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| Geschrieben am 15.03.2007 um 14:14 Uhr  
| Hallo zusammen!
Musste gestern aus beruflichen Gründen in eine Fußgängerzone außerhalb der Ladezeit einfahren um etwas in mein Fahrzeug zu laden. Prompt hat mich die Polizei aufgeschrieben und mir 30 Euro Verwanrungsgeld aufgebrummt. Alles Argumentieren, dass ich mich in dem speziellen Fall nicht an die Ladezeit halten konnte, half nicht. Hab mich natürlich geärgert, weil der Beamte zwar Recht hat, ich aber auch nicht aus meiner Haut konnte und es ging ja nur um 2 min. Nun meine Frage an alle Polizisten oder die sich halt mit sowas auskennen: Die Polizei war auch mit dem Dienstwagen in der Fußgängerzone um mich aufzuschreiben, weiß wer ob die außerhalb eines Sondereinsatzes das denn auch dürfen?? Die müssten das ja eigentlich auch zu Fuß kontrollieren, oder? Mich würde das einfach nur interessieren. Normalerweise gilt doch ein Dienstwagen ohne eingeschaltete Sondersignale als normaler Verkehrsteilnehmer, oder? Vielleicht kann mir jemand mehr dazu sagen... Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße
Raffael
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| Geschrieben am 15.03.2007 um 15:38 Uhr  
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ACI schrieb:
Hallo!
Das mit dem normalen Verkehrsteilnehmer bezieht sich mehr auf Wege und Sonderrechte. Zur Aufgabenwahrnehmung besteht quasi eine Ausnahme. So wie bei Taxifahrern, die einen Patienten vom oder zum Arzt fahren müssen. Diese dürfen auch außerhalb der Ladezeiten die Fußgängerzone befahren.
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Glaube das Stichwort heißt "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben".
Während der Bundeswehrzeit bei den Feldjägern waren diese hoheilichen Aufgaben der Erhalt der Einsatzkraft und ich mußte dann in der Nachschicht immer mit Blaulicht in eine Einbahnstrasse zur Imbissbude fahren, damit die Burger und Pizzen nicht kalt wurden! Der Weg aussen herum war deutlich länger!
Da es keine Straftat war, durfte ich den Befehl nicht verweigern und wenn der Feldwebel das anordnete, also gemacht !
Ich wundere mich gelegentlich auch, wenn man einen Streifenwafen sieht und der fährt ganz normal, plötzlich vor einer roten Ampel wird das Blaulicht eingeschaltet, die Kreuzung überquert, dann ausgeschaltet und es geht mit normaler Geschwindigkeit weiter. Das ist sicherlich auch nicht immer undbedingt ein Einsatz?!
Aber lege Dich nicht mit der Polizei an, speziell wenn Du tatsächlich einen Fehler gemacht hast.
Gruß
Frank Peter
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| Geschrieben am 15.03.2007 um 18:37 Uhr  
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SilverCruiser schrieb:
Wegen zwei Minuten ? .... sorry, aber hatten die ne Atomuhr dabei oder wie ? ... finds etwas kleinlich.
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Es geht ja nicht um die 2 min. sondern um das einfahren in eine Fussgängerzone ausserhalb der Ladezeiten, er kann ja noch froh sein wenn die Rennleitung ihm nicht noch Behinderung an die Backe hängt
--
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| Geschrieben am 15.03.2007 um 19:05 Uhr  
| Hallo Raffael
"Wir" dürfen das. Sprich die Fußgängerzone darf zu jeder Tag und Nachtzeit befahren werden. Es wurde schon erklärt: hoheitliche Aufgaben. Es kann aber auch ein Einsatz in der Fz sein (Ladendieb o.ä.).
Erfahrungsgemäß sind die zwei Minuten doch eher 5 oder 10. Aber es geht ja um das Befahren und nicht das Parken. Manche Kollegen sehen das enger, manche halt großzügiger. Du hast halt Pech gehabt. Wie heißt es so schön: Zahlen und Fröhlich sein!
Zu den anderen Äußerungen. Sonderrechte im Straßenverkehr kann der POLIZEIBEAMTE in Anspruch nehmen nicht das Fahrzeug. Das heißt ich kann theoretisch auch mit meinem SLK bei Rot über die Lichtzeichenanlage fahren oder die Geschwindigkeit überschreiten, wenn es erforderlich ist. Also auch Sonderrechte ohne Blaulicht im Streifenwagen.
Das man mit Blaulicht fährt und kurze Zeit später normal weiter fährt kann daran liegen, das sich der Einsatz zwischenzeitlich erledigt hat (andere Kollegen sind schon vor Ort und brauche keine Hilfe mehr).
Ihr seht, man sollte alles aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen sehen.
In diesem Sinne
Gruß
Jörg
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| Geschrieben am 15.03.2007 um 19:40 Uhr  
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Walldorf98 schrieb:
Es geht ja nicht um die 2 min. sondern um das einfahren in eine Fussgängerzone ausserhalb der Ladezeiten, er kann ja noch froh sein wenn die Rennleitung ihm nicht noch Behinderung an die Backe hängt
Najaaaaa, etwas mehr "Gnade vor Recht" wäre mitunter Bürgernaher, meinst nicht ?
Schliesslichhat er ja augenscheinlich erklärt das es bei ihm nicht anders ging.... und man könnte ja erwarten, das der Beamte mit ein wenig mehr Fingerspitzengefühl / Bürgernähe und/oder Einfühlungsvermögen an die Sache rangeht - eine mündliche Verwarnung würde dahingegehend weitaus mehr Wirkung und Akzeptanz bringen. So bleibt nur Groll und Unmut zurück...
Und dabei ists egal ob 2, 5 oder 10 Minuten ....
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