Ich hab lange hier im Forum gesucht aber nicht wirklich was passendes gefunden.
Es geht mir darum, dass ich mir Eibach Federn in ca 30 mm zulegen möchte.
Zur Zeit Fahre ich 17" Felgen und habe vorne und hinten jeweils die 1er Gummis drin.
Was meint Ihr, kann ich die 1er Gummis drin lassen oder soll ich lieber auf 2er Gummis tauschen?
In den Gutachten von Eibach steht das man vorne eh ab 2er Gummis aufwerts fahren darf.
Was mich auch interessieren würde, wäre ob jemand Eibach Federn von euch verbaut hat und wie der Fahrkonfort so ist.
Über Bilder mit einer 30 mm Tieferlegung und 17" Felgen würde ich mich ebenfals freuen wenn jemand welche einstellen könnte.
ich fahre seit Jahren die Kombi mit den Eibach und 17"-Rädern.
Anfangs hatte ich auf 1er-Gummis rundum gewechselt, was sich aber auf der Vorderachse als nicht fahrbar erwies (zumindest für mich) da es gauerns zu Aufsetzern kam. Ich muß dazu erwähnen, dass vorne bereits gebördelt und
auch die bekannten Laufflächen-Stellen im Radkasten bereits "ausgehämmert" waren.
Ich habe anschließend auf 4er-Gummis vorn nachgebessert.
Ein 2 Fotos die nach dem Umbau gemacht wurde findest Du unter:
Was mich noch interessieren würde wie hast die Felgen eingetragen bekommen? vorallem die 10x17" ? Gibt es da bei Keskin ein Gutachten für?
Musstest du wegen der Felgengröße hinten was machen?
servus!
mit eibach liegst du vollkommen richtig. ich habe nen 230 er mit eibach und 1 er vorn, 2er hinten gefahren, der war hinten damit definitiv zu hoch! würde bei eibach immer 1/1 er gummis fahren!
hier mal mein 230 er mit eibach und 1/2 er gummis
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C'è una fede, una speranza ed un amore!
F.C.B.
Servus
Jan
im Gutachten von Eibach steht aber das man die 1er Gummis vorne nicht fahren darf. Gibt es da probleme wenn man zum Tüv fährt oder fällt das denen nicht auf?
Was für Dimensionen haben bei dir die 17" gehabt und musstest du was an der Karosserie machen?
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 09.12.2007 um 19:40 Uhr ]
Nabenz !
Ich habe bei diversen TÜV-Abnahmen von Eibach-Federn auch noch keine Probleme deswegen gehabt....
Gerd
-Ich glaube auch, das diese Auflage in den älteren Eibach-Gutachten nicht dringestanden hat, hab aber leider kein älteres Gutachten mehr hier...
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