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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 08.12.2007 um 13:25 Uhr  
| Hallo an Alle!
1) Ich wohne seit 8 Jahren in Deutschland.
2) Ich habe ein Schwedischer Führerschein.
3) Letzter Sommer hatte ich etwas zu schnell in Schweden gefahren und mein Schwedischer Führerschein für ein Monat verloren.
Weiss jemand ob ich punkte in Flensburg dafür bekomme? Ich glaube: Nein, aber ich bin nicht sicher. Weiss jemand genau?
Mfg
Anders
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 10.12.2007 um 16:09 Uhr  
| Hallo,
das Problem is nicht mit Führerschein verbunden, alle EU-führerscheine kann man ohne probleme innerhalb EU benutzen. Es geht um was die Polizei in land X übermittelt zu land Y.
Umgekehrt:
Sie wohnen und arbeiten in Schweden, fährt mit Deutscher Führerschein Ihrem eigenem Auto mit Schwedische Shildern. In Urlaub in Deutschland fahren Sie 70 km/h in 50-zone, die Deutsche Polizie nimmt euch. Was passiert? Erzählt die Deutsche Polizei Flensburg? Ja glaube ich, aber die Frage ist, erzählt sie auch die Schwedische Polizei?
Ich glaube: (noch) nicht.
Ich habe ein "Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister" gesendet. Mal sehen was die Antwort sagt...
Anders
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User seit 14.08.2007
| Geschrieben am 10.12.2007 um 18:05 Uhr  
|
bleifuss schrieb:
Hallo an Alle!
1) Ich wohne seit 8 Jahren in Deutschland.
2) Ich habe ein Schwedischer Führerschein.
3) Letzter Sommer hatte ich etwas zu schnell in Schweden gefahren und mein Schwedischer Führerschein für ein Monat verloren.
Weiss jemand ob ich punkte in Flensburg dafür bekomme? Ich glaube: Nein, aber ich bin nicht sicher. Weiss jemand genau?
Mfg
Anders
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Hey Anders,
Schweden ist doch nach meinem Kenntnisstand noch gar nicht Vollmitglied in der EU???
Damit wäre eine Strafverfolgung meiner Meinung gar nicht möglich.
Meines Wissens gibt es ein solches "Rechtshilfsabkommen" derzeit nur mit Österreich.
Dieses ändert sich aber, glaube ich,im Jahre 2008,was Dich ja nicht treffen würde.
Hättes Du allerdings in Deutschland ein Vergehen begangen könnte mann dich auch als Schwedischer Staatsbürger belangen da Du wohnhaft in Deutschland bist.
Soweit meine Meinung als Laie.
--
Gute Reise,Sven
A´bissel waß geht immer
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User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 21.12.2007 um 17:22 Uhr  
|
bleifuss schrieb:
Hallo,
ich habe heute die Antwort bekommen:
"Unter den folgenen Angaben zu Person:....
....
ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst."
Alles OK. Ich hoffe, es will sich nicht ändern...
Anders
Na Glückwunsch. Dann kannst du deinem Nickname ja weiterhin alle Ehre machen und Gas geben.
--
------ mike -------
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User seit 28.12.2006
| Geschrieben am 22.12.2007 um 00:50 Uhr  
| Hallo Zusammen
EU Führerscheine sind in der gesamten EU gültig, auch wenn man seinen Wohnitz in ein anderes Land verlegt hat. Die FS aus Nicht-EU Ländern verlieren nach einem halben Jahr ihre Gültigkeit wenn man seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Man muss ihn vorher umschreiben lassen.
Fahrverbote oder Punkte sind (noch) national begrenzt, das soll sich aber irgendwann ändern.
Gruß
Jörg
--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
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