.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Strafzettel Befahren von Fußgängerzone – Bitte um Info
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   sirraffi

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 374
User seit 12.10.2005
 Geschrieben am 15.03.2007 um 14:14 Uhr   
Hallo zusammen!

Musste gestern aus beruflichen Gründen in eine Fußgängerzone außerhalb der Ladezeit einfahren um etwas in mein Fahrzeug zu laden. Prompt hat mich die Polizei aufgeschrieben und mir 30 Euro Verwanrungsgeld aufgebrummt. Alles Argumentieren, dass ich mich in dem speziellen Fall nicht an die Ladezeit halten konnte, half nicht. Hab mich natürlich geärgert, weil der Beamte zwar Recht hat, ich aber auch nicht aus meiner Haut konnte und es ging ja nur um 2 min. Nun meine Frage an alle Polizisten oder die sich halt mit sowas auskennen: Die Polizei war auch mit dem Dienstwagen in der Fußgängerzone um mich aufzuschreiben, weiß wer ob die außerhalb eines Sondereinsatzes das denn auch dürfen?? Die müssten das ja eigentlich auch zu Fuß kontrollieren, oder? Mich würde das einfach nur interessieren. Normalerweise gilt doch ein Dienstwagen ohne eingeschaltete Sondersignale als normaler Verkehrsteilnehmer, oder? Vielleicht kann mir jemand mehr dazu sagen... Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße

Raffael

--
sun, all our dreams are dreams of fun...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an sirraffi    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   ACI

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 906
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 15.03.2007 um 15:27 Uhr   
Hallo!

Das mit dem normalen Verkehrsteilnehmer bezieht sich mehr auf Wege und Sonderrechte. Zur Aufgabenwahrnehmung besteht quasi eine Ausnahme. So wie bei Taxifahrern, die einen Patienten vom oder zum Arzt fahren müssen. Diese dürfen auch außerhalb der Ladezeiten die Fußgängerzone befahren.



--
cu ACI aus Solingen (eMail & MSN: aci@acinet.de)
--------------------------------------------------------------
http://www.acinet.de
für MBSLKer: 100 MB WebSpace mit .de-Doma

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an ACI    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   teamioli

Schreiberlevel:
Forenprofessor
Forenprofessor
Beiträge: 2524
User seit 09.09.2004
 Geschrieben am 15.03.2007 um 15:35 Uhr   
Moin,

sorry - aber Du hast Pech - und er hat (auch das) Recht.
Grüße
Sönke

--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an teamioli    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.03.2007 um 15:38 Uhr   


ACI schrieb:

Hallo!

Das mit dem normalen Verkehrsteilnehmer bezieht sich mehr auf Wege und Sonderrechte. Zur Aufgabenwahrnehmung besteht quasi eine Ausnahme. So wie bei Taxifahrern, die einen Patienten vom oder zum Arzt fahren müssen. Diese dürfen auch außerhalb der Ladezeiten die Fußgängerzone befahren.



--
cu ACI aus Solingen (eMail & MSN: aci@acinet.de)
--------------------------------------------------------------
http://www.acinet.de
für MBSLKer: 100 MB WebSpace mit .de-Doma



Glaube das Stichwort heißt "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben".

Während der Bundeswehrzeit bei den Feldjägern waren diese hoheilichen Aufgaben der Erhalt der Einsatzkraft und ich mußte dann in der Nachschicht immer mit Blaulicht in eine Einbahnstrasse zur Imbissbude fahren, damit die Burger und Pizzen nicht kalt wurden! Der Weg aussen herum war deutlich länger!

Da es keine Straftat war, durfte ich den Befehl nicht verweigern und wenn der Feldwebel das anordnete, also gemacht !

Ich wundere mich gelegentlich auch, wenn man einen Streifenwafen sieht und der fährt ganz normal, plötzlich vor einer roten Ampel wird das Blaulicht eingeschaltet, die Kreuzung überquert, dann ausgeschaltet und es geht mit normaler Geschwindigkeit weiter. Das ist sicherlich auch nicht immer undbedingt ein Einsatz?!

Aber lege Dich nicht mit der Polizei an, speziell wenn Du tatsächlich einen Fehler gemacht hast.

Gruß

Frank Peter



--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Walldorf98

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 794
User seit 03.08.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.03.2007 um 15:43 Uhr   
Das ganze nennt sich § 35 STVO Sonderrechte.

Gruss
Roy

--
Wir sind die Nr. 120
SLK XXL - Biggest SLK-Event Ever

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Walldorf98    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   sirraffi

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 374
User seit 12.10.2005
 Geschrieben am 15.03.2007 um 16:06 Uhr   
Hallo an alle!

Hmm, so ähnlich habe ich mir das eh gedacht... Danke für die Antworten und Ausführungen!!!

Viele Grüße

Raffael

--
sun, all our dreams are dreams of fun...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an sirraffi    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SilverCruiser

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 15.03.2007 um 18:20 Uhr   
Wegen zwei Minuten ? .... sorry, aber hatten die ne Atomuhr dabei oder wie ? ... finds etwas kleinlich.

--
Summer ist back again ...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SilverCruiser    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Walldorf98

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 794
User seit 03.08.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.03.2007 um 18:37 Uhr   


SilverCruiser schrieb:

Wegen zwei Minuten ? .... sorry, aber hatten die ne Atomuhr dabei oder wie ? ... finds etwas kleinlich.

--
Summer ist back again ...




Es geht ja nicht um die 2 min. sondern um das einfahren in eine Fussgängerzone ausserhalb der Ladezeiten, er kann ja noch froh sein wenn die Rennleitung ihm nicht noch Behinderung an die Backe hängt

--
Wir sind die Nr. 120
SLK XXL - Biggest SLK-Event Ever

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Walldorf98    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Joschi

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
 Geschrieben am 15.03.2007 um 19:05 Uhr   
Hallo Raffael

"Wir" dürfen das. Sprich die Fußgängerzone darf zu jeder Tag und Nachtzeit befahren werden. Es wurde schon erklärt: hoheitliche Aufgaben. Es kann aber auch ein Einsatz in der Fz sein (Ladendieb o.ä.).
Erfahrungsgemäß sind die zwei Minuten doch eher 5 oder 10. Aber es geht ja um das Befahren und nicht das Parken. Manche Kollegen sehen das enger, manche halt großzügiger. Du hast halt Pech gehabt. Wie heißt es so schön: Zahlen und Fröhlich sein!

Zu den anderen Äußerungen. Sonderrechte im Straßenverkehr kann der POLIZEIBEAMTE in Anspruch nehmen nicht das Fahrzeug. Das heißt ich kann theoretisch auch mit meinem SLK bei Rot über die Lichtzeichenanlage fahren oder die Geschwindigkeit überschreiten, wenn es erforderlich ist. Also auch Sonderrechte ohne Blaulicht im Streifenwagen.
Das man mit Blaulicht fährt und kurze Zeit später normal weiter fährt kann daran liegen, das sich der Einsatz zwischenzeitlich erledigt hat (andere Kollegen sind schon vor Ort und brauche keine Hilfe mehr).
Ihr seht, man sollte alles aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen sehen.

In diesem Sinne

Gruß

Jörg


--
"Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa, nicht schreiend und weinend wie sein Beifahrer!"

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Joschi    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SilverCruiser

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 15.03.2007 um 19:40 Uhr   


Walldorf98 schrieb:

Es geht ja nicht um die 2 min. sondern um das einfahren in eine Fussgängerzone ausserhalb der Ladezeiten, er kann ja noch froh sein wenn die Rennleitung ihm nicht noch Behinderung an die Backe hängt




Najaaaaa, etwas mehr "Gnade vor Recht" wäre mitunter Bürgernaher, meinst nicht ?

Schliesslichhat er ja augenscheinlich erklärt das es bei ihm nicht anders ging.... und man könnte ja erwarten, das der Beamte mit ein wenig mehr Fingerspitzengefühl / Bürgernähe und/oder Einfühlungsvermögen an die Sache rangeht - eine mündliche Verwarnung würde dahingegehend weitaus mehr Wirkung und Akzeptanz bringen. So bleibt nur Groll und Unmut zurück...

Und dabei ists egal ob 2, 5 oder 10 Minuten ....

--
Summer ist back again ...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SilverCruiser    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :913
Mitglieder:    1
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.274.461

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Bist Du bereit, für mehr Tierwohl auch mehr Geld beim Fleischkauf auszugeben?

Ja
Nein, ich esse oder kaufe kein Fleisch
Nein, andere Gründe

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm