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User seit 13.05.2006
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 19.09.2006 um 22:50 Uhr  
| 1. VERBOTEN
2. VERBOTENST
3. VERBOTINGST ...
Warum ? Egal was dir wer oder irgendein Tuner vertickert. Es ist und bleibt verboten.
Unlängst schrieb ich ans KBA einen Brief und bekam vor kurzem eine umfassende Antwort mit allen Geserzeszitaten dazu. Hat zwar etwas gedauert, dafür war es eine sachlich fundierte persönliche Antwort - worauf ich mich sofort telefonisch bei dem Mitarbeiter bedankt habe. Toll .... und sowas von einer Behörde !!!
Kurzum folgene Parameter:
- Vollautomatische LWR
- Waschanlage
- Leuchtmittel mit Zulassung
- Bauartbedingt zulässige Scheinwerfer
Sämtliche Teile MÜSSEN Typgeprüft sein. Ausbahmen gibt ein keine, weder in Form von Tunergutachten oder Sonderabnahmen .....
--
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User seit 23.11.2005
| Geschrieben am 21.09.2006 um 12:26 Uhr  
| Hallo,
das ist ja alles soweit Korrekt was du da schreibst, aber als ich vor ca. 1 jahr noch meinen 1993 gebauten golf 1 cabrio besaß, hatte ich mir auch xenon Schweinwerfer eingebaut aus einem Bmw der 5 reihe, Lws war vorhanden und, und ne scheinwerfer waschanlage habe ich nachgereüstet, war ein kinderspiel und in ca. 1 stunde erledigt...der Tüv Stuttgart hatt mir das ganze dann ohne weiteres Abgesegnet.....wat sagst du nun....hihihh
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4466
User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 21.09.2006 um 12:37 Uhr  
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230er schrieb:
Hallo,
das ist ja alles soweit Korrekt was du da schreibst, aber als ich vor ca. 1 jahr noch meinen 1993 gebauten golf 1 cabrio besaß, hatte ich mir auch xenon Schweinwerfer eingebaut aus einem Bmw der 5 reihe, Lws war vorhanden und, und ne scheinwerfer waschanlage habe ich nachgereüstet, war ein kinderspiel und in ca. 1 stunde erledigt...der Tüv Stuttgart hatt mir das ganze dann ohne weiteres Abgesegnet.....wat sagst du nun....hihihh
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Hai 230er,
hattest du denn eine "automatische" Leuchtweitenregulierung?
oder
Hattest du nur "GLÜCK" und einen Prüfer, der eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten trug?
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
PS ich hatte die Tage so einen Golf II (den es wohl nie mit Xenon gab) hinter mir. Tolles Licht........es blendete ungemein
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 21.09.2006 um 12:40 Uhr  
|
Stormrider schrieb:
Hm - rein interessehalber :
Wofür ist bei Xenon eine Waschanlage erforderlich ?
Grüße,
Marco
Hi Marco,
es ist halt VORSCHRIFT !
Der Gesetzgeber sagt...."wenn die Streuscheibe des Scheinwerfers verschmutzt ist, könnte das Licht blenden. Um dieses auszuschliessen ist die Waschanlage pflicht"
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
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User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 21.09.2006 um 12:42 Uhr  
| Hi Gonzo.
Könnte aber auch ich mit meinem seriemäßigen XENOn sein, nachdem ich mein SLK im Sommer zum Assyst B hatte brauch ich nämlich kein Fernlicht mehr
Die Jungs von DC müssen die Scheinwerfer so hoch eingestellt haben, ungefähr jeder 5te grüßt mich neuerdings *lol*
--
Gruss, Karsten
___________________________________
Tuning ist...
...wenn's der Kenner sieht!
...kein Prollgehabe
...die schönste form seinen SLK zu ehren!
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 21.09.2006 um 12:50 Uhr  
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230er schrieb:
Hallo,
das ist ja alles soweit Korrekt was du da schreibst, aber als ich vor ca. 1 jahr noch meinen 1993 gebauten golf 1 cabrio besaß, hatte ich mir auch xenon Schweinwerfer eingebaut aus einem Bmw der 5 reihe, Lws war vorhanden und, und ne scheinwerfer waschanlage habe ich nachgereüstet, war ein kinderspiel und in ca. 1 stunde erledigt...der Tüv Stuttgart hatt mir das ganze dann ohne weiteres Abgesegnet.....wat sagst du nun....hihihh
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Definitiv illegal ... informier dich beim KBA - DIE sind denk ich mal die erste Hand wenns um Infos geht. Kann dir gern mal den Schrieb einscannen und zusenden. Auch wenn eingetragen ist - es bleibt illegal ... Punkt!
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