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Klatsch und Tratsch » » Thema: Welche Fahrzeugpapiere muß ich (als Motorradfahrer) mitführen?
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   H-P

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Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 02.05.2007 um 11:03 Uhr   
Hallo,

welche Papier muß ich denn während der Fahrt mitführen?
Fahrzeugschein und Führerschein ist klar.
Wie sieht es mit TÜV und AU-Bescheinigung aus?
Gelten für Motorradfahrer andere Bestimmungen oder ist es genau so wie beim Pkw?

Danke für Eure Hilfe!


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529

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Beiträge: 32
User seit 23.04.2007
 Geschrieben am 02.05.2007 um 11:11 Uhr   
Hi,

fahre auch Motorrad aber ich habe immer nur Fahrzeugschein und mein Führerschein dabei, war auch schon in zig-kontrollen und nach Tüv oder sowas wurde nie gefragt, von dem her nehme ich das auch net mit.
Habe sogar Reifen drauf für die man so n wisch mitführen mus weil die nicht serienmässig drauf sind, selbst das wird nicht beanstandet (wisch nie dabei), vorausgesetzt man hat genug Profil )

Grüße
MOC

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   teamioli

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Forenprofessor
Beiträge: 2524
User seit 09.09.2004
 Geschrieben am 02.05.2007 um 11:35 Uhr   


H.-P. schrieb:

Hallo,

welche Papier muß ich denn während der Fahrt mitführen?
Fahrzeugschein und Führerschein ist klar.
Wie sieht es mit TÜV und AU-Bescheinigung aus?
Gelten für Motorradfahrer andere Bestimmungen oder ist es genau so wie beim Pkw?

Danke für Eure Hilfe!


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529


Moin,

bin, was AU angeht, nicht ganz auf dem laufenden. Hast Du eine AU für Dein Mopped. Wenn ja - mitführen. TÜV-Bescheinigung seit neuestem auch .
Grüße
Sönke

--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.

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   NoName

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Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 02.05.2007 um 12:36 Uhr   
Hallo!

1. Führerschein
2. Fahrzeugschein
3. bei Moppeds, die älter als zwei Jahre alt sind (also bereits zum TÜV mussten) die aktuellste TÜV-Abnahmebescheinigung sowie AU-Bescheinigung
4. Bei Anbauten/Umbauten -entweder sind die im Fahrzeugschein eingetragen oder bei ABE-Teilen wie z.B. Nachrüstuuspuffanlagen oder Spoilerscheiben alle dementsprechenden ABEs
5. bei Reifen, die nicht ab Werk verbaut wurden bzw. nicht im Fahrzeugschein stehen: Freigabe für den dementsprechenden Reifen des Motorrad- oder Reifenherstellers

Damit wäre alles abgedeckt.

--
"Das Auto ist fertig entwickelt. Was soll da noch kommen?" Carl Benz, 1930

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   Peter aus Heidelberg

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Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 621
User seit 29.12.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 02.05.2007 um 13:45 Uhr   


NoName schrieb:

Hallo!

1. Führerschein
2. Fahrzeugschein
3. bei Moppeds, die älter als zwei Jahre alt sind (also bereits zum TÜV mussten) die aktuellste TÜV-Abnahmebescheinigung sowie AU-Bescheinigung
4. Bei Anbauten/Umbauten -entweder sind die im Fahrzeugschein eingetragen oder bei ABE-Teilen wie z.B. Nachrüstuuspuffanlagen oder Spoilerscheiben alle dementsprechenden ABEs
5. bei Reifen, die nicht ab Werk verbaut wurden bzw. nicht im Fahrzeugschein stehen: Freigabe für den dementsprechenden Reifen des Motorrad- oder Reifenherstellers

Damit wäre alles abgedeckt.

--
"Das Auto ist fertig entwickelt. Was soll da noch kommen?" Carl Benz, 1930


Hallo,
armes Deutschland, da müssten manche mit Beiwagen fahren
Ich hatte immer nur Schein und Führerschein dabei, das war immer ausreichend.
Gruß Peter

--
Spring Break 2005/2006/2007
****************************************************
http://web.mac.com/peterswelt

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   H-P

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Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 02.05.2007 um 18:18 Uhr   
Hallo,

aber warum muß ich AU und HU-Bescheinigung beim Moped mitführen und beim Auto nicht???


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529

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   Joschi

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Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
 Geschrieben am 03.05.2007 um 00:10 Uhr   


H.-P. schrieb:

Hallo,

aber warum muß ich AU und HU-Bescheinigung beim Moped mitführen und beim Auto nicht???


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529



Hallo H.-P.

Du bist leider auf dem Holzweg. Auch beim Pkw musst du beide Bescheinigungen mitführen und auf Verlangen aushändigen.
Nur macht das eigentlich keiner meiner Kollegen, da man ja anhand der Plaketten sehen kann wann die Fälligkeit ist.

Gruß

Jörg

--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
http://www.podenco-hilfe-lanzarote.de

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   H-P

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 04.05.2007 um 09:54 Uhr   
Hallo,

danke für Eure schnelle Hilfe.
Hab' jetzt die Bescheinigungen im Moped "eingebaut" und ins Auto gelegt.


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529

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   H-P

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 14.04.2008 um 10:24 Uhr   


Joschi schrieb:


H.-P. schrieb:

Hallo,

aber warum muß ich AU und HU-Bescheinigung beim Moped mitführen und beim Auto nicht???


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529



Hallo H.-P.

Du bist leider auf dem Holzweg. Auch beim Pkw musst du beide Bescheinigungen mitführen und auf Verlangen aushändigen.
Nur macht das eigentlich keiner meiner Kollegen, da man ja anhand der Plaketten sehen kann wann die Fälligkeit ist.

Gruß

Jörg

--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
http://www.podenco-hilfe-lanzarote.de




Hallo,

bin noch mal auf das Thema gestoßen,
scheint wohl doch nicht so klar die Rechtslage:

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-21858!2002


Bis dahin

H.-P.

--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529

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   Olli aus Mainhattan



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Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 19076
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.04.2008 um 10:30 Uhr   
Als ich Anfang dieses Jahres mit dem PKW beim TÜV war, sagte mir der Prüfer ich müsse zu den üblichen Unterlagen lediglich die AU Prüfbescheinigung mitführen.


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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