10000000x diskutiert!
Fakt ist, dass lasieren oder lackieren zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Punkt! Damit erlischt die Versicherung. Punkt!
Über mögliche Risiken z.B. bei einem Auffahrunfall sollte sich jeder im Klaren sein.
*und nun steinigt mich, ja ich weiss ich bin ein oller Miesepeter*
--
Gruss, Karsten
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