| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Das Dienstauto |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 247
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.10.2006 um 13:59 Uhr  
| Hallo Gemeinde,
hier mal ein Thema über das ich mich wirklich ärgere.
Das Dienstauto - auch Firmenwagen genannt. Eure Meinung würde mich interessieren.
1% geltwerter Vorteil vom Listenpreis - nicht vom Kaufpreis.
Wer nun meint er habe sich mit dem 1% das Recht für Privatfahrten erkauft der irrt.
Ab dem 1.1.2006 müssen pro KM zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 0,03% des Listenpreises versteuert werden.
Wo ist denn nun der Unterschied zwischen einer Privatfahrt und der Fahrt zur Arbeitsstätte? Zumal der Weg zur Arbeit in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt.
Überdies muß die Firma 16% Umsatzsteuer auf 1% des Listenpreises abführen. Versteuerung von Sachzuwendungen.
Gruss
Achim | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLKALI Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 16.10.2006 um 14:18 Uhr  
| Hallo Achim,
die 0,03% mussten schon immer abgeführt werden, nicht erst seit 01.01.2006.
Die 1% sind ein ganz einfache Pauschale, die nicht angepasst wird, wenn deine Firma Rabatt auf den Wagen bekommt, aber auch dann nicht, wenn z.B. der Benzinpreis steigt. Es ist ein Rechenbeispiel, ob es für dich günstiger bleibt, ein Fahrtenbuch zu führen und nur die tatsächlichen Kilometer zu versteuern. Das steht dir ja frei.
Wegen des Weges Wohnung-Arbeit: dies ist eben ein Weg, den andere Leute ohne Fahrzeug selbst zahlen (müssen) und wenn dieser entsprechend groß ist, z.B. 50km stellt dies einen erheblichen Vorteil dar gegenüber einem Arbeitnehmer, der dies aus eigender Tasche zahlt.
Außerdem kannst auch du bei einem versteuerten Firmenwagen den Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen.
Ich finde in diesem Fall die pauschale Regelung völlig OK und bin gegen bürokratische Maßnahmen, die jedes Jahr genau auf den Cent ausrechnen, wie groß "mein Vorteil" denn wohl gewesen ist.
Gruß
Guido
--
*** http://www.slk-stuttgart.de *** | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK172 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 60
User seit vor Apr. 03
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 60
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.10.2006 um 19:51 Uhr  
|
Wiesel schrieb:
EnergyHB schrieb:
Guten Abend.
Wenn ich falsch liege, möge man mich berichtigen, aber meines Wissens werden die 1% nur dann fällig, wenn man den Firmenwagen auch privat nutzt?
Richtig??
--
*Auch im Norden scheint die Sonne*
Richtig, so war der Ausgangsbeitrag ja wohl auch gedacht.
--
Open your mind!
Wie der Ausgansbeitrag gedacht war habe ich trotz meiner bescheidenen Intelligenz schon verstanden.
Aber welcher Firmenwagenbenutzer wird gezwungen den Wagen auch privat zu nutzen?? Kann sich doch jeder ein anderes Fahrzeug zulegen und mit diesem die Privatfahrten machen. Sollte ja nicht zu schwierig sein, auszurechnen welche Version günstiger ist.
Die Kosten für Versicherung, Treibstoff, Wartung/Reparatur können einem als Firmenwagennutzer jedenfalls egal sein!
Schönen Abend noch.
--
*Auch im Norden scheint die Sonne* | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an EnergyHB Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1858
User seit 07.11.2003
| Geschrieben am 16.10.2006 um 20:21 Uhr  
|
SLKALI schrieb:
Hallo Gemeinde,
hier mal ein Thema über das ich mich wirklich ärgere.
Das Dienstauto - auch Firmenwagen genannt. Eure Meinung würde mich interessieren.
1% geltwerter Vorteil vom Listenpreis - nicht vom Kaufpreis.
Wer nun meint er habe sich mit dem 1% das Recht für Privatfahrten erkauft der irrt.
Ab dem 1.1.2006 müssen pro KM zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 0,03% des Listenpreises versteuert werden.
Wo ist denn nun der Unterschied zwischen einer Privatfahrt und der Fahrt zur Arbeitsstätte? Zumal der Weg zur Arbeit in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt.
Überdies muß die Firma 16% Umsatzsteuer auf 1% des Listenpreises abführen. Versteuerung von Sachzuwendungen.
Gruss
Achim
Hallo Achim,
hab 24 Jahre Firmenauto gefahren und vor ziemlich genau 3 Jahren die Krücke in die (Firmen-)Ecke gestellt und fahr seither meinen Grünling ... alles das ist uralt - aber die Firmen können auf das kassieren beim Fahrer verzichten - nicht aber das Finanzamt verzichtet bei der Firma !!!!
Ja - 1% vom Anschaffungswert wird als Sachzulage versteuert - dafür brauchst du aber nicht wie beim Privatauto die ganze Kohle schlagartig am Anfang des Autolebens auf die Theke das Autohauses legen ... ob die Firma soviel bezahlt ist was anderes, anfangs hat meine Firma gekauft und dann nur noch Leasing genutzt ... die Autos wurden immer magerer ausgestattet und daher ist mir am Schluß der Kragen geplatzt - Opel Corsa Eco 3 Zylinder 1Liter - angedroht war KFZ-Entzug wegen festen Kunden (mein Problem wie ich da hinkomme) und wenn der Chef das auf die Kappe nimmt, dann wirds ein Smart ... dafür waren mir die 1% doch zuviel.
Korrekt auch Nr.2 - Wohnung - Firma bzw. Standard Anlaufpunkt (kann auch nach 3 Monaten dein fester Kunde sein!) ist normalerweise dein Privatvergnügen da hinzukommen und wenn du das Firmanauto dafür benutzen darfst, dann gilt das als Sachzulage zu deinem Gehalt ... war schon immer so. Dafür brauchst du dir keine Gedanken über Verbrauch oder Verschleiss machen.
Vergessen hast du noch die Privatkilometer - die Abrechnung geht normalerweise auch ganz schön auf den Geldbeutel. Anfangs gab es noch die Regelung, im Urlaub (>2 Wochen) musste man nur den Sprit selber bezahlen und die Kilomter waren frei - ist dann aber von der Firma später auch anderes geregelt worden, anscheinend wurde mal wieder übertrieben von einigen Arbeitskollegen.
Ich bin trotz allen Regelungen mit dem Firmenauto immer billiger gefahren als mit einem Privatwagen - du machst dir keine Gedanken welche Versicherung billiger ist, die Tankstelle der Firmenkarte wird benutzt egal wer sonst billiger wäre und wieviel durchläuft, etwas kaputt? ... egal ab zum Händler egal was es kostet und wie lang es dauert, Ersatzauto gabs sofort ... nach x Kilomter oder y Jahren wird der Wagen getauscht und man durfte wieder Neuwagen fahren - egal was der kostet ... dafür war die Auswahl durch die Firma aber beschränkt ... je nach dem wie die Regelung mit deiner Firma ist, trotzdem glaube ich du kommst immer noch billiger weg als jeder mit vergleichbaren Privatauto.
Warum ich nicht mehr Firmenauto fahr? Was mich am meisten genervt hatte war das Motörchen und die unübersichtliche Karre von Opel - die Kiste hat außerdem in der Stadt bei flotter Fahrt 9-9,5l Super geschluckt und auf der Autobahn haben mich die Sprinter Kastenwagen überholt - Golf Diesel gabs nicht mehr und die Firma musste sparen ... da hab ich dann einen Deal mit meinem Chef gemacht und das Auto vorzeitig zurückgegeben, dafür hat er mir geholfen den erfahrernen Rabatt bei der Versicherung zu übernehmen ... sonst hätte ich bei 140% wieder anfangen dürfen ... sooooo schlecht bin ich wirklich nicht gefahren. Hab dann 45%-Tarif bekommen und bisher fast keine Firmenkilometer gefaren - wie geschrieben Wohnung - Firma (STAP) ist dein privates Problem ... aber MVV fährt so ungünstig für mich, dass ich mit dem SLK die 7km zurücklege - wenn es mehr wären, dann würde ich mir das aber gut überlegen.
Nicht ärgern, der Staat verdient immer und überall Gruß Peter
--
... nicht überall wo man stehenbleiben muss hilft einem ein STOP-Schild | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an PeterP Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1498
User seit 21.08.2005
| Geschrieben am 16.10.2006 um 21:22 Uhr  
|
SLK171 schrieb:
Hallo Achim,
die 0,03% mussten schon immer abgeführt werden, nicht erst seit 01.01.2006.
Hallo Guido,
nicht ganz Richtig, diese 0,3 % Regelung wurde erst vor ca. 8 Jahren eingeführt. Vorher waren es nur 1 % vom Kaufpreis und das auch nicht vom Listen-Neupreis, seitdem will keiner mehr einen gebrauchten als Firmenwagen
Gruss Uli | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Wuppertaler Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 16.10.2006 um 21:35 Uhr  
|
Wuppertaler schrieb:
SLK171 schrieb:
Hallo Achim,
die 0,03% mussten schon immer abgeführt werden, nicht erst seit 01.01.2006.
Hallo Guido,
nicht ganz Richtig, diese 0,3 % Regelung wurde erst vor ca. 8 Jahren eingeführt. Vorher waren es nur 1 % vom Kaufpreis und das auch nicht vom Listen-Neupreis, seitdem will keiner mehr einen gebrauchten als Firmenwagen
Gruss Uli
Auch dabei gibt es Ausnahmen, klassische Oldtimer als Dienstfahrzeuge zB.
Deren Restaurierungskosten können - falls man nicht sofort übertreibt - als Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bei der 1%-Versteuerung wird dann in der Tat der - bei Neufahrzeugen ja nur noch selten bezahlte - Listenneupreis angesetzt.
Mit dem Listenneupreis eines - sind wir mal sehr großzügig - 300 SL Roadster von 1960 kann man heute aber gut leben - auch wenn der Wagen einen Schätzwert von mehr als 300.000 € hat.
Für Leute, die wirklich viel versteuern, kann ein solches Auto rentabel sein.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Wiesel Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 16.10.2006 um 21:42 Uhr  
|
Wuppertaler schrieb:
SLK171 schrieb:
Hallo Achim,
die 0,03% mussten schon immer abgeführt werden, nicht erst seit 01.01.2006.
Hallo Guido,
nicht ganz Richtig, diese 0,3 % Regelung wurde erst vor ca. 8 Jahren eingeführt. Vorher waren es nur 1 % vom Kaufpreis und das auch nicht vom Listen-Neupreis, seitdem will keiner mehr einen gebrauchten als Firmenwagen
Gruss Uli
Tach Zusammen,
hab mal in meinen alten Unterlagen geblättert. Der Firmenwagen wurde bei mir bereits in 1996 so besteuert. Die Regelung muss schon mind. 10 Jahre so gelten.
Gruß
Thomas | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Tomm Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1102 Mitglieder: 7 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|