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Tipps und Technik R170 » » Thema: Werkstat hatt Mist gebaut, brauche euren Rat ... |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 7
User seit 14.10.2006
| Geschrieben am 23.10.2006 um 23:40 Uhr  
| Hallo Zusammen
Mein erster Beitrag in diesem Forum, leider keine erfreuliche Sache.
Ich habe mir vor ca 4 Wochen meinen Traum erfüllt und mir einen SLK 320 Baujahr 2000 zugelegt. Der Wagen hatte einen Top Zustand, 77'000 Kilometer, garantiert unfallfrei. Das einzige was mich störte war ein Knarzen des geschlossenen Verdecks, weswegen ich in heute früh in unsere Niederlassung in Basel gebracht habe. Nachmittags dann bekam ich bescheid, das alles in Ordnung wäre und das Dach frisch justiert sei, somit die Geräusche der Vergangenheit angehören. Kurz bevor ich ihn abholen wollte kam ein weiterer Anruf der Niederlassung. Am anderen Ende war der Meister mit der tollen Meldung das grad jemand von seinen Leuten mit meinem Fahrzeug in eine Mauer geknallt sei und es wohl einen grösseren Schaden gegeben hat.
Nun denn ich also schnurstracks dahin. Die Front des Wagens ist gelinde gesagt im A.... Den linken Kotflügel hat's auch gekostet. Auf den ersten Blick scheint der Rahmen nichts abbekommen zu haben, aber das muss sich noch zeigen. Die Werkstatt meinte sie kriegen den hin wie neu, ich solle mir da keine Sorgen machen. Wenn man den Rahmen nicht richten müsste, so sei es danach auch kein Unfaller, das würden sie mir schriftlich bescheinigen.
Nun soviel zur Situation. Jetzt kommen meine Fragen ...
Gesetzt der Fall, der Wagen ist nicht beschädigt am Rahmen, die Karosserie wird repariert und die beschädigten Teile ersetzt, welche Folgeschäden könnten da noch vorhanden sein ? Ich denke weder das Fahrwerk noch das Getriebe oder der Antriebsstrang geschweige denn die Dachmechanik mögen einen Mauerkontakt schadlos vertragen. Wie sieht es mit einem allfälligen Wertverlust aus ? Was würdet Ihr mir empfehlen in so einem Fall ?
Ich weiss, anhand der Beschreibung ist das schwer zu sagen. Ich sollte morgen Fotos erhalten die ich dann einstellen werde. Aber vielleicht kann mir ja trotzdem der eine oder andere schon einen Tip geben.
Vielen Dank im voraus schon mal. Auf das euch nie so ein Mist passiert ...
Herzliche Grüsse
Alonzo | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 125
User seit 21.05.2006
| Geschrieben am 23.10.2006 um 23:49 Uhr  
| Ohje, mein herzliches Beileid mal zunächst.
Als ALLERERSTES würde ich mir einen guten anwalt nehmen. Wirklich al ALLERERSTES bevor Du auch nur noch 1 Wort mit der Werkstatt sprichst.
Ich hoffe mal Du hast den Wagen bei Mercedes in BS gekauft? Dann kannst Du nämlich ganz einfach vom Kauf zurücktreten. Wenn nicht dort gekauft wirsd sehr schwerig. Daher: ANWALT.
Übrigens, gute Mercedes-Werkstatt dwo ich meinen 320er her habe und bisher immer SEHR freundlich und kompetent behandelt wurde: Autohaus Faude in Furtwangen. Ist zwar ein Stückle von BS weg, aber lohnt sich.
BTW: Ich wohn in Rhfld, vielleicht trifft man sich ja mal wieder (wenn Du den Ärger los bist...)
Grüße
Martin
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 94
User seit 02.07.2006
| Geschrieben am 24.10.2006 um 02:56 Uhr  
| Hallo,
in der Tat eine dumme Geschichte. Ärgerlich..... Ich würde mir auf jeden Fall Rechtsbeistand nehmen. Nix unterschreiben im Vorfeld ( Rep.auftrag o.ä.) und auch mündliche Absprachen nur unter ausdrücklichem Vorbehalt machen.
Würde mich brennend interessieren, wie die Sache ausgeht bzw. geregelt wird. Kannst ja von Zeit zu Zeit mal berichten...
Viel Glück....
mfg HaWe
--
Mit Meinungen ist es wie mit A****löchern, jeder hat eins...... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 13
User seit 16.10.2006
| Geschrieben am 24.10.2006 um 08:27 Uhr  
| Hallo!
Wenn Du den Wagen vor 4 Wochen erst gekauft hast, würde ich an Deiner Stelle den vollen Kaufpreis über einen Rechtsanwalt einklagen.
Begründung: Wagen war Unfall frei und wer will schon einen
beschädigten Wagen fahren.
Solche Sachen sitzen immer in Hinterkopf und später wenn folge Schäden (Rost) auftreten hast Du keine Chance dein Recht auf Instandsetzung zu bekommen.
Gruß
SV 1000 | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.10.2006 um 08:31 Uhr  
|
Alonzo schrieb:
Wenn man den Rahmen nicht richten müsste, so sei es danach auch kein Unfaller, das würden sie mir schriftlich bescheinigen.
Hallo Alonzo,
mal ganz einfach zum Ausdruck gebracht:
Was der Meister zu Dir sagte ist absoluter Schrott!
Unfall ist Unfall, ganz gleich ob ein Rahmen verzogen ist oder nicht!
Jeder Unfall, ganz gleich welcher Art, muss bei der Veräusserung eines Fahrzeugs angegeben und gemeldet werden. Erst Recht wenn man, wie in Deinem Fall die Werkstatt, gewerbetreibend und / oder selbständig ist.
Begib Dich zum Anwalt und halte Dich unterwegs nicht auf.
Ich würde auf Rückabwicklung des Kaufes bestehen und mich in einer seriösen Werkstatt nach einem anderen SLK umsehen, die mich nicht versucht über den Tisch zu ziehen.
Denn das scheint - nach obigem Zitat - tatsächlich der Fall zu sein!
--
Gruss: Pierro ...der mit dem SLK tanzt
http://www.YELLOW-ROADSTER.de
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 7
User seit 14.10.2006
| Geschrieben am 24.10.2006 um 09:17 Uhr  
| Hallo zusammen
Vielen Dank erstmal für die schnellen Reaktionen, macht weiter so. Also Rückgabe ist nicht, da ich den privat gekauft habe. Einen ähnlichen SLK zu finden ist auch recht schwer, da der Wagen genau so ist wie ich den haben wollte. Silber, innen schwarz Leder, 100% original, sehr gut ausgestattet, Navi, Xenon, Sitzheizung, Bose etc...
Hab gestern mal im Netz gestöbert, was äquivalentes wäre nur einige Tausender mehr zu haben als ich bezahlt habe. Ausserdem hab ich durch meine Rechtsberatung erfahren, dass ich keinesfalls dazu berechtigt bin, von der Werkstatt eine Wandlung einzufordern wenn ich den Wagen nicht da gekauft habe. Was die tun müssen ist, mir den 100% zu reparieren und eine allfällige Abwertung durch den Schaden ausbezahlen.
Ich habe heute früh einen neutralen Sachverständigen aufgeboten der im Laufe des Tages den Wagen begutachten wird. Die Kosten hierfür gehen jedoch schon zu meinen Lasten.
Ich werde weiteres berichten sobald ich mehr weiss.
Vielen Dank nocheinmal für eure Kommentare
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 62
User seit 10.07.2006
| Geschrieben am 24.10.2006 um 14:36 Uhr  
| Hallo Alonzo,
das ist ja eine wirklich dumme Geschichte. Ich kenne mich in der Schweizer Rechtslage nicht aus, aber ganz sicher stünde Dir in Deutschland ein Sachverständiger zu und der Schädiger muss diesen bezahlen. Wie willst Du denn als Laie ansonsten den Schaden beurteilen.
Bei der Auswahl des Sachverständigen: Vorsicht! Sachverständige kriegen ihre Aufträge oft von Werkstätten und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Nun scheint das Thema gegessen zu sein.
Wenn der Schaden taxiert ist, soll die Versicherung der Werkstatt ihn Dir ersetzen zzgl. der Wertminderung durch den Vorschaden.
Keinesfalls würde ich das Fahrzeug dort reparieren lassen sondern es zu einem zuverlässigen Karosseriebauer und Lackierer bringen, der sich möglichst auf teure Autos spezialisiert hat. Hol Dir dort ein Angebot. Wenn der Sachverständige ordentlich gearbeitet hat, reicht das Geld allemal.
Keinesfalls würde ich ihn beim Schädiger reparieren lassen. Man hat schon versucht, Dich zu bescheißen (von wegen unfallfrei) und wird so billig wie möglich instandsetzen. Da würde ich mich nicht drauf einlassen.
Wichtig ist der Rat mit dem Anwalt, den Du anscheinend befolgt hast.
Viele Grüße und viel Glück!
Hubert
--
SLK 200, EZ 11/98, 30.000 km, Originalzustand, Automatik, obsidianschwarz, Leder sand/anthrazit, Sitzheizung, Klimaanlage, Radio MB Audio 10, 7-Loch LMs, Winterräder AMG 17', Diebstahlwarnanlage
Zusätzlich noch ein 300 SE, EZ 10/91, 83.000 km, Original | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 7
User seit 14.10.2006
| Geschrieben am 24.10.2006 um 23:18 Uhr  
| Hallo zusammen
Nun also mittlerweile hat sich etwas ergeben. Der unabhängige sowie der eigene Sachverständige der Firma haben den Wagen heute zusammen begutachtet und festgestellt, dass es sich auf Grund der Schadenschwere um einen Totalschaden handelt. Mit anderen Worten, mein Fahrzeug ist über den Jordan gegangen. Die Aussage des Meisters gestern war noch vor einer Betrachtung auf einem Lift.
Das mit der Niederlassung ist da so eine Sache. Diese Niederlassung gehört zu einem Verbund von mindestens 5 Niederlassungen und deckt bei uns die ganze Region ab. Dieser Verbund gehört einer Familie die ca 500 Leute beschäftigt und ein eigentlich sehr hohes Renommee hat. Heute hat mich dann der Geschäftsführer angerufen, sich tausendmal entschuldigt und mir garantiert, in den nächsten Tagen eine für mich befriedigende Lösung zu finden. Diese könnte aus einem äquivalenten Fahrzeug oder aber halt dann aus Cash bestehen. Ich bin scheinbar der erste Kunde in der Firmengeschichte der sein Fahrzeug auf diese Weise verloren hat und zumindest aus den Kommentaren des Chefs lässt sich schliessen, dass die Firma ziemlich beschämt über diese Sachlage ist und die Scharte sauber auswetzen will. Nun sehen wir mal was da kommen wird. Ansonsten ist das Dossier bei meiner Rechtsschutzversicherung bereits eröffnet. Ich hoffe allerdings wirklich nicht, dass ich darauf zurückgreifen muss.
Ich werde euch natürlich auf dem laufenden halten.
Gruss
Alonzo | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 24.10.2006 um 23:30 Uhr  
| @Alonzo: Ich wünsch dir für die Regulierung schon mal viel Glück - kannst du sicherlich brauchen! Allerdings würde mich noch interessieren, wie es zu dem Schadensereignis überhaupt kommen konnte. Haben die deinen SLK zu 'ner kleinen Spritztour oder 'nem privaten Sicherheitstraining genutzt?? Wenn es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gekommen ist, müssen die den SLK ja schon schwer gegen die Mauer gesetzt haben...
Viele Grüße
Alex
--
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 85
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.10.2006 um 12:52 Uhr  
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Pierro schrieb:
Alonzo schrieb:
Wenn man den Rahmen nicht richten müsste, so sei es danach auch kein Unfaller, das würden sie mir schriftlich bescheinigen.
Hallo Alonzo,
mal ganz einfach zum Ausdruck gebracht:
Was der Meister zu Dir sagte ist absoluter Schrott!
Unfall ist Unfall, ganz gleich ob ein Rahmen verzogen ist oder nicht!
Jeder Unfall, ganz gleich welcher Art, muss bei der Veräusserung eines Fahrzeugs angegeben und gemeldet werden. Erst Recht wenn man, wie in Deinem Fall die Werkstatt, gewerbetreibend und / oder selbständig ist.
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Ich würde auf Rückabwicklung des Kaufes bestehen und mich in einer seriösen Werkstatt nach einem anderen SLK umsehen, die mich nicht versucht über den Tisch zu ziehen.
Denn das scheint - nach obigem Zitat - tatsächlich der Fall zu sein!
--
Gruss: Pierro ...der mit dem SLK tanzt
http://www.YELLOW-ROADSTER.de
Ist nicht ganz richtig. Solange keine tragenden Elemente nachgebessert oder ausgetauscht werden müssen ist es zwar ein Wagen mit Unfall aber kein Unfallwagen.
Da gibt es komischerweise eine Unterteilung in diese zwei Klassen...
Grüße
rené | Antworten
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