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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wasserschaden durch Brand |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 90
User seit 11.07.2005
| Geschrieben am 14.05.2007 um 21:05 Uhr  
| Hallo ihr Lieben,
Ich wohne in einem Zweifamilienhaus unten zur Miete. In der oberen Wohnung hat es heute gebrannt und das Löschwasser ist auf dem Weg in den Keller durch meine Wohnung gekommen. Sobald ich rein durfte, habe ich erstmal die wichtigsten Unterlagen in Sicherheit gebracht, später dann mit Verstärkung die Sachen, die nicht beschädigt sind, rausgebracht, um den Schaden zu minimieren. Dann habe ich erstmal den Schaden der Hausratsversicherung gemeldet.
Nun meine Frage. Habt ihr Anregungen und Tipps, wie ich mich weiter verhalten soll? Beim Autounfall wird ja doch immer zum Anwalt geraten, da die Versicherung des "Unfallpartners" oft ziemlich "komisch" wird. Was meint ihr, wann ich die Wohnung wohl wieder bewohnen kann? Habt ihr da Erfahrungen? Muss ich mit Wochen oder eher Monaten rechnen?
--
Viele Grüße von der Porta
Christian | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 14.05.2007 um 21:09 Uhr  
| Für die regelung mit der gegnerischen Versicherung kann ich dir auch nur sofort zu einem Anwalt raten. Die werden versuchen, deine Sachen so niedrig wie nur irgenwie geht zu bewerten.
Beim Thema, wann du wieder deine Wohnung bewohnen kannst, müsste den Umfang des Schaden in der Wohnung über dir kennen. Dach noch heile, Bausubstanz angegriffen usw. erst dann könnte man eine seriöse Aussage zu Dauer machen.
--
------ mike -------
** carpe diem ** | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2119
User seit 22.05.2002
| Geschrieben am 14.05.2007 um 22:53 Uhr  
| Ohhh, Feuer ist immer übel!
Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt. Die Dauer der Schadensregulierung für Deinen Privatbesitzes durch die Versicherung wird dadurch sicher nicht verlängert!
Die Schadensregulierung für Schäden an der Wohnung ist eigentlich Sache Deines Wohnungsbesitzers/Vermieters welcher ebenfalls einen Anwalt einschalten sollte.
Für die Renovierung kannst Du 4 - 8 Wochen einplanen. (Wasserschaden 120 qm)
--
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
Supersprintorchester Ravensburg | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 90
User seit 11.07.2005
| Geschrieben am 15.05.2007 um 08:47 Uhr  
| Moin Moin,
vielen Dank erstmal für die Einschätzungen. Bisher dachte ich, dass ich meine Ansprüche gegenüber meiner Hausratsversicherung geltend mache. Jedenfalls habe ich denen Bescheid gesagt. Die Ursache für den Schaden liegt aber eine Etage höher. Ist es wirklich so, dass ich mich mit meiner Versicherung über einen Anwalt unterhalten muss? Ich bin ja deren Kunde.
Die Wohnung ist 65 qm, der größte Teil ist davon mehr oder weniger in Mitleidenschaft gezogen. Für die Renovierung kommt erschwerend dazu, dass die Decken wohl noch aus Lehm sind. Ich werde nach der Arbeit mal beim Vermieter reinschauen, der wohnt nebenan, ist selber bei der Feuerwehr und war bis gestern abend im Urlaub...
--
Viele Grüße von der Porta
Christian | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.05.2007 um 09:02 Uhr  
|
cberghorn schrieb:
Moin Moin,
vielen Dank erstmal für die Einschätzungen. Bisher dachte ich, dass ich meine Ansprüche gegenüber meiner Hausratsversicherung geltend mache. Jedenfalls habe ich denen Bescheid gesagt. Die Ursache für den Schaden liegt aber eine Etage höher. Ist es wirklich so, dass ich mich mit meiner Versicherung über einen Anwalt unterhalten muss? Ich bin ja deren Kunde.
Die Wohnung ist 65 qm, der größte Teil ist davon mehr oder weniger in Mitleidenschaft gezogen. Für die Renovierung kommt erschwerend dazu, dass die Decken wohl noch aus Lehm sind. Ich werde nach der Arbeit mal beim Vermieter reinschauen, der wohnt nebenan, ist selber bei der Feuerwehr und war bis gestern abend im Urlaub...
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Viele Grüße von der Porta
Christian
Hallo Christian,
egal wer oder was den Schaden verursacht hat, wickle den über Deine Hausratversicherung ab. Schäden am Gebäude (z.B. Parkett od. vom Vermieter eingebrachte Sachen) werden über dessen Gebäudefeuerversicherung abgewickelt!
Vorteil ist, dass die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist und lediglich nur noch Abzüge bei nicht mehr benötigten/ausrangierten Sachen gemacht wird. Sofern Du Deinen Schaden beim Verursacher geltend machst, muß der erstens schuldhaft gehandelt haben (Kerze vergessen oder ähnliches) und dann greift dessen Haftpflichtversicherung. Die zahlt aber nur den Zeitwert! Da fängt dann der Handel, wie alt, in welchem Zustand und was ist der Zeitwert an.
Deine Hausratversicherung wird intern, sofern jemand dafür haftet, den Verursacher in Regreß nehmen. Das ist aber deren Problem.
Also melde Dich bei Deiner Versicherung und stimme die weitere Vorgehensweise mit der ab. Die sollen auch prüfen, ob ggf. eine Sanierungsfirma die Wohnung "trocken legen" soll. Ferner kann man für die Geruchsbeseitigung sogenannte Ozonisierungsgeräte aufstellen.
Sofern die Wohnung ganz oder tlw. unbewohnbar ist, kannst Du, wenn es sich um einen relativ neuen Versicherungsvertrag handelt, auf deren Kosten Dich anderweitig einmieten. Klären mal mit dem Versicherer ab, wie die vertraglichen Regelungen sind und wieviel Geld Du bekommst.
Bei Trocknungsmaßnahmen bitte daran denken, dass Du die Zählerstände vor und nach der Maßnahme abliest, denn die Maßnahmen kosten richtig Geld in Form von Stromverbrauch. Den kriegst Du auch ersetzt!
Dann kannst Du ggf. die Miete ganz oder teilweise mindern, da die Mietsache nicht in Ordnung ist.
Anwalt denke ich brauchst Du für den Hausratschaden nicht. Vielleicht für die Mietkürzung, aber da würde ich zuesrt mit den Vermieter reden und wenn der zickt, kannst Du ggf. noch immer einen RA einschalten.
Sofern Du nach ein paar Fagen hast, kannst Du mir ja ein Mail chicken und mit Deinen Telefonnummer geben und wir können mal telefonisch das Eine oder Andere klären.
Kopf hoch, das wird schon!
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 90
User seit 11.07.2005
| Geschrieben am 15.05.2007 um 09:15 Uhr  
| Hallo Frank Peter,
vielen Dank, das war schon sehr ausführlich. Den Tipp mit den Zählerständen werde ich auf jeden Fall beherzigen. Die Versicherung ist informiert, der Vertrag ist etwas aus 2003 oder 2004, also noch recht neu.
Zu meinem Vermieter habe ich ein sehr gutes, fast schon freundschaftliches Verhältnis und ich denke nicht, dass ich da irgendwelche Probleme haben werde. Die Wohnung ist aus meiner Sicht defacto unbewohnbar, da sowohl das Schlafzimmer als auch das Wohnzimmer betroffen sind.
Falls ich da noch Probleme habe, melde ich mich bei dir, vielen Dank für das Angebot.
--
Viele Grüße von der Porta
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.05.2007 um 11:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Timo am 15.05.2007 um 13:46 Uhr ]
Bezüglich der Zählerstände kann ich noch ein paar Tipps seitens Kundenservice geben (RWE).
Die Trocknungsfirma ha die Möglichkeit Zwischenzähler an den Trocknungsgeräten anzuschließen. Dein Stromversorger stelt Dir in jedem Fall den Verbrauch in Rechnung (ist auch richtig so, da er über DEINEN Zähler lief, und dieser ja auch korrekt funktioniert). Dies können Sie dir schriftlich geben, so dass du den Stromverbrauch mit der Versicherung abrechnen kannst, da Dieser nicht zu "deinem" Verbrauch gehört. Das Geld bekommst du dann erstattet, so dass du die folglich höhere Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung von deinem Energieversorger so ausgleichen kannst.
Ebenso solltest du deinem Stromversorger schriftlich oder telefonisch den "Mehrverbrauch" mitteilen, da sonst im kommenden Jahr (je nach Menge an verbrauchten kWh´s) dein Abschlag "etwas" in die höhe schießen wird, da dieser anhand der Verbrauchswerte vom Vorjahr seitens des Abrechnungssystems berechnet wird. Das System weiss antürlich nix von deiner Trocknungsmaßnahme
Wir führen in diesen Fällen einen manuellen Eingriff durch und korrigieren den Abschlag manuell, wenn wir den Verbrauch der Trocknungsgeräte kennen oder setzen ihn für 1 Jahr manuel fest unabhängig vom Verbrauch.
Ich hatte Kunden mit rund 300 kWh Stromverbrauch durch Trocknungsmaßnahmen, da lohnt sich das nicht, aber auch Kunden mit durchaus 5000 kWh Stromverbrauch durch Trocknungsmaßnahmen, abhängig von Wohnungsgröße, Anzahl Trocknungsgeräte und KW der Geräte Der durchschnittliche Preis pro kWh beträgt ca. 18 Cent Brutto.
Bei 65m² 1 Person würde ich nen Jahresverbrauch von ca. 1500-2500kWh vermuten. Musste also mal schauen
--
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Es gibt viel zu tun, lassen wir´s liegen | Antworten
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