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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 11.04.2007 um 18:03 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich einen Unfall wo mir ein Auto voll hinten rein ist, der Schaden betrug mehrere Tausend Euro welche komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen wurde. Nun meinte mein Händler das ne Wertminderung bei der Versicherung drin ist. Wie genau läuft das ab? Gibt es irgendwo vordrucke? Wieviel vom Reperaturwert/Gesamtwert kann man bekommen? | Antworten
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... ist OFFLINE
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... ist OFFLINE
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.04.2007 um 19:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Toni50 am 11.04.2007 um 19:55 Uhr ]
Hallo Basti!
In so´nem Fall immer Rechtsanwalt und KFZ-Sachverständigen beauftragen.
Regeln den ganzen Kram einschließlich Gutachten/Wertminderung, Nutzungsentschädigung etc.
Beide bezahlt die Versicherung vom Unfallverursacher.
Hab schon öfter gehört: Mit Anwalt läuft alles problemloser und schneller!
Gruß Guido
P.S. Frag´in deiner MB-Werkstatt. Die können Dir jemanden empfehlen, haben Erfahrung augrund teils langjähriger Zusammenarbeit.
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| Geschrieben am 12.04.2007 um 12:05 Uhr  
| Hi,
klar, wenn man sich nicht auskennt, macht Anwalt evtl. Sinn.
Ansonsten kann man das auch selbst.
Was Dir zusteht:
- Reparaturkosten / Kosten lt. Gutachten / KVA
- Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Kosten für Gutachten
- Kostenpauschale (zw. 20-25€) ohne Nachweis
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld
- Wertminderung
--
Viele Grüsse
Nikos
"Tuning ist Geschmacksache - und das ist gut so!"
SLK 200K FL / BJ 12/2000 / obsidianschwarz-siambeige | Antworten
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| Geschrieben am 12.04.2007 um 13:41 Uhr  
| Aus eigenen Erfahrungen und teilweise haarsträubenden Erfahrungen guter Bekannter kann ich immer nur empfehlen, direkt zum Anwalt zu gehen. Selbst wer als Privatperson glaubt, sich mit der Rechtslage auszukennen, wird zunächst einmal von den Versicherungen überhaupt nicht ernst genommen. Leider ist es offensichtlich gängige Praxis bei den Versicherungen mit fadenscheinigen Begründungen irgendwelche Abzüge von den Forderungen vorzunehmen, auch wenn die Rechtslage eindeutig ist. Ich bin mir zwar sicher, daß jetzt einige Mitarbeiter von Versicherungen aufschreien und das systematisch rechtswidrige Verhalten von Versicherungen in Abrede stellen werden, aber wie gesagt meine Erfahrungen sind hier ziemlich eindeutig. Bereits dreimal habe ich selber versucht meine Forderungen gegenüber jeweils verschiedenen Versicherungen durchzusetzen, und jedesmal versuchten irgenwelche "oberschlauen" Versicherungsfuzzis Kürzungen vorzunehmen. Nach Einschaltung eines Anwalts wurde komischerweise dann immer der volle geltend gemachte Schaden ersetzt.
Just my 2 Cents.
Michael | Antworten
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User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 12.04.2007 um 15:05 Uhr  
|
trox schrieb:
Hi,
und wenn Dir das mit nem SLK passiert ist, dann sollte da eine ordentliche Wertminderung herauskommen.
Denn ein Heckschaden ist beim Verkauf eines SLK immer sehr sehr abschreckend.
--
Gruß
Olaf
_______________________________
Hi Olaf,
sooo gross ist der Betrag auch wieder nicht!
Als ich vor 1,5 Jahren "meinen Heckschaden" hatte lag der Wert lt. Gutachten bei ca. 9500,- Euro ohne MwSt.
Die Wertminderung betrug gerade einmal 500,- Euro und hat mit der wirklichen Wertminderung nichts zu tun, denn wer würde den Wagen denn ohne Bedenken kaufen?
Übrigens der Gutachter sagte mir damals der Wagen dürfte nicht älter als 4 Jahre sein und dürfte die 50.000km noch nicht überschritten haben um eine Wertminderung geltend zu machen.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
--
"Bei jeder Streitfrage gibt es zwei Standpunkte: den eigenen und den falschen"
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