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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171
Tipps und Technik R171 » » Thema: Anbaubescheinigung oder Eintragung im Brief ? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 02.02.2007
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 894
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 14.03.2007 um 12:09 Uhr  
| Wenn ein Teilegutachten für den R171 vorliegt, reicht eine Anbaubestätigung aus...
Falls es ein Radsatz ist, für den kein Teilegutachten für den R171 vorliegt, benötigst Du eine Einzelabnahme. Somit ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies wurde (bis zur Einführung der neuen Fahrzeugpapiere) vom TÜV gemacht. Jetzt bekommst Du vom TÜV eine Anbaubestätigung, und musst dann zur Zulassungsstelle fahren, um die Berichtigung dort vornehmen zu lassen...
Gruss,
Werner
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19089
User seit 26.07.2000
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.03.2007 um 13:00 Uhr  
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champ schrieb:
Servus die Damen und Herren,
Ich hab da eine Frage an euch.
Der Gerd aus dem Forum hier hat mir ja fette Alu`s verkauft, und die muß ich jetzt eintragen lassen.
Wie macht Ihr das? Mit einer Anbaubescheinigung oder lasst Ihr Alu´s und Ferdern im Brief eintragen?
Danke für eure Antworten
Gruß Christian
Moin moin Christian,
ich habe noch den alten Brief und alle TÜV-Einzelabnahmen im DIN A4 Ordner im Kofferraum.
Beste Grüße
Frank
--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 229
User seit 21.07.2006
| Geschrieben am 14.03.2007 um 14:25 Uhr  
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Frank-WOB schrieb:
champ schrieb:
Servus die Damen und Herren,
Ich hab da eine Frage an euch.
Der Gerd aus dem Forum hier hat mir ja fette Alu`s verkauft, und die muß ich jetzt eintragen lassen.
Wie macht Ihr das? Mit einer Anbaubescheinigung oder lasst Ihr Alu´s und Ferdern im Brief eintragen?
Danke für eure Antworten
Gruß Christian
Moin moin Christian,
ich habe noch den alten Brief und alle TÜV-Einzelabnahmen im DIN A4 Ordner im Kofferraum.
Beste Grüße
Frank
--
Hallo Frank,
normaler Weise steht auf der Rechnung vom TÜV unten immer "sofortige änderung" oder "Änderung beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle" drauf und je nach dem mßt du die Papiere dann auch ändern lassen. Dann bekommst du auch automatisch eien neuen Brief, was nochmal extra Geld kostet (ca.30Euronen). Meine Borbet XL Felgen soll ich z.B. "unverzöglich" eintragen lassen!
--
Viele grüße vom Elbestrand
Jörg
SLK..... der Stern meiner Träume
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 187
User seit 21.02.2007
| Geschrieben am 14.03.2007 um 15:40 Uhr  
| Hi
bei den neuen Papieren reicht es meistens die Tüv-Gutachten mitzuführen,es sei denn es ändert sich was an der Leistung, Gewicht,Schadstoffklasse usw. Diese Angaben vom TÜV mit unverzüglich eintragen lassen, gelten meist für die alten Papiere oder stimmen nicht . Im Zweifel lieber einmal bei der Zulassungsstelle anrufen. Schreibe aus Erfahrung.
Viel Erfolg
Inge | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 229
User seit 21.07.2006
| Geschrieben am 14.03.2007 um 18:01 Uhr  
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Ingel schrieb:
Hi
bei den neuen Papieren reicht es meistens die Tüv-Gutachten mitzuführen,es sei denn es ändert sich was an der Leistung, Gewicht,Schadstoffklasse usw. Diese Angaben vom TÜV mit unverzüglich eintragen lassen, gelten meist für die alten Papiere oder stimmen nicht . Im Zweifel lieber einmal bei der Zulassungsstelle anrufen. Schreibe aus Erfahrung.
Viel Erfolg
Inge
Hallo,
die Angaben stehen auf dem TÜV Protokoll egal ob alte oder neue Papiere. Es wird zwar nichts im im Brief (neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen aber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
--
Viele grüße vom Elbestrand
Jörg
SLK..... der Stern meiner Träume | Antworten
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