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Tipps und Technik R171 » » Thema: Eintragung vom Auspuff in den "Brief" ?!? |
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
 Beiträge: 693
User seit 01.05.2005
| Geschrieben am 21.05.2007 um 13:33 Uhr  
| Hallo,
Ich habe es endlich hingekriegt, nach viel Rumfahrerei nach Overath zu Stüber und danach nach Euskirchen und mehreren Stunden Wartezeit bei der SAT endlich den Auspuff abgenommen zu bekommen. (Wurde aber auch Zeit )
Jedoch stand auch Asu und Tüv an, also hab ich das direkt bei der SAT mitmachen lassen, jedoch hab ich jetzt keine HU- Plakette bekommen, weil der Auspuff ja noch in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss.
Alles schön und gut... ich heute zum 2ten Mal bei Strassenverkehrsamt( letzte Woche wars extrem voll)... bin diesmal auch schnell drangekommen. Da meinte die Frau an der Info, ich solle bei der DC Bank den Brief anforden, weil die das auch da eintragen will.....
Bitte was ?!?! Ich kannte das bisher nur so, dass man sowas in den Schein einträgt. Und bei der SAT wurde auch nur was von Schein gesagt.
Was meinte ihr, hat die Dame im Strassenverkehrsamt keinen Plan( was ich nicht ausschliessen will )??
Oder hat das alles seine Richtigkeit?
--
MfG Martin
R171 SLK 200 Iridium-silber
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 | Geschrieben am 21.05.2007 um 14:03 Uhr  
| Hallo Martin,
hast du noch alte Papiere (Brief & Schein) oder bereits neue (Zulassungsbescheinigung Teil I & II)? Wenn du alte Papiere hast, bekommst du gleich komplett neue (Brief & Schein). Bei den alten Papieren wurde erst in den Brief eingetragen und dann ein neuer Schein erstellt. Bei den neuen Papieren wird im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nichts mehr eingetragen.
Gude, Olli.
--
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User seit vor Apr. 03

 | Geschrieben am 21.05.2007 um 14:23 Uhr  
| Hallo Martin,
die Damen am Amt benötigen den Brief als Bestätigung des Fahrzeugbesitzes. Sonst könntest du auch einem Mietwagen technische Änderungen eintragen lassen. (Welchen anderen Grund könnte es sonst dafür geben?)
Ich habe bei meinem SLK schon die "neuen" Papiere. Beim Eintragen von Fahrwerk und Auspuff wollte man explizit die Zulassungsbescheinigung Teil II (d.h. Brief) sehen, die auch mit die Bearbeitungsmappe wanderte. Da ist aber im Gegensatz zu früher nichts mehr eingetragen worden. Die technischen Änderungen stehen alle im Teil I (d.h. Schein).
--
Grüße
Bernd
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 | Geschrieben am 21.05.2007 um 15:21 Uhr  
| Die Änderungen stehen noch im Computer der Zulassungsstelle . Ansonsten werden sie nur im Schein eingetragen. Bei Verlust hast du ja immernoch die Papiere vom TÜV, mit denen die Änderungen das erste Mal eingetragen wurden.
Als ich dieses Jahr Änderungen hab eintragen lassen, war der Teil II (alt Brief) nicht notwendig. Die Zulassungsstelle hätte ihn aber gerne gesehen, daher musste ich etwas diskutieren, dann gings auch ohne. Letztes Jahr hatte ich den Brief dabei, da war er auch nicht notwendig. Zum 01.03.07 haben sich aber die Zulassungsbestimmungen (mal wieder) geändert.
Gude, Olli.
--
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 | Geschrieben am 21.05.2007 um 18:02 Uhr  
|
Olli aus Mainhattan schrieb:
... Bei Verlust hast du ja immernoch die Papiere vom TÜV, mit denen die Änderungen das erste Mal eingetragen wurden. ...
Das wäre schön: Bei mir wollte man die Originale unbedingt behalten, so dass ich mir Kopien gemacht habe.
(Es lebe der Föderalismus: Interessant, wie die Zulassungsbestimmungen in den Städten/ Landkreisen umgestzt werden.)
--
Grüße
Bernd
____________________________
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