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Klatsch und Tratsch » » Thema: ausländischer Führerschen + ausländischer Tatort = Flensburger punkte???
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User seit 08.03.2006
 Geschrieben am 08.12.2007 um 13:25 Uhr   
Hallo an Alle!

1) Ich wohne seit 8 Jahren in Deutschland.
2) Ich habe ein Schwedischer Führerschein.
3) Letzter Sommer hatte ich etwas zu schnell in Schweden gefahren und mein Schwedischer Führerschein für ein Monat verloren.

Weiss jemand ob ich punkte in Flensburg dafür bekomme? Ich glaube: Nein, aber ich bin nicht sicher. Weiss jemand genau?

Mfg

Anders


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   SilverCruiser

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User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 08.12.2007 um 13:36 Uhr   
Schwedischer Führerschein + schwedische Punkte .... keine Punkte in Flensburg, da dein FS dort garnicht registriert ist.

Ist es aber nicht verboten, so lange in D mit ausländischem FS zu fahren ? ... ausser ein ausdrücklich internationaler FS vielleicht ?



--
"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford)

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   accpralle

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 Geschrieben am 08.12.2007 um 14:15 Uhr   
Mahlzeit !
Wenn ich mich Recht erinnere, muss der Führerschein von da sein, wo dein derzeitiger "LEBENSMITTELPUNKT" ist, deshalb darf man ja z.B. als Deutscher nicht mit polnischen Schein fahren...
Gerd

--
- http://www.accpralle.de.tl -

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 Geschrieben am 10.12.2007 um 16:09 Uhr   
Hallo,

das Problem is nicht mit Führerschein verbunden, alle EU-führerscheine kann man ohne probleme innerhalb EU benutzen. Es geht um was die Polizei in land X übermittelt zu land Y.

Umgekehrt:
Sie wohnen und arbeiten in Schweden, fährt mit Deutscher Führerschein Ihrem eigenem Auto mit Schwedische Shildern. In Urlaub in Deutschland fahren Sie 70 km/h in 50-zone, die Deutsche Polizie nimmt euch. Was passiert? Erzählt die Deutsche Polizei Flensburg? Ja glaube ich, aber die Frage ist, erzählt sie auch die Schwedische Polizei?
Ich glaube: (noch) nicht.


Ich habe ein "Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister" gesendet. Mal sehen was die Antwort sagt...


Anders



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   accpralle

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Beiträge: 11519
User seit 13.07.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.12.2007 um 17:25 Uhr   


bleifuss schrieb:
Ich habe ein "Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister" gesendet. Mal sehen was die Antwort sagt...
Anders

Nabenz Anders !
Das würde mich auch interessieren, eigentlich dürftest du in Flensburg nicht existieren !!
Gerd

--
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   toni-slk

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 Geschrieben am 10.12.2007 um 18:05 Uhr   


bleifuss schrieb:
Hallo an Alle!

1) Ich wohne seit 8 Jahren in Deutschland.
2) Ich habe ein Schwedischer Führerschein.
3) Letzter Sommer hatte ich etwas zu schnell in Schweden gefahren und mein Schwedischer Führerschein für ein Monat verloren.

Weiss jemand ob ich punkte in Flensburg dafür bekomme? Ich glaube: Nein, aber ich bin nicht sicher. Weiss jemand genau?

Mfg

Anders

_______________________________________________________________

Hey Anders,

Schweden ist doch nach meinem Kenntnisstand noch gar nicht Vollmitglied in der EU???

Damit wäre eine Strafverfolgung meiner Meinung gar nicht möglich.

Meines Wissens gibt es ein solches "Rechtshilfsabkommen" derzeit nur mit Österreich.
Dieses ändert sich aber, glaube ich,im Jahre 2008,was Dich ja nicht treffen würde.
Hättes Du allerdings in Deutschland ein Vergehen begangen könnte mann dich auch als Schwedischer Staatsbürger belangen da Du wohnhaft in Deutschland bist.
Soweit meine Meinung als Laie.



--
Gute Reise,Sven

A´bissel waß geht immer

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User seit 08.03.2006
 Geschrieben am 10.12.2007 um 18:35 Uhr   
Also,

es gibt gutes UND schlechtes mit EU.
Gutes: Alle EU-führerscheine sind OK
Schlechtes: Wenn die zusammenarbeit sich erweitet sich wie bis heute. => Tempolimit = minimum alle mitgliedsländer, Busgeld = maximum alle mitgliedsländer,
jawohl, ich bin ein Pessimist....

Anders


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User seit 08.03.2006
 Geschrieben am 21.12.2007 um 17:08 Uhr   
Hallo,

ich habe heute die Antwort bekommen:

"Unter den folgenen Angaben zu Person:....
....
ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst."

Alles OK. Ich hoffe, es will sich nicht ändern...

Anders

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   mike_bu

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Beiträge: 5724
User seit 03.09.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.12.2007 um 17:22 Uhr   


bleifuss schrieb:
Hallo,

ich habe heute die Antwort bekommen:

"Unter den folgenen Angaben zu Person:....
....
ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst."

Alles OK. Ich hoffe, es will sich nicht ändern...

Anders



Na Glückwunsch. Dann kannst du deinem Nickname ja weiterhin alle Ehre machen und Gas geben.

--
------ mike -------
** carpe diem **

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   Joschi

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Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
 Geschrieben am 22.12.2007 um 00:50 Uhr   
Hallo Zusammen

EU Führerscheine sind in der gesamten EU gültig, auch wenn man seinen Wohnitz in ein anderes Land verlegt hat. Die FS aus Nicht-EU Ländern verlieren nach einem halben Jahr ihre Gültigkeit wenn man seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Man muss ihn vorher umschreiben lassen.

Fahrverbote oder Punkte sind (noch) national begrenzt, das soll sich aber irgendwann ändern.

Gruß

Jörg

--
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