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Klatsch und Tratsch » » Thema: Nebenkostenabrechnung - Frist verballert?
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   Olaf M

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 Geschrieben am 02.02.2008 um 18:35 Uhr   
Moin!

Eine Bekannte hat jetzt ihre Nebenkostenabrechnung bekommen, das Mietverhältnis endete am 30.11.2006.

M.E. ist die gesetzt Frist abgelaufen, d.h. die Abrechnung hätte bis zum 31.12.07. bei ihr eingehen müssen.

Watt nu?

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 02.02.2008 um 18:50 Uhr   
Hi,
nach § 556 Abs. 1 BGB dürfte Verjährung eingetreten sein.

--
Grüße aus Sprockytown

Uli

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   Player26

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 Geschrieben am 02.02.2008 um 18:58 Uhr   
Die Frist ist zwar abgelaufen aber ich würde trotzdem zahlen! Zum einen hätte ich kein Bock auf einen Rechtsstreit und zum einen hat sie die Nebenkosten ja auch verursacht und aus anstand sollte man sie schon bezahlen!

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   Olaf M

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 Geschrieben am 02.02.2008 um 19:21 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von O.L.A.F. am 02.02.2008 um 19:22 Uhr ]



Player26 schrieb:
Die Frist ist zwar abgelaufen aber ich würde trotzdem zahlen! Zum einen hätte ich kein Bock auf einen Rechtsstreit und zum einen hat sie die Nebenkosten ja auch verursacht und aus anstand sollte man sie schon bezahlen!



Moin Player!

Geht ja nicht nur um Anstand. Und wenn man schon von Anstand redet, fallen mir spontan zu der Wohnung noch zwei Dinge ein:

Die Angabe der Wohnungsgröße war 130qm - tatsächlich waren es aber nur 117qm (nachgemessen)!

Die Mieter in der unteren Wohnung (Deutschrussen) hatten jedes WoEnde mindestens 10. Personen über Nacht zu Besuch und da wurde Wasser ohne Ende verbraten - aufgrund der nicht vorhandenen Wasseruhren pro Partei wurde ihr Verbrauch aber voll berechnet, die der anderen Mieter aber nur zur Personenzahl laut Mietvertrag. Die Vermieterin kannte die "Probleme" ohne weiter darauf einzugehen.

Ich habe ihr vorgeschlagen, sie sollte aus "Anstand" der Vermieterin vorschlagen, aus all diesen Gründen die Hälfte der veranschlagten Nebenkosten zu zahlen.

Wird die Vermieterin oberaffig, würde ich persönlich gar nichts zahlen - Anstand hin oder her...

--
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   Player26

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 Geschrieben am 02.02.2008 um 19:33 Uhr   
Na dann sieht die Sache auch schon ganz anders aus! Da würde ich auch nicht zahlen. Ich hätte aber vorher schon die Miete gesenkt wegen fehlender wasseruhren!

--
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   Olaf M

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User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 02.02.2008 um 19:55 Uhr   


Player26 schrieb:
Na dann sieht die Sache auch schon ganz anders aus! Da würde ich auch nicht zahlen. Ich hätte aber vorher schon die Miete gesenkt wegen fehlender wasseruhren!



In Niedersachsen sind Wasseruhren in diesem Falle leider nicht vorgeschrieben...

--
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   Karin

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 Geschrieben am 02.02.2008 um 20:41 Uhr   
Hallo,
die NK Nachzahlung wird nicht mehr geschuldet, wie schon vorher erwähnt. Es liegt also im Ermessen der Mieterin, ob sie etwas zahlt oder nicht.

Das persönliche Ermessen bzgl. Anstand würde ich so auslegen, dass ich verbrauchte Dinge zahle (z.B. Heizung) und evtl. bei strittigen Punkten nicht zahle. Das kommt darauf an, wie das Verhältnis zum Vermieter war oder ist. Es ist auf jeden Fall eine rein freiwillige Sache.

--
Karin.

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   Icke04

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 Geschrieben am 02.02.2008 um 23:46 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 02.02.2008 um 23:59 Uhr ]

Moin,

wo steht denn hier geschrieben, dass die Betriebskostenabrechnung mit einer Schuld endet ? Wenn der Vermieter schon nicht in der Lage ist, innerhalb von 12 Monate abzurechnen, würde ich eh die gesamte BK-Abrechnung in Frage stellen.

Falls ja, viele Grüße an den Vermieter ..., Hausaufgaben nicht gemacht, setzen ... 6

Im übrigen sind Miete + Betriebskosten im voraus zu zahlen.

In Anbetracht des Betruges 130m²/117m² würde ich eh keinen müden Cent zahlen, wobei diese Problematik ja viel früher zur Sprache hätte kommen müssen. Aber das Mietverhältnis ist ja eh schon lange beendet, also abhaken.



Gruß

Bernd

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 Geschrieben am 03.02.2008 um 20:58 Uhr   
Hallo,

ob die Frist tatsächlich abgelaufen ist, hängt natürlich auch davon ab, wie der Abrechnungszeitraum überhaupt ist. Ist ja nicht immer der 01.01.-31.12.

Beim 01.06.06 bis 31.05.07 zum Beispiel wäre die Jahresfrist noch nicht überschritten. Es kommt m. W. nicht auf den Zeitpunkt des Auszugs, sondern auf den Ablauf des Abrechnungszeitraumes an. Wenn der aber tatsächlich um mehr als 12 Monate abgelaufen ist, ist die Nachzahlung nicht fällig.

Viele Grüße
Oli

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   Olaf M

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 Geschrieben am 03.02.2008 um 20:59 Uhr   
Moin Oli!

Der Abrechnungszeitraum war vom 01.01.06 bis 30.11.06

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