Angenommen ein 14-jähriger wartet nachts bis die ganze Familie schläft, klaut dann den SLK-Schlüssel des Vaters, dreht ne Runde durch die City, ist dabei bißchen zu schnell und crasht gegen ein geparktes Auto und begeht Fahrerflucht. Der SLK ist leicht beschädigt, das andere Auto ein Totalschaden.
Als der Vater am nächsten morgen sein Auto beschädigt in der Garage findet, gesteht der Sohn die Crashtour. Daraufhin liefert der Vater ihn bei der Polizei ab.
Wie sehen die finanziellen (Haftpflicht und Vollkasko) und die rechtlichen (Strafe) Folgen für Vater und Sohn aus?
Bin gespannt ob sich in unserem Forum Versicherungs- und Rechtsexperten outen ...
die Haftpflicht muss zahlen, kann aber einen gewissen Anteil vom Versicherungsnehmer zurückfordern, die Vollkasko ist null und der Junge bekommt Sozialstunden,
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Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor
Tach,
soweit ich weiß:
das Auto ist haftpflichtversichert, also muss die Assekuranz zunächst den Schaden bei den Dritten bezahlen. Je nach Lage der Fahrlässigkeit des Vaters im Umgang mit Schlüssel usw. kann er in Haftung durch die A. genommen werden. Vollkaskoschaden? Keine AHnung.
also, zu meiner Zeit (und auf dem Land) hieß die Geschicht mit den 14Jährigen im Auto noch "Bua, hock di mol nei, dass des mit der Automatik lernst" und so hatte ich meine erste Fahrstunde mit meinem Vater auf dem Beifahrersitz in einem 560 SEL ...