Schreiberlevel: Forenquartaner Beiträge: 148
User seit 25.02.2006
Geschrieben am 15.10.2007 um 16:28 Uhr  
Hallo,
ich habe eine Frage an alle, die Ihr Fahrzeug tiefer gelegt haben. Musstet ihr bei der Tüv Abnahme eine Bescheinigung über die Achsvermessung dem Tüv-Ingenieur vorlegen?
Schreiberlevel: Forengrundschüler Beiträge: 37
User seit 29.05.2007
Geschrieben am 15.10.2007 um 19:20 Uhr  
hab ich gerade alles hinter mir.
freitag cup-kit einbau, samstag vermessung, heute tüv.
die wollten den wisch von der vermessung nicht.
aber dass ich vorne und hinten den gleichen reifenhersteller bei den amg-felgen benötige haben sie bemängelt.
Schreiberlevel: Forenobertertianer Beiträge: 213
User seit 19.04.2007
Geschrieben am 16.10.2007 um 10:54 Uhr  
Bei mir wollte der Prüfer kein Achsvermessungsprotokoll sehen.
Dafür hat er sich aufgeregt, dass ich das 5-seitige Federgutachten auf eine DIN A4 Seite verkleinert hatte.
Warte halt noch ein bisschen mit der Eintragung. Hab erst ca. 1 Monat nach Einbau die Vermessung gemacht und dann zum TÜV.
Aber normalerweise hat sich das Fahrwerk spätestens nach ein paar Tagen gesetzt.
Schreiberlevel: Forengrundschüler Beiträge: 37
User seit 29.05.2007
Geschrieben am 16.10.2007 um 11:31 Uhr  
ich hab beides gehabt, die verkleinerte version und die mehrere seiten lange.
bei mir hat er gemeint dass er an einer seite schon ein wenig angeht.
hab es aber erst seit 4 tagen drin.