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Tipps und Technik R171 » » Thema: Glücksknopf Nr.2 (oder: die Geheimnisse des CAN-Bus) |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 62
User seit 07.09.2007
| Geschrieben am 06.10.2007 um 21:48 Uhr  
| Hallo,
nachdem ich nun seit 6 Wochen stolzer SLK-Besitzer bin, bin ich immer noch fasziniert von der verbauten Technik des Automobil-Erfinders ... Aber auch immer mehr enttäuscht um die Geheimniskrämmerei beim Blick "hinter die Kulissen". Beim Thema Standheizung (sorry ich hab leider keine Garage) habe ich deutlich gespürt, das Daimler leider die absolute "Geheimhaltungspolitk" zum Thema Klima- bzw. CAN-Bus-Ansteuerung ausspielt.
Zum Inden-Klappenauspuff kam mir die Idee, die Klappen über den Spiegelschalter zu steuern ... und habe im Internet nix gefunden ;-(
Würde gerne (mit meiner reichlichen Elektronik- und Mikrcontroller-Erfahrung) zu der Entwicklung beitragen, finde aber leider nahezu keine Infos.
Die Dachsteuermodule von z.B. Reinhold zeigen jedoch, das eine technisch perfekte Integration durchaus möglich ist. Somit möchte ich euch alle einmal auffordern hier eure CAN-Bus-Erkentnisse preiszugeben um auch andere Taster für andere Funktionen (womit wir wieder beim Klappenauspuff wären) zu nutzen.
Gruß
Martin | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 523
User seit 20.06.2005
| Geschrieben am 07.10.2007 um 08:48 Uhr  
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Black350 schrieb:
Würde gerne (mit meiner reichlichen Elektronik- und Mikrcontroller-Erfahrung) zu der Entwicklung beitragen, finde aber leider nahezu keine Infos.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
Schliesse mich Deiner Aussage an und würde da gerne "mitwerkeln". Habe ebenfalls gute Kenntnisse in diesem Bereich. Kann Deine Aussage aber völlig bestätigen, dass intime Informationen zu dem Mercedes Bus-System nicht öffentlich verfügbar sind.
Falls Du hier weiterkommen solltest, gib mir doch bitte per PN bescheid. Vielleicht können wir da ja zusammen weiterkommen.
Grüße
Herbert
--
Wenn die geistige Sonne tiefsteht, werfen auch Zwerge lange Schatten... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 756
User seit 14.08.2007
| Geschrieben am 07.10.2007 um 11:42 Uhr  
| Hallo Martin,
Ich für meinen Teil währe froh wenn jemand Licht ins Dunkle bringen würde,ob es Erfolg hat ist sicherlich eine andere Frage.
Ein Versuch ist es immer werd und könnte sicherlich einige Fragen hier im Forum beantworten.(wo ist der Daumen hoch zum einklicken?,egal).
Viel Glück bei diesem Unternehmen,Sven
--
A´bissel waß geht immer | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.10.2007 um 15:46 Uhr  
| Bitkom: IT-Experten drohen Geldstrafen und Gefängnis
Compuerwoche, 20.08.2007 um 16:40 Uhr, Autor(en): Diego Wyllie.
Mit dem am 11. August 2007 in Kraft getretenen so genannten "Hacker-Paragraphen" droht eine Kriminalisierung von Systemadministratoren, IT-Sicherheitsexperten und Software-Händlern. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hin.
Der mit dem "Strafrechtänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität" eingeführte Paragraph 202c des Strafgesetzbuches sieht vor, die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr zu sanktionieren. In der Praxis führt die neue Regelung zu einem Verbot von Spezialsoftware, die für die Entdeckung und Analyse von Sicherheitslücken in IT-Systemen notwendig ist. "Sicherheitslücken in IT-Systemen werden seit jeher standardmäßig mit Hacker-Tools getestet", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die betroffenen Unternehmen würden sich künftig in einer bedenklichen rechtlichen Grauzone bewegen, so Rohleder weiter. Einzelne Mitarbeiter liefen sogar Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.
Die Überlegung des Gesetzgebers, die Verbreitung von Viren, Spionage-Software und anderen Schadprogrammen unter Strafe zu stellen, ist nach Meinung von Rohleder sinnvoll, die gesetzliche Formulierung ginge aber zu weit, denn sie würde nicht berücksichtigen, dass entsprechende Software-Werkzeuge auch zu Schutzzwecken eingesetzt werden. Die Reichweite des Tatbestandes war bereits im Gesetzgebungsverfahren ein Dauerkritikpunkt. Zahlreiche Sachverständige hatten Nachbesserungen gefordert und hierfür konkrete Vorschläge unterbreitet. Rohleder: "Es gab einen breiten Konsens, dass die Strafvorschrift enger gefasst werden sollte. Die Verweigerungshaltung des Gesetzgebers ist daher nicht verständlich."
Nur so am Rande, denn ich denke, dass zum Ändern von Funktionen entsprechende Tools eingesetzt werden müssen, um an die Programme und Funktionen ranzukommen.
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
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