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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.08.2007 um 11:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von icecubes am 19.08.2007 um 11:55 Uhr ]
Hallo,
ein Freund von mir ist gestern in Frankreich auf einer Schnellstaße von einem Blitzkasten geblitzt worden.Er meinte er hatte 120 bei erlaubten 90 drauf.Hat jemand eine Ahnung was ihn dieses Urlaubsbild nun kosten wird ?
--
@@ Gruss Rudy @@
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... ist OFFLINE
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User seit 26.11.2003
| Geschrieben am 19.08.2007 um 12:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von 0692 am 19.08.2007 um 12:17 Uhr ]
für 22 kmh zu schnell - auf der Autobahn Bordeaux-Lyon - durfte ich im Mai 2006 € 90 ablegen, das deckt sich mit nachfolgender Tabelle:
http://www.radars-auto.com/sanctions_radars.php
--
Servus aus Wien,
Herbert
Aktuell fällt mir dazu noch ein, dass neuerdings alle Strafen über € 70 - also fast jedes Geschwindigkeitsvergehen - wenn nicht vor Ort auch europaweit in den Heimatländern der Temposünder kassiert werden, die vifen Italiener bedienen sich sogar eigener Geldeintreibefirmen!
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User seit 02.07.2003
| Geschrieben am 19.08.2007 um 12:15 Uhr  
| Hallo Rudy,
Bußgeldbescheide über 70 Euro aus anderen EU Staaten können von den deutschen Behörden ab März 2007 vollstreckt werden.
Werden Strafzettel in Frankreich nicht innerhalb 30 Tage bezahlt, so verdoppelt oder verdreifacht sich der Betrag automatisch.
Bei Geschwindigkeitsübertetungen > 20km/h = mindestens 90 Euro.
Also Bußgeld abwarten und dann bezahlen !
Ciao... Martin
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SLK 280, 06/06, cubanitsilber | Antworten
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 19.08.2007 um 15:15 Uhr  
| Wie kann man sich denn in Frankreich blitzen lassen??? Die warnen doch immer mit riesen Schildern 200 Meter vorher das ein Blitzer kommt!!
--
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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User seit 02.07.2003
| Geschrieben am 19.08.2007 um 17:56 Uhr  
| Hallo Chris,
In Frankreich gibt es keinen Bußgeld-Katalog, sondern je nach Schwere des Verkehrsverstoßes fünf Kategorien, von denen die ersten vier wiederum in vier Verwarnungs- und Bußgeldstufen gestaffelt sind (reduziert, normal, erhöht, Höchstbusse). Temposünden und der Besitz von Radarwarngeräten werden in Frankreich besonders rigoros geahndet.
Kann oder will der betroffene Fahrer nicht bezahlen und auch keine Zahlungsgarantie abgeben, so hat er an Ort und Stelle eine gesetzlich festgelegte Sicherheit zu leisten Sie betragt zum Beispiel bei einem Verstoß der Kategorie vier - etwa Halten oder Parken mit Gefährdung - 135 Euro. Andernfalls wird das Fahrzeug bis zur Zahlung von der Polizei sichergestellt. Bei Kennzeichenanzeigen haftet dar Halter, sofern er den Beweis schuldig bleibt nicht der Fahrer gewesen zu sein.
Ciao... Martin
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SLK 280, 06/06, cubanitsilber | Antworten
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User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 19.08.2007 um 18:09 Uhr  
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icecubes schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von icecubes am 19.08.2007 um 11:55 Uhr ]</font>
Hallo,
ein Freund von mir ist gestern in Frankreich auf einer Schnellstaße von einem Blitzkasten geblitzt worden.Er meinte er hatte 120 bei erlaubten 90 drauf.Hat jemand eine Ahnung was ihn dieses Urlaubsbild nun kosten wird ?
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@@ Gruss Rudy @@
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Hallo Rudy,
also Dein Freund braucht sich erstmal keine Gedanken machen denn:
1. Das Abkommen über das Einziehen einer Geldbuße in Form von überschrittener Geschwindigkeit oder anderer Delikte über 70 € ist noch NICHT aktiv.
2. Wenn das Abkommen (das erstmals voraussichtlich ab 01.10.07 in Kraft treten soll) kommt wird der Geldbußbescheid von deutschen Behörden weitergeleitet und der wird auch an Deutschland und NICHT ans Ausland indem die OW passierte bezahlt.
3. Es ist auch noch nicht raus ob es möglich ist die Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Delikte ab einer OW von 70,-€ die vor dem 01.10.07 einforderbar sein werden können, darüber wird zur Zeit noch verhandelt.
4. Es kann aber sein wenn er das nächste mal nach Frankreich fährt und eine volle Verkehrskontrolle oder eine massive Geschwindigkeitsübertretung wo er gleich rausgeholt wird, dann kann es passieren das sie eine Kennzeichenabfrage machen und dann wird es teuer, die Chance ist aber sehr gering.
Bevor jetzt wieder jeder darüber herzieht dass das nicht stimmt, ich arbeite seit längerem in Frankreich und habe auch dort sehr gute Kontakte zur französichen Polizei (die mir dieses auch Bestätigen) und auch sehr oft auf der Autobahn entweder mit franz. oder deutschen Kennzeichen unterwegs, übrigens mit einem franz. Kennzeichen in D ist es genauso wenn Franzosen bei uns an einem festen Starenkasten oder z.B. auf der Autobahn geblitzt werden passiert denen in F auch nichts nur wenn sie gleich rausgeholt werden müssen sie in D zahlen (ausser als Deutscher in einem Auto mit franz. Kennzeichen bekommt man genauso die Punkte wie mit einem deutschen Kennz.).
Gruss
Roy
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| Geschrieben am 19.08.2007 um 18:31 Uhr  
| Hallo Roy,
so ganz sicher wäre ich mir da aber nicht.
Ich zitiere mal den ADAC (aus Neuerungen 2007) zur gegenseitigen Anerkennung von Auslandsknöllchen EU-weit, bezogen auf die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen bis zum 22.März 2007:
In der Praxis ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich die Vollstreckung von Auslandsknöllchen ab 70 Euro EU-weit und damit auch in Deutschland möglich. Da der EU-Rahmenbeschluss kein ausdrückliches Rückwirkungsverbot enthält, ist eine Eintreibung von bereits bestehenden und rechtskräftigen Bußgeldern nicht ausgeschlossen. Hier wird jedoch die Praxis zeigen, ob es tatsächlich zu rückwirkenden Eintreibungsversuchen aus dem Ausland kommen wird.
Ciao... Martin
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User seit 08.06.2005
| Geschrieben am 19.08.2007 um 22:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von king_of_island am 19.08.2007 um 22:31 Uhr ]
Hallo Zusammen,
auf meiner Fahrt nach Spanien, wurde ich auf dem Stück zwischen Bordeaux und der spanischen Grenze auch mit ca. 20 Kmh mehr geblitzt. Auf der Strecke stehen eine ganze Menge Blitzer. Einer davon wurde mir zum Verhängnis. Das war Mitte Mai. Bis heute hab ich keine Post erhalten. Weiß jemand, innerhalb welcher Zeit da was kommen müßte? Da gibt es doch bestimmt eine Verjährungsfrist, oder?
Viele Grüße
Bernd | Antworten
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