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| Geschrieben am 03.02.2007 um 12:58 Uhr  
| Hallo Zusammen,
nun hat es mich auch mal erwischt.
Bin außerorts 43 km/h zu schnell gewesen.
Also 4 Wochen rad fahren.
Jetzthabe ich aber schon oft gelesen, dass evtl. mit doppelte Geldstrafe ein Verbot verhindert werden kann.
Wovon hängt das ab?
In den letzten 18 Jahren bin ich 3 Mal mit max 27 km/h zu schnell geblitzt worden.
Achim
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User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 03.02.2007 um 13:05 Uhr  
| Mein Beileid. 4 km/h zu viel.
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss es dein erstes Fahrverbot sein. Dann kannst du mit dem Ordnungsamt sprechen. Gebe an, das du den Führerschein dringed beruflich benötigst, das erleichtert die Sache.
Es gibt aber kein einklagbares Recht sondern man ist ein wenig auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen.
Wünsche dir viel Glück und Gelingen dabei.
--
------ mike -------
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User seit 11.01.2004
| Geschrieben am 03.02.2007 um 13:54 Uhr  
|
mike_bu schrieb:
Mein Beileid. 4 km/h zu viel.
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss es dein erstes Fahrverbot sein. Dann kannst du mit dem Ordnungsamt sprechen. Gebe an, das du den Führerschein dringed beruflich benötigst, das erleichtert die Sache.
Es gibt aber kein einklagbares Recht sondern man ist ein wenig auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen.
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** carpe diem **
Hallo,
sogar nur 2 zuviel.
Ab 41 geht man 4 Wochen zu Fuss.
Achim | Antworten
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| Geschrieben am 03.02.2007 um 15:00 Uhr  
| Hallo Achim,
ich würde versuchen auf "Verjährung" zu gehen, hat bei mir auch geklappt. Habe mich da mit einen befreundeten Anwalt besprochen und gab an, es seien Freunde aus USA gefahren. Wobei ich auf dem Radarfoto nicht zu erkennen war..., was mir eben sehr geholfen hatte.
Dealen kann jedoch wohl nur, wann man den FS abgibt, so fern Du Ersttäter bist.
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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| Geschrieben am 03.02.2007 um 15:08 Uhr  
| Hi @ll.
Also ich habe mal drei Monate wegen " rechtsüberholen " eines mit 180 dahinschleichenden, dauernd auf der BAB linksfahrenden ( wie sich später rausstellte MdL -- Mitglied des Landtages --) übergebraten bekommen.
Auch in der Berufungsverhandlung wurde auf den Einwand, dass ich mit dem ÖVP meine Arbeitsstelle zeitlich nicht erreichen konnte, keine Rücksicht genommen. Aber als " Ersttäter " konnte ich dann das auf einen Monat verkürzte Fahrverbot in eine mir angenehme Zeit verschieben. Das geht aber nur als Ersttäter. Sonst wird der Termin vom Gericht bestimmt.
Veiel Glück wünscht Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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User seit 11.01.2004
| Geschrieben am 03.02.2007 um 17:21 Uhr  
|
Juergen S. schrieb:
Hi @ll.
Also ich habe mal drei Monate wegen " rechtsüberholen " eines mit 180 dahinschleichenden, dauernd auf der BAB linksfahrenden ( wie sich später rausstellte MdL -- Mitglied des Landtages --) übergebraten bekommen.
Auch in der Berufungsverhandlung wurde auf den Einwand, dass ich mit dem ÖVP meine Arbeitsstelle zeitlich nicht erreichen konnte, keine Rücksicht genommen. Aber als " Ersttäter " konnte ich dann das auf einen Monat verkürzte Fahrverbot in eine mir angenehme Zeit verschieben. Das geht aber nur als Ersttäter. Sonst wird der Termin vom Gericht bestimmt.
Veiel Glück wünscht Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.
Hallo,
bin ja Ersttäter oder gilt da jede Überschreitung.
Ich denke aber , dass ich es sofort zugeben und auf Milde hoffen werde.
So nach dem Motto:
Ersttäter, nur 2km/h drüber und selbstständig...
Mal sehen...
Achim | Antworten
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User seit 09.01.2004
| Geschrieben am 03.02.2007 um 17:40 Uhr  
| Hallo Achim,
ich hatte mal deas gleiche Problem, allerdings mit Abstand, aber auch im Saarland ist allerdings schon ein paar Jahre her..
Damals galt, du darfst keine Punkte haben, noch nie ein Fahrverbot gehabt haben und den "Lappen" eben beruflich dringend brauchen. Bei mir gabs damals keine Probleme, doppelte Geldstrafe und dafür nicht gelaufen.
Wünsch Dir viel Glück,
Gruß
Michael | Antworten
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