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Klatsch und Tratsch » » Thema: Polizeikontrolle. Unberechtigter OWi-Vorwurf. Was tun?
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   JueRiLi

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Beiträge: 845
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 28.01.2008 um 11:08 Uhr   
Moin, moin.

Ich bin eben auf der Fahrt zur Arbeit in der Lyoner Straße, Frankfurt in eine Polizeikontrolle geraten.

Zu meiner Verwunderung hat man meinen SLK herausgewunken. Das ist mir schon seit bestimmt 25 Jahren nicht mehr passiert. Aber ich dachte mir, was soll's. Der TÜV ist erst wenige Wochen vorher ohne Mängel bestanden worden. Auch sonst sind mir keine Mängel bekannt.

Also erst mal anhören, was die Rennleitung von mir will.

Und nun kam der Hammer: Angeblich hätte eine Kollegin der Polizei eine Kreuzung vorher gesehen, daß ich nicht angeschnallt gewesen wäre. Und sofort die Frage hinterher, ob ich mit einer Verwarnung einverstanden wäre.

Ich mußte erstmal nach Luft schnappen. Ich und nicht angeschnallt?!? Ich fahre immer und auch kleinste Strecken angeschnallt, so natürlich auch vorhin.

Ich erkläre mich selbstverständlich nicht einverstanden, bzw. wiederspreche dem Vorwurf aufs Schärfste.

Die Polizei hat aber trotzdem irgend so einen Wisch ausgefüllt und gesagt, daß Ganze würde nun vor Gericht gehen. - Das kann ja wohl alles nicht wahr sein. Da stellt irgendsoeine ... eine falsche Behauptung auf und das soll dann sogar bis vor Gericht gehen?

Habe ich denn überhaupt keine Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Behauptung der Politesse, ich wäre ohne angelegten Gurt gefahren?

Übrigens: Ich trage heute ein Hemd in annähernd der gleichen Farbe, wie mein Gurt. Ich frage mich, wie man da von Außen, durchs Fenster aus mehreren Metern Entfernung den Gurt sehen/nicht sehen will?!?

Außerdem hat mir der kontrollierende Polizist mündlich bestätigt, daß er gesehen hat, daß ich mich zur Aushändigung der Fz-Papiere erst abgurten mußte.

Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Vorfällen? Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Rechtsschutzversicherung besteht schon seit Jahren, wurde aber noch nie von mir genutzt.

Wie finde ich einen brauchbaren Anwalt? Brauche ich bei dem eigentlich lächerlichen Vorwurf überhaupt einen?

Angesäuerte Grüße

von einem neugeborenen Rennleitungshasser

Jürgen

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   0692

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Beiträge: 2867
User seit 26.11.2003
 Geschrieben am 28.01.2008 um 11:20 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von 0692 am 28.01.2008 um 11:33 Uhr ]

Take it easy, Juergen. Fertige erstmal ein Protokoll aus deiner Sicht fuer den Anwalt deiner Rechtsschutzversicherung an und warte ab, was fuer ein Akt dir dann irgendwann ins Haus trudelt, wenn er es ueberhaupt tut, denn die "Anklage" steht in deinem Fall auf schwachen Beinen, noch dazu, wo der Polizist dich ja mit angelegtem Gurt aufgehalten hat.

Deine Entruestung war sicher berechtigt, aber bei jeder Amtshandlung dieser Art ist einmal tiefes Luftholen angesagt, es hilft manchmal ungemein, den Amtshandelnden freundlich aufzufordern, seine Dienstnummer bekannt zu geben, wozu er verpflichtet ist.

Irgendwie stinkt das Ganze nach Geldbeschaffungsaktion, vielleicht waren das Nachwahlblaehungen enttaeuschter CDUler...

--
Servus aus Spanien,
Herbert


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   Olli aus Mainhattan



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Forenkaiser
Beiträge: 19088
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 28.01.2008 um 11:55 Uhr   
Hallo Jürgen,

leider bist du der nächste . Momentan ist es sehr in Mode das unsere Trachtentruppe wegen sowas unberechtigt rauswinkt. Ist in letzter Zeit schon öfters vorgekommen. Scheinbar gabs von oberster Stelle eine Anweisung. Ende 2006 war ich in Bremen davon selbst betroffen. Anfangs war ich auch stinkesauer, dann hab ich lieber einen Gang runter geschaltet bevor das noch ausgeartet ist. Hab dann lieber bezahlt, im Zweifelsfall hat man gegen die Staatsgewalt eh keine Handhabe, auch wenn ungeheuerlich ist .



Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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   Timo

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Beiträge: 2666
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.01.2008 um 11:58 Uhr   
Hey Jürgen,

die haben den SLK rausgewunken, weil hier der direkte Verdacht besteht, dass der Fahrer zahlungsfähig ist


--
http://www.trslk.de
Es gibt viel zu tun, lassen wir´s liegen

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   Duke

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Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 28.01.2008 um 12:06 Uhr   
Hi Jürgen,

mir ging es vor einiger Zeit ähnlich, wegen angeblichen telefonierens während der Fahrt. Allerdings durch einen Polizisten auf dem Weg zur Arbeit erfasst. Die Ordnungswidrigkeit flatterte dann irgendwann einfach ein. Das zog sich hin und her. Am Ende wäre es vor Gericht gegangen. Und dann kann man mal schauen, ob es denn wirklich so weit gekommen wäre und wenn ja, wem der Richter dann geglaubt hätte.
Aber dies auszuprobieren war es mir dann nicht wert Urlaub zu nehmen, da es nur um ein paar Euro, damals noch ohne Punkt, ging. Pikanterweise hat der Wagen eine Freisprecheinrichtung...
Ich hab es dann einfach gezahlt und Ruhe war. Hab allerdings noch einen netten Brief an den übereifrigen Wächter der Ordnung geschrieben, wo ich ihm mitteilte, dass trotz oben genannter Punkte, es mir nicht wert wäre meine kostbare Arbeitszeit wegen 30 Euro zu vergeuden. Denn ich denke seine Motivation war wohl ein, damals noch recht junger, Hüpfer am Steuer eines offenen Benz... Solche Leute sind aber zum Glück, zumindest hier, die Ausnahme...

Gruß aus N

--
Wanderer, kommst Du nach Sparta, verkünde dort, Du habest uns liegen sehen, wie das Gesetz es befahl!

"Wer einschläft mit Popo die kratzt, der aufwacht mit Finger die stinkt"

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   Helmut aus Köln

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Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.01.2008 um 12:35 Uhr   
Hallo Jürgen,

mir ist vor ein paar Monaten genau das gleiche passiert. Schwarzer Gurt auf schwarzem Hemd. Ich wurde von einem Ordnungshüter mit grimmigem Gesicht von der Überholspur auf den Parkstreifen rausnavigiert.

Als ich noch dachte "was wollen die bloß von mir..." und den Gurt ablegen wollte zum Aussteigen, wurde ich mit schnoddrigem Ton zum sofortigen Weiterfahren aufgefordert.

Die achten wohl beim schnellen Hinsehen auf die Stelle, wo man den Sicherheitsgurt am besten sehen kann, nämlich zwischen der Schulter und der Aufhängung an der B-Säule. Und dort sieht man beim SLK nur schwer etwas, weil die Aufhängung tief liegt.

Bei so strittigen Angelegenheiten würde ich mir auch immer den Dienstausweis zeigen lassen, um sicherzustellen das die Uniform nicht vom Kostümverleih stammt.

Gruß Helmut



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   LuckySLK

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Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.01.2008 um 14:19 Uhr   
Hallo Jürgen,

den Vorgang finde ich schon derb. Das ähnelt ja eher einem Obrigkeitsverhalten als einem "Freund und Helfer".
Ich wäre ebenso sauer wie Du, wäre mir das passiert.

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme.

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   Michael Sch

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Forenuntertertianer
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Beiträge: 177
User seit 08.01.2001
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.01.2008 um 14:20 Uhr   
Hallo Jürgen,
ärgerlich, die Geschichte. Mir war genau das gleiche vor 2 Jahren auch passiert, war da mit meinem alten BMW unterwegs. Da wurde dann extra noch der Polizist von seinem Beobachtungsposten herzitiert, und er blieb dabei, ich wäre nicht angeschnallt gewesen. Dabei fahre ich wirklich keinen Meter ohne Gurt. Auf den Hinweis, der andere Kollege, der mich herausgewunken hatte, hätte ja gesehen, dass ich angeschnallt war, meinte er nur, dann hätte ich halt den Gurt noch schnell angelegt.....
Nach langer Diskussion (obwohl ich es eilig hatte -grrr), Anforderung der Namen und Dienstausweise und Androhung einer Beschwerde haben die Polizisten dann endlich aufgegeben und beliessen es bei einer mündlichen Verwarnung. Glück gehabt.
Aber über die Rennleitung könnte ich noch ganz andere unrühmliche Geschichten erzählen, für mich mit wesentlich schlechterem Ausgang. Das würde jetzt zu weit führen, aber sei gewiss, dass ich auch kein Freund der hiesigen Rennleitung (und auch der Rechtsprechung) mehr bin.

Viele Grüsse
Michael

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   toni-slk

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Beiträge: 756
User seit 14.08.2007
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 Geschrieben am 28.01.2008 um 15:55 Uhr   
Moin Jürgen,
Du hast Rechtsschutz? Dann nutze diesen auch um zu Deinem Recht zu kommen.
Adressen von Anwälten die von Deiner Versicherung zugelassen sind,werden Dir von der Gesellschaft genannt.
Denn ein freudlicher juristisch verfasster Brief wirkt bei mancher Verwaltung Wunder.


--
Gute Reise,Sven

A´bissel waß geht immer

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   Gerd122

Schreiberlevel:
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Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
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 Geschrieben am 28.01.2008 um 16:11 Uhr   
Hi Jürgen,

wo arbeitest du in der Lyoner? (ich in 28)
Ich würde es, wenn es soweit kommen sollte, es auf jeden Fall bis zum Prozess kommen lassen. Dein Recht muß mit aller Härte und Möglichkeit verteidigt werden und darf nicht, nur weil Frankfurt dringend Geld braucht, aufgegeben werden.



--
Gruß

Gerhard

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