.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Garage durch Falschparker zugeparkt................
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenuntersekundaner
Forenuntersekundaner
Beiträge: 287
User seit 04.07.2005
 Geschrieben am 18.02.2008 um 13:23 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 18.02.2008 um 20:07 Uhr ]

Hallo,

ich könnte was wir hier in Deutschland für Gesetze haben.
Komm ich am Samstag um 22:00 Uhr nach Hause und möchte in die Tiefgarage fahren (Tiefgarage mit insgesamt 40 Stellplätzen).
Diese war aber von einem Mercedes CLK zugeparkt. Hab natürlich erstmal auf die Hupe gedrückt, in der Hoffnung, das der Fahrer irgendwo blos kurz einen Besuch abstattet und gleich wieder wegfährt.
Pustekuchen, nach mehrmaligen gehupe um 22:00 Uhr kam niemand, also hab ich die Polizei gerufen.
Diese kam relativ schnell und machte eine Halteranfrage über die Zentrale.
Der CLK-Fahrer war aber nicht zu erreichen und auch nicht in der Nähe wohnhaft. Die Polizisten steckte Ihm ein Ticket von 15,- Euro an die Scheibe und ich fragte ob dieser nun Abgeschleppt wird.
Da sagen die, nein das dürften Sie nicht und wenn ich einen Abschleppdienst beauftarge, müsse ich diesen selber zahlen und von dem Falschparker die Kosten wieder einholen.
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
Was soll das denn??? Wegen dem komm ich nicht zu meinem Eigentum (Garage) und die Polizei kann nichts machen??
Sie meinten nur wenn ich rausfahren müßte, dann könnten Sie Ihn Abschleppen lassen, aber nur, wenn ein besonderer Grund vorliegt.
Also manchmal könnt ich ko..en wenn ich das höre.
Da hat einer mehr Rechte als Falschparker wie sonst einer.
Ne, ne armes Deutschland sag ich da nur.

P.S.: Hab mich inzwischen wieder beruhigt

--
Gruß
Armin
--
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht, hat schon verloren.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an delphin_diver    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist ONLINE

   Olaf M

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 10865
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 18.02.2008 um 13:56 Uhr   


delphin_diver schrieb:

Da sagen die, nein das dürften Sie nicht und wenn ich einen Abschleppdienst beauftarge, müsse ich diesen selber zahlen und von dem Falschparker die Kosten wieder einholen.



Moin!

So steht es geschrieben, egal ob einer vor Deiner Garage parkt oder z.B. auf Deinem Stellplatz steht.

Sonst wollte keiner rein oder raus?

--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf

SLK 230 FL, Linaritblau inkl. SS-Posaune, Chromdings und hassunichgesehn...
Die Raute im Herzen...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Olaf M    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   drrerpol

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1652
User seit 22.06.2005
 Geschrieben am 18.02.2008 um 14:05 Uhr   
Soweit ich weiß, gibt's folgende Faustregel, wenn auch stark vereinfacht:
- Abschleppen von öffentlichem Gelände: Halter zahlt.
- Abschleppen von Privatgelände: Der Auftraggeber zahlt.

Gruß,
Wolfgang

--
momentan CLK 209 Avantgarde MOPF obsidianschwarz
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/167000.html

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an drrerpol    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   ABC

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 18.02.2008 um 14:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 18.02.2008 um 14:17 Uhr ]

Hallo Armin,

ich verstehe die Aufregung nicht, der Halter hätte Dir die Abschleppkosten doch erstatten müssen, es geht doch nur um das Ausfallrisiko! Oder erwartest Du, dass der Staat dies für Dich übernimmt?

--
Grüße
ABC
__________________________________________________

Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an ABC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenuntersekundaner
Forenuntersekundaner
Beiträge: 287
User seit 04.07.2005
 Geschrieben am 18.02.2008 um 14:19 Uhr   
Hallo O.L.A.F.,

ne, sonst wollte wohl anscheinend keiner rein oder raus zu diesem Zeitpunkt.
Da hat der CLK-Fahrer wohl glück gehabt, dass ich der einzigste war.





O.L.A.F. schrieb:


delphin_diver schrieb:

Da sagen die, nein das dürften Sie nicht und wenn ich einen Abschleppdienst beauftarge, müsse ich diesen selber zahlen und von dem Falschparker die Kosten wieder einholen.



Moin!

So steht es geschrieben, egal ob einer vor Deiner Garage parkt oder z.B. auf Deinem Stellplatz steht.

Sonst wollte keiner rein oder raus?

--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf

SLK 230 FL, Linaritblau inkl. SS-Posaune, Chromdings und hassunichgesehn...
Die Raute im Herzen...



--
Gruß
Armin
--
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht, hat schon verloren.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an delphin_diver    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
 Geschrieben am 18.02.2008 um 14:31 Uhr   
habe das Prozdere auch schon mehrfach gehabt, musst den Abschlepper bezahlen und dan auf dem Zivilweg einklagen, wenn der dann sagt den Wagen hat sein Schwager aus Ütztürck gefahren, hast Du schon ein Problem...........

--
Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an colognehunter    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forendoppeldoktor
Forendoppeldoktor
Beiträge: 2118
User seit 02.01.2008
 Geschrieben am 18.02.2008 um 14:38 Uhr   
Hallo Armin,

so was kenne ich auch,es ist schade das einem dann

die hände gebunden sind(Kosten)um was zu unternehmen.

weil billig ist es ja nicht wenn man einen abschleppen lässt .

wünsche mir,daß da mal eine vernünftige regelung kommt.




Viele Grüße

Ralf

--
"55" Forever.......

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an ray 1    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   guterrat

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 18.02.2008 um 15:33 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von guterrat am 18.02.2008 um 16:31 Uhr ]

Hallo,
warum wundern wir uns über einen solchen oder ähnlichen Vorfall.
Wir, die Autofahrer, haben mit unserer Rechtschutzversicherung dafür gesorgt, als Falschparker, dass das Gesetz in dieser Art verwässert worden ist.
Ursprünglich war das ein klarer Fall zum Abschleppen. Aber durch zu viele Einsprüche, wo der Eine oder Andere Recht bekam ist alles so verwässert.
Vor Gericht hat man schließlich Anspruch auf ein Urteil, nicht auf Recht. Sollte dann Recht und Richtig zusammentreffen ist das ein Glücksfall.

Gruß
Jupp

--
http://www.josefjung.de.tl

http://www.josefjung.de.vu



Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an guterrat    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Gerd122

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 18.02.2008 um 16:07 Uhr   


ABC schrieb:

... der Halter hätte Dir die Abschleppkosten doch erstatten müssen, es geht doch nur um das Ausfallrisiko! Oder erwartest Du, dass der Staat dies für Dich übernimmt? ...



Hi,

leider ist aber in der heutigen Zeit nicht sichergestellt, das der "Falschparker" die Abschleppkosten auch bezahlen kann. Und sicherheitshalber sein Auto verwerten, darf man leider auch nicht. Und da ist das Problem.



--
Gruß

Gerhard

************************************
HarzMiniEvent 2.0 reloaded 2008
18.07.2008 - 20.07.2008
Orgateam

http://www.harzweb.de/harzevent-reloaded
************************************

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Gerd122    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1858
User seit 07.11.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 18.02.2008 um 17:50 Uhr   
Hallo Armin,

das kenn ich auch, mindestens einmal im Jahr verwechselt jemand die Einfahrt zum Innenhof mit 4 Garagen mit einem Parkplatz. Da aber diese Einfahrt mit behördlichem Siegel als Feuerwehreinfahrt zu einem zweiten Haus erklärt ist, wird dann durch den Hausmeister die Polizei verständigt und abgeschleppt ... bei Feuerwehreinfahrt geht das gaaaanz schnell. Mir aber zu langsam und ich bin froh, dass der Gehsteig breit genug ist um die 5m nach rechts zur nächsten Ausfahrt zu gelangen - nein, ich fahr nicht auf dem Gehsteig, ich trage dann mein Auto auf Händen
Ach ja, das einzige was mir einfällt zu solchen Autofahrern, einfach mal etwas aus der Hand rutschen lassen, hilft garantiert wie man sieht:



   

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an PeterP    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :779
Mitglieder:    3
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.364.105

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Magst Du Spargel?

Ja
Nein

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm