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Tipps und Technik R171 » » Thema: wo bezahle ich meinen neuen SLK? |
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 13
User seit 18.08.2006
| Geschrieben am 10.10.2006 um 10:52 Uhr  
| Hallo liebe MBSLK Gemeinde,
bald ist es soweit und mein bestellter SLK280 kann in Bremen abgeholt werden.
Meine Frage ist nun, wo bezahle ich den Wagen?
Vorher beim Händler? bekomme dann die Papiere und reise damit nach Bremen?
oder?
zahlt man das Auto in Bremen?
Gruß aus München
Rosy171
wen es interessiert, hier meine Ausstattung:
Farbe: Silber, Automatik mit Schaltp., Leder, Sportpaket, Parktronic, Windschott- Glas, Scheibenw. mit Regensensor, Airscarf, Radio, Klima-Thermotronic, Xenon, Parameterl., Außensp. klappar | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 112
User seit 02.05.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.10.2006 um 11:03 Uhr  
| Moin moin,
du bezahlst bei deinem Händler, lässt den Wagen von ihm zulassen, oder machst es selbst.
Dann mit den KFZ-Papieren, den Nummernschildern und wichtig dem Torpass ohne den du den Wagen nicht aus dem Bremer Werk bekommst, auf nach Bremen und geniessen
Allzeit viel Spass mit dem Baby.
Beste Grüße
Frank
--
Das Leben ist zu kurz um es nur als Witz zu sehen... | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 10.10.2006 um 11:06 Uhr  
|
hallo rosy171,
ein paar tage vor der abholung werden die papiere zu deinem händler geschickt. also dorthin, bezahlen, auto zulassen und dann abholen.
so war es bei mir gewesen.
das bezahlen in bremen wäre ja auch etwas kompliziert. von dc kriegst du die rechnung über den gesamtbetrag (listenpreise). die wissen ja normalerweise auch gar nicht bescheid bezüglich des von dir ausgehandelten nachlasses/inzahlungnahme mit deinem händler.
auf dem torpass, den du vom händler erhältst, wird von diesem bestätigt, daß die zahlung geregelt ist.
gruß thomas
--
zwar nicht mehr der POM, aber trotzdem noch der gleiche Tom | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 13
User seit 18.08.2006
| Geschrieben am 10.10.2006 um 11:37 Uhr  
| Ihr seid ja Super,
danke für die schnelle Info. Ist ja nicht alltäglich das man sein Auto im Werk abholt.
Zulassen werde ich mein Baby hier selbst in München.
Überlege allerdings noch, falls es mit der Lieferung November wird, den Wagen nur nach München zu überführen, in die Garage stelle und erst im Jan/Feb. zulasse. 2007 hört sich doch besser an.
Ob ich das allerdings solange aushalte?
Liebe Grüße
Rosy171
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 334
User seit 09.01.2004
| Geschrieben am 10.10.2006 um 13:56 Uhr  
|
Rosy171 schrieb:
Ihr seid ja Super,
danke für die schnelle Info. Ist ja nicht alltäglich das man sein Auto im Werk abholt.
Zulassen werde ich mein Baby hier selbst in München.
Überlege allerdings noch, falls es mit der Lieferung November wird, den Wagen nur nach München zu überführen, in die Garage stelle und erst im Jan/Feb. zulasse. 2007 hört sich doch besser an.
Ob ich das allerdings solange aushalte?
Liebe Grüße
Rosy171
Hallo,
wenn Du Dein Wägelchen nur mit Überführungsschildern von Bremen nach München fahren willst, dann klär aber unbedingt VORHER mit Deiner Versicherung dass der Wagen auch während der Fahrt mit den roten Kennzeichen Vollkasko versichert ist, das ist nämlich normalerweise nicht der Fall !!!!!
Gruß und viel Spaß in Bremen
Michael | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5717
User seit 03.09.2006
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 278
User seit 14.10.2003
| Geschrieben am 10.10.2006 um 20:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von wobema am 10.10.2006 um 20:41 Uhr ]
Hallo Rosy171,
genau das selbe habe ich auch vor.
Zur Überführung benötigts Du eine spezielle Versicherungs Doppelkarte für eine "Kurzzeitzulassung". Die gilt dann für 5 Tage. Rote Nummer gibt es nur
noch für Händler !
Ob du für die Versicherung was bezahlen musst, hängt von deiner Versicherung ab.
Normalerweise kostet es ca. 80 Euro, aber wenn Du den
Wagen dort zulassen wirst, kostet es vielleicht auch nichts. Ist wohl Verhandlungssache. Mir wurde das jedenfalls so versprochen.
Leider gilt das Kurzzeitkennzeichen von dem Tag ab, an
dem man das bei der Zulassungsstelle abholt. Im Vorraus
gibts das Kennzeichen leider nicht. Das hat meine Betty heute
leider selbst in der Zulassungstelle erleben müssen.
Jetzt noch eine Frage an die Community:
Hat jemand schon das Kurzzeitkennzeichen direkt bei DC in
Bremen geholt ?
Das geht lt. DC Proschüre ja auch ? Oder vielleicht doch nicht ?
Wer hat da schon Erfahrungen gesammelt, bitte kurz posten !
Gruß
Wolfgang | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 10.10.2006 um 21:10 Uhr  
|
Stonie schrieb:
Rosy171 schrieb:
Ihr seid ja Super,
danke für die schnelle Info. Ist ja nicht alltäglich das man sein Auto im Werk abholt.
Zulassen werde ich mein Baby hier selbst in München.
Überlege allerdings noch, falls es mit der Lieferung November wird, den Wagen nur nach München zu überführen, in die Garage stelle und erst im Jan/Feb. zulasse. 2007 hört sich doch besser an.
Ob ich das allerdings solange aushalte?
Liebe Grüße
Rosy171
Hallo,
wenn Du Dein Wägelchen nur mit Überführungsschildern von Bremen nach München fahren willst, dann klär aber unbedingt VORHER mit Deiner Versicherung dass der Wagen auch während der Fahrt mit den roten Kennzeichen Vollkasko versichert ist, das ist nämlich normalerweise nicht der Fall !!!!!
Gruß und viel Spaß in Bremen
Michael
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Hallo,
stimmt, aber auch bei Zulassung des Fahrzeugs besteht der VK-Schutz erst mit Eingang des Antrags bei der Versicherung. Im Falle eines Falles ist das sicherlich schwer zu beweisen.
Ich hab`s bislang immer so gehalten, dass ich mir vorher von der Versicherung ausdrücklich bestätigen lies, das der VK-Schutz mit der Zulassung des Fahrzeug beginnt.
Gruß
Thomas
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 68
User seit 27.05.2004
| Geschrieben am 12.10.2006 um 09:54 Uhr  
| Na hier existiert ja viel Halbwissen....
ich versuch da mal ein wenig Licht ins Versicherungsdunkel zu bringen:
Auf der VBK ( Versicherungsbestätigungskarte oder Deckungskarte ) kann von vornerein die Vollkasko eingetragen werden
Kreuzchen in Feld Nr.8
Ein Antrag /Vertrag kann die Versicherungsgesellschaft ohne Fzg.papiere/ Fahrgestellnummer ja leider noch nicht ausfertigen.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht Kostenpflichtig wenn später auch die endgültige Zulassung ( ständig schwarzes Kennzeichen oder Saisonnummer ) bei der gleichenVersicherung erfolgt.
Dann wird der Hauptvertrag um die Dauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert ( also max 5 Tage , bei 2 Kurzzeitkennzeichen halt 10 Tage usw ).
Du bezahlst also dann für das Kurzzeitkennzeichen keine EXTRA-GEBÜHREN
( außer natürlich die Schilderkosten und Gebühren bei der Zulassungsstelle )
So und nun viel Spass beim Überführen | Antworten
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