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Klatsch und Tratsch » » Thema: Bornierte Vermieterin - Juristischer Rat gefragt |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 29.11.2006
| Geschrieben am 24.10.2007 um 20:37 Uhr  
| Hallo,
wir sind seit 1984 Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten. Vermieter wohnt 2km weiter und läßt uns in Ruhe. Problem:2 große Bäume, die ins Dach rübergewachsen sind. Wir haben telefonisch die Vermieterin informiert, daß die Bäume gefällt werden müssen. Ihre Antwort: ich habe die Bäume nicht gepflanzt, also fühl ich mich nicht dafür verantwortlich. Wir hätten eine mündliche Vereinbarung, daß wir den Garten frei gestalten dürfen und damit auch für den gesamten Garten verantwortlich seien - auch für die anfallenden Kosten. Weiß jemand, ob das rechtlich in Ordnung ist?
--
Viele Grüße
Ingrid
*** wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs ***
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 627
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 317
User seit 29.11.2006
| Geschrieben am 24.10.2007 um 21:25 Uhr  
| Hallo Uwe,
sie behauptet,das wäre so, wir hätten es nur nicht in den Mietvertrag aufgenommen! Laut Mietvertrag wird ein Garten mitvermietet, der vom Mieter mitbenutzt werden kann. (Standardmietvertrag). Beim Einfamilienhaus halt relativ.
--
Viele Grüße
Ingrid
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
| Geschrieben am 24.10.2007 um 21:42 Uhr  
| Hallo Tiger Duck,
vieleicht habe ich Dich missverstanden,aber wenn Du den Garten nutzen und nach Deinen Wünschen gestallten darfst,ist der Garten auch Dein Problem.
Wenn die Gartenpflege aber die Sache des Vermieters ist wie Du meinst kann Die Vermieterin auch die anfallenden Kosten auf den Mieter umlegen.
Da Du alleiniger Mieter bist hast Du auch die Kosten zu tragen.
In Mehrfamilienhäusern mit Gartennutzung werden die Kosten für den Garten (Gärtner etc.)auch auf die Mieter umgelegt.
Ich meine sogar, wenn die Bäume das Haus beschädigen kann die Vermieterin Dich haftbar machen.
MFG
Uwe
MFG
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 24.10.2007 um 21:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 24.10.2007 um 21:56 Uhr ]
Hallo Ingrid,
wenn im Mietvertrag nichts gesondertes steht, ist bei Einfamilienhäusern der Mieter für die Gartenpflege zuständig. Das umfasst einfache Arbeite wie z.B. Rasenmähen, Unkraut jähten, ect.
Für darüber hinausgehende Arbeiten die spezielle Fachkentnisse erfordern wie, z.B. das Beschneiden von Bäumen ist der Mieter nicht zuständig. Selbst für den Fall das eine solche Vereinbarung getroffen worden, wäre diese wohl eher unwirksam.
So, oder so ähnlich steht es jedenfalls hier http://www.immobiliendienste.de/article35.html. Hier wird das Thema Gartenpflege ganz gut beschrieben.
Dazu kommt noch, dass deine Vermieterin diese Absprache nicht beweisen kann, also gilt dann max. die Standartregelung der Gartenpflege.
Eine Frage ist natürlich noch offen. Habt ihr den Baum damals gepflanzt? Wenn ja könnte es sein, dass der Baum doch eher euer Thema ist, da ihr das Problem "Baum" sozusagen selber hervorgerufen habt.
Gruss
Thomas
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User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 24.10.2007 um 22:23 Uhr  
|
Tomm schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 24.10.2007 um 21:56 Uhr ]</font>
Hallo Ingrid,
wenn im Mietvertrag nichts gesondertes steht, ist bei Einfamilienhäusern der Mieter für die Gartenpflege zuständig. Das umfasst einfache Arbeite wie z.B. Rasenmähen, Unkraut jähten, ect.
Für darüber hinausgehende Arbeiten die spezielle Fachkentnisse erfordern wie, z.B. das Beschneiden von Bäumen ist der Mieter nicht zuständig. Selbst für den Fall das eine solche Vereinbarung getroffen worden, wäre diese wohl eher unwirksam.
So, oder so ähnlich steht es jedenfalls hier http://www.immobiliendienste.de/article35.html. Hier wird das Thema Gartenpflege ganz gut beschrieben.
Dazu kommt noch, dass deine Vermieterin diese Absprache nicht beweisen kann, also gilt dann max. die Standartregelung der Gartenpflege.
Eine Frage ist natürlich noch offen. Habt ihr den Baum damals gepflanzt? Wenn ja könnte es sein, dass der Baum doch eher euer Thema ist, da ihr das Problem "Baum" sozusagen selber hervorgerufen habt.
Gruss
Thomas
Hallo,
Du hast es auf den Punkt gebracht !
Die Baumpflege geht nicht zu Lasten der Mieter
Ist in einem Mietvertrag geregelt, dass die Mieter die Gartenpflege zu übernehmen und zu finanzieren haben, so darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht noch die Rechnung einer Firma für das Abholzen und die Pflege einiger Bäume auf die Mieter umlegen, da es sich dabei nicht um laufende Kosten handelt, sondern um Instandsetzungsmaßnahmen, die – wenn überhaupt – nur alle paar Jahre anfallen.
(Amtsgericht Reutlingen, 2 C 2126/03)
Gruß
Bernd
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User seit 22.06.2005
| Geschrieben am 24.10.2007 um 22:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von drrerpol am 24.10.2007 um 22:38 Uhr ]
hallo Ingrid,
ich bin bei Mietrecht relativ "talentfrei".
Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir, dass, wenn Ihr die Bäume nicht gepflanzt hat, Ihr auch nicht dafür verantwortlich seid.
Was ich persönlich noch in Erwägung ziehen würde:
Wenn Ihr dort seit 20 Jahren wohnt und mit den Vermietern gut auskommt, würde ich Euer Verhältnis zu den Besitzern des Hauses nicht mit einem Rechtsstreit belasten.
Evtl. den Tipp, der hier im Forum zu einem Problem-Ast gegeben wurde aufgreifen: Einen Kasten Bier und ein paar Würstl bereitstellen und die ortsansässige freiwillige Feuerwehr machen lassen?
Gruß,
Wolfgang
--
jetzt CLK 209 Avantgarde obsidianschwarz
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/167000.html
http://www.unfreiwillig120.de/ | Antworten
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