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Klatsch und Tratsch » » Thema: Ich brauch mal Eure Hilfe . |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.07.2007 um 16:57 Uhr  
| Hallo erst einmal,
wir haben vor ca. 4 Wochen für meine Bekannte ein neues Fahrzeug bekommen ( Renault Clio Neufahrzeug ) . Bei der Abholung bemerkte ich das der Lack am ganzen Fahrzeug rau war, darauf hin fragte ich den Verkäufer ob das Fahrzeug nachlackiert wurde , was der Verkäufer verneinteund meinte das es wohl noch Wachsreste sind.
Naja , das Fahrzeug mit nach Hause genommen 2 Tage später mit dem Fahrzeug in den Urlaub gefahren ( jetziger Tachostand 3000 km ), im Urlaub mußte ich bedauerlicher Weise feststellen das die Beifahrertür nachlackiert ( bedenke Neufahrzeug )wurde ,beim lackieren wurde das Fahrzeug wahrscheinlich nicht richtig abgeklebt , worauf hin sich der Klarlack auf dem ganzen Fahrzeug verteilte ( Dach , Motorhaube , Scheiben , usw.)
Jetzt meine Frage : kann ich das Fahrzeug zurückgeben ? Steht mir Schadensersatz zu oder was kann ich unternehmen ?
MFG Olaf
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| Geschrieben am 24.07.2007 um 20:15 Uhr  
| Nabend
@Oli
Sorry, aber das sehe ich an dieser Stelle etwas anders.
zunächst einmal wäre ja auch interessant zu wissen, weshalb die Tür nachlackiert wurde. Desweiteren fehlt hier eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich das nach Aussage des Händlers nicht lackiert wurde. Sollte sich der Händler nicht bereit erklären Dir entgegenzukommen, würde ich einen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen und meine Rechte gemäß BGB (Minderung, Wandlung) wahrnehmen.
Convertible
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| Geschrieben am 24.07.2007 um 20:47 Uhr  
| N´Abend,
das ganze ist unschön, war aber schon öfters ein Thema in verschiedenen Berichten dazu. Wenn z.B. in der Tür oder im Stoßfänger ein Kratzer ist (Transportschaden), darf nachlackiert werden, m.e. auch ohne den Kunden zu informieren. Jedoch darf die Nachlackierung eben nicht sichtbar sein, egal ob auf dem lackiertem Teil oder dem Rest der Karosse.
Gude, Olli.
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