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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verkehrsrechtschutzversicherung bei G+K Problemenmit DC?
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   schwinn_chris

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Beiträge: 732
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 Geschrieben am 01.12.2003 um 20:38 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von schwinn_chris am 01.12.2003 um 20:40 Uhr ]

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob die Verkehrsrechtschutzversicherung einspringt, wenn ich mit meiner Mercedes Werkstatt Differenzen, wegen der Übernahmen einer Reparatur innerhalb des Garantie und Kulanzzeitraums von 2 Jahren habe? Müsste doch Rechtsbistand liefern, wennman es drauf anlegt oder ?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort


--
Ciao

Chris

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Supersprint Orchester aus Stuttgart

Sorry - ist ja falsche Kategorie ! Asche auf mein Haupt !!!!

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 01.12.2003 um 20:51 Uhr   
Hi,

ich bin ja kein Jurist, aber ich würde doch mal annehmen, dass die Rechtschutzvers. das nicht abdeckt, da es ja um Vertragsrecht geht (wie immer sich das juristisch korrekt nennt) und nicht um eine den Verkehr betreffende Angelegenheit...

Aber gibt bestimmt Juristen hier, oder? Obwohl... ob das hilft? 2 Juristen, 3 Meinungen, oder wie war das ?

--
Gruß Ozzy

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 01.12.2003 um 21:11 Uhr   
Hi Chris,

jede (gute) Rechtsschutzversicherung hat eine Beratungshotline, die Dich berät und Dir ggf. eine Freigabe gibt, um einen Anwalt einzuschalten.
Beim ADAC wird meines Erachtens alles abgedeckt was mit Deinem Auto zu tun hat.

Viel Glück
Jörg


--
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   lennon



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User seit 26.09.2002

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 01.12.2003 um 21:44 Uhr   
Hi Chris,

werf mal nen Blick in Deine Versicherungsbedingungen. Wenn dort drin steht, dass der Schutz auch den Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst, bist Du auf der sicheren Seite, denn das bedeutet den Einschluss von "Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug (z.B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherung). Im Sachenrecht: z.B. Herausgabeanspruch des Eigentümers" (Zitat HUK-Coburg).
Zu beachten ist bei neuen Verträgen die evtl. Wartezeit ab Vertragsabschluss.

Vor dem Beginn des "Streitens" solltest Du aber dennoch immer sicherheitshalber mit der Versicherung sprechen um die Übernahme der Kosten abzuchecken. Wenn keine Erfolgsaussicht besteht, könnte die Versicherung sonst die Leistung evtl. verweigern.


Ciao & viel Erfolg

Andy


P.S.: Geht's um das gleiche Problem wie bei meinem Auto (Geräusch beim Starten)?


--

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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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   schwinn_chris

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Beiträge: 732
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 01.12.2003 um 23:19 Uhr   
Thanks Lennon,

ne bei mir geht es darum, dass DIe Jungs von der Werkstatt mir ne neue Kofferraumverkleidung eingebaut haben (C-Säule hat gestriffen) und ich die bezahlen soll, obwohl der Wagen vorher auch schon 3 Mal mit gleicher Reklamation da war. ABer das Kratzgeräusch habe iach auch noch ((


lennon schrieb:

Hi Chris,

werf mal nen Blick in Deine Versicherungsbedingungen. Wenn dort drin steht, dass der Schutz auch den Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst, bist Du auf der sicheren Seite, denn das bedeutet den Einschluss von "Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug (z.B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherung). Im Sachenrecht: z.B. Herausgabeanspruch des Eigentümers" (Zitat HUK-Coburg).
Zu beachten ist bei neuen Verträgen die evtl. Wartezeit ab Vertragsabschluss.

Vor dem Beginn des "Streitens" solltest Du aber dennoch immer sicherheitshalber mit der Versicherung sprechen um die Übernahme der Kosten abzuchecken. Wenn keine Erfolgsaussicht besteht, könnte die Versicherung sonst die Leistung evtl. verweigern.


Ciao & viel Erfolg

Andy


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Ciao

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   schwinn_chris

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 02.12.2003 um 00:14 Uhr   
Yo, danke. Habe eben Vertrag gecheckt und der scheint alle Reparaturen etc. einzuschliessen. Also werde ich es mal darauf anlegen  Danke an alle. (Hatte Posting vom Geschäft ausgeschrieben und dort kein Zugriff auf Vertrag gehabt). Hotline hatte ich auch angemailt aber, da hat sich noch keiner gemeldet. Bei MBSL ging es schneller  Thanks

--
Ciao

Chris

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   Olli aus Mainhattan



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User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 02.12.2003 um 08:03 Uhr   
Moin Chris,

beim Verkauf eines Fahrzeugs hatte ich auch mal Probleme mit dem Käufer. Da ich schon einen Rechtsstreit habe kommen sehen, hab ich gleich mit meiner Verkehrsrechtschutzversicherung Kontakt aufgenommen. Sie hätte den Fall übernommen, zum Glück ist es aber dann doch nicht dazu gekommen, der Käufer war einfach zu dämlich zum tanken



Viel Erfolg, Olli.

--
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User seit 10.10.2001
 Geschrieben am 02.12.2003 um 12:27 Uhr   
Hallo Chris,

ich würde es erst mal über die Schiedsstelle im KFZ-Gewerbe versuchen. Der Schiedsspruch ist nur für die Werkstatt bindend (für Dich nicht) und der Klageweg bleibt Dir immer noch offen.
Vielleicht hilft ja schon die Androhung, die Schiedsstelle einzuschalten.

LG

Marcus

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   schwinn_chris

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Beiträge: 732
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 02.12.2003 um 15:13 Uhr   
Vielen Dank für eure Tips. Verkehrsrechtschutz würde es übernehmen lt. Telefonat mit Versicherungsexperten Ist aber wohl nicht notwendig. Aach Androhung einen Anwalt einzuschalten - will die Werkstatt es nochmal überdenken und ich bin scher ich muss nix zahlen. Mühe lohnt sich also doch ....



--
Ciao

Chris

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