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Klatsch und Tratsch » » Thema: extrem trockene Luft im Büro -> gesetzliche Regelungen gesucht
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   S - FP 230

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Beiträge: 5371
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 08.03.2008 um 11:42 Uhr   
Wir haben mit der Firma vor einem Jahr ein neues Bürogebäude bezogen.

Mittlerweile gibt es Porbleme mit der Luftfeuchtigkeit. Die Luft weist max. 8% bis knapp an die 30% Luftfeuchtigkeit auf. In aller Regel so +/- 25%.

Da der Vermieter jetzt auf stur geschaltet hat, suche ich eine entsprechende Regelung, damit wir Ihn packen können. Habe leider noch nichts gefunden, in welchen expliziet etwas ausgeführt wird in Form einer Verodnung oder gar Gesetzes.

Wäre für Hilfe und Hinweise sehr dankbar.

Da ich nur noch 1/3 Nasenschleimhäute habe, zudem Kontaktlinsen trage, leide ich hier tlw. sehr extrem.

Gruß

Frank Peter

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 08.03.2008 um 12:05 Uhr   
Hi Frank Peter,

hole Dir doch mal Info's ein über die BG Süd. Die müßten m.E. über dies Info's verfügen.

Kann Dir gerne die Kontaktdaten per PN zukommen lassen.

herzliche Grüsse
aus Backnang
Diana

--
"Lache und die Welt lacht mit Dir,
weine und Du weinst allein!"
-Charlie Chaplin-

http://www.slk-rems-murr.de

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 08.03.2008 um 12:17 Uhr   
Mahlzeit,

vielleicht hilft dir der Link weiter.

http://www.deutscher-mieterbund.de/

--
Gruß Stefan

...der aus Südhessen!

------------------http://www.slk-hest.de---------------

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Forenoberprimaner
Beiträge: 628
User seit 24.05.2007
 Geschrieben am 08.03.2008 um 12:35 Uhr   
Hi
Bei uns sind wegen der Klimaanlage 40-55% vorgeschrieben aber ob das einer gesetzlichen Reglung unterliegt weiß ich nicht.
Ich würde auch mal irgendwelche arbeitsplatzverordnungen durchsuchen dort sind sehr viele Sachen geregelt.

Gruß fundriver

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   Timol

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Forensextaner
Beiträge: 70
User seit 23.09.2007
 Geschrieben am 08.03.2008 um 14:23 Uhr   
Warum stellt ihr nicht einfach ein paar Zimmerpflanzen hin? Oder gibt es eine Regelung, die das aufstellen von Pflanzen verbietet?

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   Michl

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Forenunterprimaner
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Beiträge: 412
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.03.2008 um 15:12 Uhr   
Das einzige, was mir zu dem Thema einfällt: die Bildschirmarbeitsplatzverordnung schreibt für Arbeitnehmer ein angenehmes Raumklima vor, ich hab aber keine Ahnung, wie das mit dem Vermieter dann läuft... auch mein Vorschlag: Zimmerpflanzen?

--
Durch Frauen werden die Höhepunkte des Lebens bereichert und die Tiefpunkte vermehrt.
-Friedrich Nietzsche-

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   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
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Beiträge: 5371
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.03.2008 um 15:42 Uhr   


Lady schrieb:
Hi Frank Peter,

hole Dir doch mal Info's ein über die BG Süd. Die müßten m.E. über dies Info's verfügen.

Kann Dir gerne die Kontaktdaten per PN zukommen lassen.

herzliche Grüsse
aus Backnang
Diana

--
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Hallo Diana,

wäre nett von Dir!

Danke!

Frank Peter

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

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   S - FP 230

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Forenprinz
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Beiträge: 5371
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.03.2008 um 15:43 Uhr   


Timol schrieb:
Warum stellt ihr nicht einfach ein paar Zimmerpflanzen hin? Oder gibt es eine Regelung, die das aufstellen von Pflanzen verbietet?



Ich habe die ganze Fensterbank voll mit Pflanzen, Effekt nahezu null !

Gruß

Frank Peter

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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   KleinerSL

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Forenuntersekundaner
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Beiträge: 264
User seit 22.02.2008
 Geschrieben am 08.03.2008 um 16:22 Uhr   
Hallo Frank Peter,

ich kenne jemanden, der auch mit zu trockener Luft zu kämpfen hat und als Abhilfe für kleines Geld im Baumarkt eine Nebelschale für's Büro gekauft hat. Sieht zwar ein bisschen kitschig aus, aber erfüllt wohl seinen Zweck ganz gut.

http://www.amazon.de/Nebler-mit-blauer-Schale-4farbig%2BLichtsteuerung/dp/B000OXOJUK/ref=pd_bbs_2?ie=UTF8&s=home-garden&qid=1204989237&sr=8-2

http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?doc=41292

--
Gruß, S.

...wartet auf den SLK 200 K MOPF. Liefertermin: Mai

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   Wiesel

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Forendoppeldoktor
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Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 08.03.2008 um 17:58 Uhr   
Der Fall hat zwei Zielrichtungen, je nachdem, an wen sich der Anspruch richten soll.

Du schreibst von der Sturheit des Vermieters. Ob der Vermieter eine bestimmte Luftfeuchtigkeit schuldet, richtet sich nach dem Mietvertrag respektive danach, ob das Mietobjekt dem vertraglich vorgesehenen Zweck - Büro - unter normalen Umständen genügt. Ich regle in derartigen gewerblichen Mietverträgen immer die Frischluftwechselrate pro Stunde und lasse das bei Objektbezug messen. Wenn genügend Frischluft zeitig genug zugeführt wird, stimmt meist auch die rel. Luftfeuchte.

Andernfalls dürfte es schwer werden, einen Mangel der Mietsache nachzuweisen Dies deshalb, weil die Erwärmung/ Trocknung der Luft stark vom Nutzerverhalten und den laufenden Gerätschaften abhängt. Das ist eher ein Fall für die Gutachter .....

Anders ist die Frage zu beantworten, ob der Arbeitgeber als Folge seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht (Nebenpflicht) ggü. dem Arbeitnehmer gehalten ist, bestimmte Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu garantieren.

Da kommen die BG und in vielen Bundesländern vor allem die Ämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit ins Spiel (bitte ausgooglen).

Es kann nur im wohlverstandenen Mitinteresse des Arbeitgebers sein, sich entsprechend selbst zu informieren und Luftbefeuchtung zu schaffen, denn (häufig) kranke und unmotivierte Arbeitnehmer sind menschlich (zuallererst!) wie betriebswirtschaftlich der worst case.

Viel Erfolg und gute Besserung!

Grüße vom Willy

--
Open your mind!

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