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Klatsch und Tratsch » » Thema: 43 km zu schnell
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   AStein

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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 03.02.2007 um 12:58 Uhr   
Hallo Zusammen,

nun hat es mich auch mal erwischt.
Bin außerorts 43 km/h zu schnell gewesen.
Also 4 Wochen rad fahren.
Jetzthabe ich aber schon oft gelesen, dass evtl. mit doppelte Geldstrafe ein Verbot verhindert werden kann.
Wovon hängt das ab?
In den letzten 18 Jahren bin ich 3 Mal mit max 27 km/h zu schnell geblitzt worden.

Achim

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   mike_bu

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Beiträge: 5719
User seit 03.09.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.02.2007 um 13:05 Uhr   
Mein Beileid. 4 km/h zu viel.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss es dein erstes Fahrverbot sein. Dann kannst du mit dem Ordnungsamt sprechen. Gebe an, das du den Führerschein dringed beruflich benötigst, das erleichtert die Sache.

Es gibt aber kein einklagbares Recht sondern man ist ein wenig auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen.
Wünsche dir viel Glück und Gelingen dabei.

--
------ mike -------
** carpe diem **

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 03.02.2007 um 13:08 Uhr   
Hi Achim,

Glückwunsch!
Ich habe letzte Woche meinen Strafzettel bezahlt!

Ich war mit 101km/h bei erlaubten 70km/h unterwegs.

Der Strafzettel las sich so: 101km/h abzügl. Tol. = 98km/h

Strafe: 73,45 Euro einschl. Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte in Flensburg


Trag es mit Fassung!

Gruß aus dem Schwabenland
Diana

--
http://www.slk-stuttgart.de

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   AStein

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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 03.02.2007 um 13:54 Uhr   


mike_bu schrieb:

Mein Beileid. 4 km/h zu viel.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss es dein erstes Fahrverbot sein. Dann kannst du mit dem Ordnungsamt sprechen. Gebe an, das du den Führerschein dringed beruflich benötigst, das erleichtert die Sache.

Es gibt aber kein einklagbares Recht sondern man ist ein wenig auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen.
Wünsche dir viel Glück und Gelingen dabei.

--
------ mike -------
** carpe diem **



Hallo,

sogar nur 2 zuviel.
Ab 41 geht man 4 Wochen zu Fuss.

Achim

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   Minchen

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Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.02.2007 um 14:25 Uhr   
Hallo Achim !
Mein Beileid
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag etwas drinsteht das Du den unbedingt zur ausübung Deines Jobs in haben mußt (Führerschein) dann habe ich mal davon gelesen das man da dealen kann.

Viel Glück, Armin

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   AStein

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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 03.02.2007 um 14:45 Uhr   


Minchen 32 AMG schrieb:

Hallo Achim !
Mein Beileid
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag etwas drinsteht das Du den unbedingt zur ausübung Deines Jobs in haben mußt (Führerschein) dann habe ich mal davon gelesen das man da dealen kann.

Viel Glück, Armin


Hallo,

danke, bin selbstständig...
Ich werde es mal versuchen.

Achim

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   Escape99

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Beiträge: 8176
User seit 17.07.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.02.2007 um 15:00 Uhr   
Hallo Achim,
ich würde versuchen auf "Verjährung" zu gehen, hat bei mir auch geklappt. Habe mich da mit einen befreundeten Anwalt besprochen und gab an, es seien Freunde aus USA gefahren. Wobei ich auf dem Radarfoto nicht zu erkennen war..., was mir eben sehr geholfen hatte.

Dealen kann jedoch wohl nur, wann man den FS abgibt, so fern Du Ersttäter bist.

--
Grüße aus Deutschlands Toskana

Tom
______________________________________________________________________
Geist ist geil!

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   Juergen S

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Beiträge: 1331
User seit 16.02.2001
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.02.2007 um 15:08 Uhr   
Hi @ll.

Also ich habe mal drei Monate wegen " rechtsüberholen " eines mit 180 dahinschleichenden, dauernd auf der BAB linksfahrenden ( wie sich später rausstellte MdL -- Mitglied des Landtages --) übergebraten bekommen.
Auch in der Berufungsverhandlung wurde auf den Einwand, dass ich mit dem ÖVP meine Arbeitsstelle zeitlich nicht erreichen konnte, keine Rücksicht genommen. Aber als " Ersttäter " konnte ich dann das auf einen Monat verkürzte Fahrverbot in eine mir angenehme Zeit verschieben. Das geht aber nur als Ersttäter. Sonst wird der Termin vom Gericht bestimmt.

Veiel Glück wünscht Jürgen aus dem Erftkreis

--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.

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   AStein

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 03.02.2007 um 17:21 Uhr   


Juergen S. schrieb:

Hi @ll.

Also ich habe mal drei Monate wegen " rechtsüberholen " eines mit 180 dahinschleichenden, dauernd auf der BAB linksfahrenden ( wie sich später rausstellte MdL -- Mitglied des Landtages --) übergebraten bekommen.
Auch in der Berufungsverhandlung wurde auf den Einwand, dass ich mit dem ÖVP meine Arbeitsstelle zeitlich nicht erreichen konnte, keine Rücksicht genommen. Aber als " Ersttäter " konnte ich dann das auf einen Monat verkürzte Fahrverbot in eine mir angenehme Zeit verschieben. Das geht aber nur als Ersttäter. Sonst wird der Termin vom Gericht bestimmt.

Veiel Glück wünscht Jürgen aus dem Erftkreis

--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.


Hallo,

bin ja Ersttäter oder gilt da jede Überschreitung.
Ich denke aber , dass ich es sofort zugeben und auf Milde hoffen werde.
So nach dem Motto:
Ersttäter, nur 2km/h drüber und selbstständig...

Mal sehen...

Achim

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   Stonie

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Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 334
User seit 09.01.2004
 Geschrieben am 03.02.2007 um 17:40 Uhr   
Hallo Achim,

ich hatte mal deas gleiche Problem, allerdings mit Abstand, aber auch im Saarland ist allerdings schon ein paar Jahre her..

Damals galt, du darfst keine Punkte haben, noch nie ein Fahrverbot gehabt haben und den "Lappen" eben beruflich dringend brauchen. Bei mir gabs damals keine Probleme, doppelte Geldstrafe und dafür nicht gelaufen.

Wünsch Dir viel Glück,

Gruß

Michael

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