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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abgeblitzt auf der Überholspur – Streit um die mobile Radarfalle |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2007 um 23:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frank-WOB am 09.08.2007 um 23:53 Uhr ]
Moin moin,
ich habe mir den Bericht eben bei K1 Magazin angeschaut.
Auszug rtv:
Ein als Familienkutsche getarntes mobiles Blitzgerät - für die Beamten der Verkehrspolizei Neumünster eine wirksame Waffe gegen Temporowdys. Und so funktioniert sie: Der Mini-Van mit hoch moderner Radaranlage im Kofferraum fährt auf der Mittelspur und hält sich dabei stur ans Tempolimit. Wer links überholt, wird abgeblitzt - und abkassiert. In Schleswig-Holstein gibt es das "Moving Radar" schon länger, andere Bundesländer lehnten es bisher ab. Grund: Die Blitz-Methode galt als zu unpräzise, die Fotos wurden nicht von allen Gerichten als Beweismittel akzeptiert. Nun aber soll sich die Technik so verbessert haben, dass sie in Zukunft überall eingesetzt werden kann. "K1 Magazin" hat die umstrittene High-Tech-Waffe der Polizei unter die Lupe genommen... #
Pure Abzocke auf mehrspurigen Bundesstraßen und Autobahnen.
Beste Grüße
Frank
Edit: hatte irrtümlich K1 Reportage geschrieben.
--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 10.08.2007 um 00:08 Uhr  
| Moin Frank,
"Wer links überholt, wird abgeblitzt - und abkassiert..."
Deshalb überhole ich auch immer rechts... . Schließlich gilt das Rechtsfahrgebot...das ist dann kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren...
Die Polizei sollte lieber mal verstärkt das Rechtsfahrgebot kontrollieren. Die Dauer-Links-oder/oder-Mittelspur-Fahrer sind sicherlich ein größeres Ärgernis, als Verkehrsteilnehmer, die ein paar Km zu schnell fahren...
--
Gruß Michael
Fortsetzung folgt...
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.08.2007 um 08:44 Uhr  
| ...denkt beim Rechtsüberholen immer nur ein eines: Kommt eine Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers hinzu, werdet Ihr wie jemand behandelt, der mit Alkohol unterwegs ist oder auf der Autobahn wendet oder rückwärts fährt, § 315 c StGB. Der Führerschein ist dann weg, § 69 StGB, und zwar mindestens für 6 Monate, § 69a StGB.
Auch wenn überhaupt keine Gefährdung vorliegt, wird diese vom Überholten gerne behauptet und auch bezeugt. Denkt daran: wer stur links fährt ist häufig ein Oberlehrer, der andere Verkehrsteilnehmer erziehen will. Er schreckt in seinem "Gerechtigkeitswahn" auch nicht davor zurück, die Sache zu dramatisieren. Schließlich ist er ja - nach seinem Empfinden - im "Recht".
Bei sturen Linksfahrern lasse ich immer andere die "Drecksarbeit" machen. Meist findet sich hinter mir ein BMW, Audi o.ä., den ich vorbeilasse, und der den Linksfahrer über kurz oder lang von der linken Fahrbahn drängelt. Schwups bin auch vorbei, und zwar ohne mich strafbar gemacht zu haben. Das hat bei mir immer noch funktioniert...
--
Viele Grüße
aus Oberhessen
Elmer
---
Ehe - ein viel zu interessantes Experiment,
um es nur einmal zu versuchen.
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| Geschrieben am 10.08.2007 um 11:08 Uhr  
|
Elmer schrieb:
Bei sturen Linksfahrern lasse ich immer andere die "Drecksarbeit" machen. Meist findet sich hinter mir ein BMW, Audi o.ä., den ich vorbeilasse, und der den Linksfahrer über kurz oder lang von der linken Fahrbahn drängelt. Schwups bin auch vorbei, und zwar ohne mich strafbar gemacht zu haben. Das hat bei mir immer noch funktioniert...
Elmer
Richtig, so mache ich das auch
das Drängeln delegieren ist viel eleganter als sich selbst da reinzusteigern
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 10.08.2007 um 11:46 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich habe gestern Abend diesen Beitrag auch zum Teil gesehen.
Die meisten Temporowdys wurden bei einer 100-km/h-Begrenzung mit ~121 km/h und bei einer 120-km/h-Begrenzung mit ~141 km/h geblitzt.
Die gezeigten Autobahn-Abschnitte sahen extrem gefährlich aus *Ironie!*: Fast schnurgerade und geringe Verkehrdichte, aber mit Geschindigkeitsbegrenzung.
Ein Verwarnter meinte nach Zahlung seiner Buße nur: "Na dann weiter gut Geschäfte!"
--
Grüße
Bernd
____________________________
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