| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R170
Tipps und Technik R170 » » Thema: Reifen / Felgenkombination => wer hat Recht? Dekra oder Zulassungsstelle? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 91
User seit 31.03.2006
| Geschrieben am 13.03.2007 um 12:40 Uhr  
| Hallo SLK-Gemeinde!
Ich habe letztes Jahr BORBET-Felgen 8x17 H2 auf meinen R 170, SLK200 aufgezogen. Die Felgen haben eine ABE, die Bereifung 225/45R17 ist ebenfalls in den Papieren von Borbet eingetragen, aber halt nicht in meinem Fahrzeugschein..... Also: ich sicherheitshalber zum Dekra-Gutachter, der mich freundlich an die Zulassungsstelle verweist mit der Anmerkung: "Die Felgen haben ABE und 225/45R17 sind von Mercedes sowieso für den SLK freigegeben, müssen also lediglich in den Papieren vermerkt werden". Soweit so gut und ich ruhigen Gewissens auf die Zulassungsstelle: dort die Ansage: "Tja. die Reifen können wir so nicht eintragen, dan müssen Sie sich an den hersteller wenden und sich von dort die Erlaubnis holen" - ich wurd´ fast wahnsinnig, aber vielleicht könnt ihr mir helfen was ich nun machen kann/muß dass alles seine Ordnung hat. Zusammenfassend: ich fahre:
Borbet-Felgen mit ABE 8x17 H2, Bereifung 225/45R17 und hätte gerne gewußt was ich nun machen muß, damit das ganze "legal" wird. Hoff ihr könnt mir helfen.....
Viele Grüße an alle und geniesst den tollen Frühling!!!
--
..und immer eine Handbreit Sonnenschein über dem geöffneten Dach..... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Hogi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19086
User seit 26.07.2000
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.03.2007 um 13:56 Uhr  
| Hallo,
kommt drauf an , was in der ABE steht, wie Olli schon schreibt.
Es muß drin stehen, daß für die Felgen mit dieser Reifenkombination für den SLK Typ ... eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt ist.
Dann kannst Du ohne weitere Abnahme fahren.
Bezieht sich die ABE aber nur auf die Felgen, dann muß die Kombination vom Sachverständigen abgenommen werden. Ob eine Eintragung in dem Fz-Schein erforderlich ist steht dann im Gutachten.
Bis dahin
H.-P.
--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an H-P Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 91
User seit 31.03.2006
| Geschrieben am 13.03.2007 um 15:27 Uhr  
| Hallo zusammen, vielen Dank vorab für die super-schnellen Antworten. Also in der ABE der Felgen steht: SLK 200 Kompressor Typ 170 zulässige Reifengröße vorn und hinten 225/45R17-90 und bei Auflagen und Hinweisen steht unter anderem: " Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht beretis in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle zu berücksichtigen" =>> genau das wollte ich ja heute vormittag machen mit dem beschriebenen Ergebnis! Weiter geht der Absatz "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält" =>> diese wiederum ist nach meinen Recherchen in den Papieren der Felge aber nicht erwähnt....
Vielleicht könnt ihr bitte dazu noch mal was schreiben
Danke im Voraus
Viele sonnige Grüße
Hogi
--
..und immer eine Handbreit Sonnenschein über dem geöffneten Dach..... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Hogi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :951 Mitglieder: 13 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|