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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hauptuntersuchung (TÜV) |
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.11.2006 um 07:59 Uhr  
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mike_bu schrieb:
Ausweg: Auto abmelden und im März wieder anmelden. Dann zur HU. Dann hast du das Datum immer im März.
Vorsicht Mike,
Du kannst kein abgemeldetes Auto wieder zulassen, wenn Du keine gültigen HU- und AU-Papiere vorlegen kannst!
Also gilt es, zuerst die Untersuchung machen lassen und dann erst zur Zulassungsstelle zu fahren.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Überführungskennzeichen.
Die sicherste und einfachste Möglichkeit ist ein wenig auf die Zulassungszeit zu verzichten und eine vorzeitige HU machen zu lassen, bevor die Ruhezeit des Fahrzeugs beginnt! - Die Magenschmerzen reduzieren sich bis zum Nullpunkt!
--
Gruss: Pierro ...der mit dem SLK tanzt
http://www.YELLOW-ROADSTER.de
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| Geschrieben am 20.11.2006 um 08:51 Uhr  
| Hallo,
meine Erfahrung mit HU/AU und Saison-Kennzeichen ist folgende:
Der Termin für die erste HU/AU des SLK war im 02/2006 (bin übrigens erst im 03/2006 dahin). Folglich ist der nächste Termin 02/2008.
Da ich das Fahrzeug im Winter eh nie bewegt habe, habe ich im Sommer diesen Jahres auf Saison-Kennzeichen 03-10 umgestellt. Auf die fälligen neuen Kennzeichen wurden im StVA beide Plaketten auf 03/2008 geklebt.
Irgendwo meine ich auch mal gelesen zu haben, dass dies gängige Praxis ist. Insofern ist bei Dir, Enzo, wahrscheinlich etwas schief gelaufen.
Wie auch immer, ich würde dem Ratschlag von mike folgen und mir für Anfang März einen Termin geben lassen. Die erste Ausfahrt geht dann zur HU.
Gruß
Ulrich | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 22.04.2006
| Geschrieben am 20.11.2006 um 09:45 Uhr  
| Also ganz einfach!
Gültigkeit des Saisonkennzeichen von 03-10! HU fällig im Januar also Monat 01 und auserhalb des Gültigkeitszeitraum's des Saisonkennzeichen!
So wird es gemacht Anlage VIII Nr 2.7!
Erste Fahrt im Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens fürt zum TÜV etc, dort wird dann eine HU durchgeführt! Ist diese bestanden, wird diese auf den ersten Monat der gültigkeit des Saisonkennzeichens vordatiert!!!!!! Somit kopmmt es zur nächsten HU nicht zu diesem Problem
2.7 Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Betriebszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung fällig, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Duchführung der Hauptuntersuchung.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1331
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 20.11.2006 um 11:24 Uhr  
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Erste Fahrt im Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens fürt zum TÜV etc, dort wird dann eine HU durchgeführt! Ist diese bestanden, wird diese auf den ersten Monat der gültigkeit des Saisonkennzeichens vordatiert!!!!!! Somit kopmmt es zur nächsten HU nicht zu diesem Problem
Hi Enzo.
Genau so ist es bei mir auch gelaufen.
Erstzulassung 02 , TUV Termin jetzt 03 .
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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