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Tipps und Technik R171 » » Thema: Garantie-Ende |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.03.2007 um 19:38 Uhr  
| Hallo zusammen,
habe hier im Forum mal gelesen das man auf Teile ,die in der Garantie erneuert werden ,wieder 1 oder 2 Jahre Garantie bekommt .
Habe jetzt den Fall das mein Fahrersitzbezug zum Ende der Garantiezeit erneuert wurde ,mitlerweile ich aus der Garantie draussen bin , ich bei DC war und diesen Sitzbezug wieder bemängelt habe.
Darauf hin sagte der Meister das man auf Teile die in der Garantie erneuert werden keine weitere Garantie bekommt und das diese Garantie der Teile mit der normalen Fahrzeuggarantie endet .
D.h. das DC zwar den Sitzbezug auf Kulanz übernehmen will aber ich auf die Reparaturkosten von 200 € sitzen bleibe.
Hat von Euch jemand ähnliche Erfahrung gemacht ?
Liebe Grüße und ein sonniges WE,
Olaf | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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Beiträge: 125
User seit 21.05.2006
| Geschrieben am 22.03.2007 um 20:47 Uhr  
| Hallo Olaf...
als erstes würde ich den Begriff "Garantie" steichen, Garantien sind freiwillig und damit völli nutzlos in den meisten Fällen.
Das Thema heißt GEWÄHRLEISTUNG. Und wenn Du den Wagen und den neuen Sitzbezug nicht als Firma sondern "privat" erworben hast, dann hast Du darauf ab Kauf 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, ließ mal im BGB.
Und wenn in ein 30 jahre altes Auto ein neuer Sitz eingebaut wird, dann hast Du darauf 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Punkt. Soweit die Rechtslage.
Sollte Dir DC bzw. Deine Werkstatt etwas anderes Erzählen und nicht nachgeben -> Rechtsanwalt.
Etwas kritisch könnte höchstens sein, dass Sitzbezüge evtl ein Verschleißteil sind und Du ggf. beweisen musst, dass der Sitz nicht aufgrund unfreundlicher Behandlung Deinerseits defekt ist.
Viele Grüße
Martin | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2999
User seit 07.03.2004
| Geschrieben am 22.03.2007 um 21:59 Uhr  
| Hallo ihr beiden
Garantie/Gewährleistung bekommt man auf etwas, was man bezahlt. Der Austausch des Sitzbezuges wurde nicht bezahlt, daher auch keine Garantie/Gewährleistung.
Seih froh, das du nur einen Anteil bezahlen mußt. Da kommt dir DC schon mehr entgegen, als bei den meisten Mitliedern hier.
--
MfG
André
R171 Fahrspass Verarbeitung zum | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
| Geschrieben am 23.03.2007 um 07:54 Uhr  
| Hallo Olaf
Zitat:
Habe jetzt den Fall das mein Fahrersitzbezug zum Ende der Garantiezeit erneuert wurde ,mitlerweile ich aus der Garantie draussen bin , ich bei DC war und diesen Sitzbezug wieder bemängelt habe.
Darauf hin sagte der Meister das man auf Teile die in der Garantie erneuert werden keine weitere Garantie bekommt und das diese Garantie der Teile mit der normalen Fahrzeuggarantie endet .
Genau so ist es das Thema hatten wir hier schon mal. Ich hatte damals darauf den Meister angesprochen und er bestätigte das.
--
ciao Marco
"Schalker dürfen das......."
***http://forum.mwslk.de/*** | Antworten
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User seit 06.09.2006
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... ist OFFLINE
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Beiträge: 229
User seit 21.07.2006
| Geschrieben am 23.03.2007 um 15:33 Uhr  
|
Tepfi schrieb:
Hallo ihr beiden
Garantie/Gewährleistung bekommt man auf etwas, was man bezahlt. Der Austausch des Sitzbezuges wurde nicht bezahlt, daher auch keine Garantie/Gewährleistung.
Seih froh, das du nur einen Anteil bezahlen mußt. Da kommt dir DC schon mehr entgegen, als bei den meisten Mitliedern hier.
--
MfG
André
R171 Fahrspass Verarbeitung zum
Moin Moin,
ne kleine Korrektur zu dem Thema
Richtig ist: Wird ein Teil innerhalb der Garantie des Gesamtfahrzeuges getauscht, dann endet dessen Garantie mit der des Fahrzeuges (auch wenn es am letzten Tag der Garantie getauscht wird). Wird ein Teil später ersetzt, auch wenn es auf Kulanz (also ohne Bezahlung) geschieht gibte es dafür die Separate Ersatzteilgarantie (glaube 24 Monate).
Der Unterschied Garantie/Gewährleistung ist etwas komplexer
--
Viele grüße vom Elbestrand
Jörg
SLK..... der Stern meiner Träume | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16789
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 125
User seit 21.05.2006
| Geschrieben am 24.03.2007 um 01:03 Uhr  
|
balu05 schrieb:
Tepfi schrieb:
Hallo ihr beiden
Garantie/Gewährleistung bekommt man auf etwas, was man bezahlt. Der Austausch des Sitzbezuges wurde nicht bezahlt, daher auch keine Garantie/Gewährleistung.
Seih froh, das du nur einen Anteil bezahlen mußt. Da kommt dir DC schon mehr entgegen, als bei den meisten Mitliedern hier.
--
MfG
André
R171 Fahrspass Verarbeitung zum
Moin Moin,
ne kleine Korrektur zu dem Thema
Richtig ist: Wird ein Teil innerhalb der Garantie des Gesamtfahrzeuges getauscht, dann endet dessen Garantie mit der des Fahrzeuges (auch wenn es am letzten Tag der Garantie getauscht wird). Wird ein Teil später ersetzt, auch wenn es auf Kulanz (also ohne Bezahlung) geschieht gibte es dafür die Separate Ersatzteilgarantie (glaube 24 Monate).
Der Unterschied Garantie/Gewährleistung ist etwas komplexer
--
Viele grüße vom Elbestrand
Jörg
SLK..... der Stern meiner Träume
Hallo Zusammen,
eben aus DIESEM Grund habe ich bereits geschrieben, dass mit "Garantie" nichts zu erreichen sein wird!
Es geht hier um das, was einmal Gewährleistung hieß und inzwischen seit 2002 SACHMANGELHAFTUNG heißt. Und für die Anwendbarkeit dieser ist es im übrigen VÖLLIG irrelevant, ob man für den erworbenen Gegenstand etwas bezahlt hat oder nicht. lt. § 437 BGB ist maßgeblich ob die im Rahmen eines Kaufvertrages erworbene Sache frei von Mängeln (....) ist. Der einzige etwas knifflige Punkt ist hier lediglich das Vorliegen eines Kaufvertrages.
Ich kann nur jedem in derlei Fällen raten sich nicht lange mit "Hänschen" (und das ist auch und insbes. der hier vielzitierte heilige "Meister". -kleine Spitze am Rande ohne jmd zu Nahe treten zu wollen: Wieviele Staatsexamen Jura umfasst die Meisterausbildung bei DC?) zu streiten oder belehren zu lassen.
Wenn der Streitwert es hergibt -> Rechtsanwalt und/oder Kommunikation mit "Hans" (das ist im Zweifel derjenige des Autohauses, der mit mindestens "i.V." unterschreiben darf *g* ).
Viele Grüße
Martin | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 17
User seit 19.10.2006
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