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Klatsch und Tratsch » » Thema: StVZO stirbt
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   häns

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 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:07 Uhr   
So nun ist es soweit, die StVZO gibts fast nicht mehr.

Natürlich gibt es dafür eine neue Verordnung.

FZV

Und in dieser Verordnung gibt es (fast) kein "Erlöschen BE ") mehr.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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   SilverCruiser

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User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:16 Uhr   
Yeah ... sollte mal die doofe EU was gutes für uns haben ....

--
Summer ist back again ...

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 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:25 Uhr   
Die FZV ist seit 01.03.2007 in Kraft. Neuerungen sind unter anderem, dass die Kennzeichen sofort wieder verfügbar sind. Man kann also sein Wunschkennzeichen immer wieder zu einem neuen Auto mitnehmen. Gleichbedeutend, dass in Zahlung genomme Fahrzeuge grundsätzlich neue Kennzeichen zugeteilt bekommen.
Für uns als Polizei ein Dilemma, da bei Abmeldung die kompletten Daten gelöscht werden, da die neue FZV nur noch "Löschung" kennt und stillgelegte Fahrzeuge nicht mehr als"vorübergehend stillgelegt" ausweist, somit sind vorerst die Daten des Vorbesitzers nur recht umständlich zu ermitelm.
Man arbeitet daran, und es soll irgendwann 2008 wieder online verfügbar sein. Übrigens, Behördenkennzeichen lässt sie auch nicht mehr zu.

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 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:25 Uhr   
servas.

Bin ja kein Freund von den Amis, finde wir sollten uns aber mit denen vereinigen und den TÜV abschaffen....

sofort kommen blinkende 26" Chromfelgen drauf

--
Gruss, Karsten
___________________________________

... zwei Zweisitzer ergeben zum Glück noch lange keinen Viersitzer...


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   Schakal

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Beiträge: 646
User seit 20.06.2005
 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:36 Uhr   


Zaskar schrieb:

servas.

Bin ja kein Freund von den Amis, finde wir sollten uns aber mit denen vereinigen und den TÜV abschaffen....

sofort kommen blinkende 26" Chromfelgen drauf

--
Gruss, Karsten
___________________________________

... zwei Zweisitzer ergeben zum Glück noch lange keinen Viersitzer...






Davon halte ich nichts....

Tüv ist schon ne gute Sache, aber man sollte wesentlich mehr erlauben.

Tüv dient ja in erster Linie dazu, ob das Fahrzeug noch fahren darf oder nicht

--
Grüsse aus Düren,
Marcel

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   Schakal

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Beiträge: 646
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 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:41 Uhr   
Aber kann mir einer sagen wie genau sich das nun auswirkt ? Bekomm ich jetzt mehr Zugelassen oder wat ? ^^

--
Grüsse aus Düren,
Marcel

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 23.03.2007 um 22:48 Uhr   


häns schrieb:

So nun ist es soweit, die StVZO gibts fast nicht mehr.

Natürlich gibt es dafür eine neue Verordnung.

FZV

Und in dieser Verordnung gibt es (fast) kein "Erlöschen BE ") mehr.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Der §19 StVZO ist weiterhin in Kraft, und damit auch alle Themen rund um das Erlöschen der BE bei technischen Änderungen.

Bei vorrübergehender Abmeldung länger als 18 Monate (oder entgültiger Abbmeldung) gibts allerdings eine Erleichterung: Eine Einzelbegutachtung gem. §21 StVZO ist nicht mehr erforderlich, sofern die technischen Daten nachgewiesen werden können (Speicherung im zentralen Fz-Register 7 Jahre, ein Fz-Brief ist auch ausreichend). Zur Wiederanmeldung reicht dann eine normale HU / AU.

Grüsse, Peter

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 Geschrieben am 24.03.2007 um 08:18 Uhr   
Hi
das ist aber schön zu lesen, das man sein Kennzeichen aus neue Auto mitnehmen kann....
endlich, da braucht man nicht mehr 2 Stunden mit der Zulasungstante den Computer durchstöbern ob was passedes da ist!


--
1. F C L O K LEIPZIG wir sind die größten der Welt!!!

der Organisator vom Leipziger Stammtisch

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MT BB 2.01
HT Scan Speak 2904 modifiziert
Sub Eton Hex 10/620
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   häns

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Beiträge: 469
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 Geschrieben am 24.03.2007 um 08:31 Uhr   


Der §19 StVZO ist weiterhin in Kraft, und damit auch alle Themen rund um das Erlöschen der BE bei technischen Änderungen.
---------------------------------------------------------------------------------------------

Oh, da muß ich leider widersprechen. Weil wie schon gepostet, Erlöschen BE im bisherigen Sinn gibt`s nicht mehr.

mfg häns

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   c-man

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User seit 08.07.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.03.2007 um 08:35 Uhr   


LE-Steffen schrieb:

da braucht man nicht mehr 2 Stunden mit der Zulasungstante den Computer durchstöbern ob was passedes da ist!



Rückständiges StVA. Geht bei uns über's www mit vernünftiger Suchfunktion.

Ulrich
--
#56 beim EVENT 2007

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