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Tipps und Technik R171 » » Thema: Rückgaberecht
Beitrag von:
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Schreiberlevel:
Forengrundschüler
Forengrundschüler
Beiträge: 45
User seit 29.06.2006
 Geschrieben am 13.09.2006 um 20:00 Uhr   
Hallo,

heute hat mir jemand erklärt, dass man seinen Gebrauchtwagen jederzeit beim Händler innerhalb von 6 Monaten zurückgeben kann.

Jederzeit mit Sicherheit nicht, denke ich. Aber bei einem gravierenden Mangel, nämlich Wassereintritt (wie ich schon des Öfteren hier beschrieben habe). Der Händler wäre angeblich verpflichtet, das Auto zurück zu nehmen.

Wer kannt sich in beschriebenem Fall aus bzw. hat schon Erfahrungen damit gemacht ???


Viele Grüße

Schwoarzer

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Forenritter
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Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
 Geschrieben am 13.09.2006 um 20:24 Uhr   
Ein Rückgaberecht besteht zunächst mal nicht. Nur bei arglistiger Täuschung, wie falscher Tachostand, verschwiegener Unfallschaden oder Ähnlichem besteht ein sofortiges Rückgaberecht.
Bei Mängeln innerhalb der Garantie ist dem Händler immer ein durchaus mehrmaliges Nachbesserungsrecht vorbehalten.
Bei Neuwagen gilt dann: Ist der Fehler nicht nach dreimaligem Reparaturversuch abgestellt, kann gewandelt werden. Die Betonung liegt bei kann. Meist muss auch da der Klageweg eingegangen werden.
Inwieweit das für Gebrauchtwagen gilt, kann ich aber nicht verbindlich beantworten.

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   slktorti

Schreiberlevel:
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Beiträge: 510
User seit 21.06.2005
 Geschrieben am 14.09.2006 um 04:06 Uhr   
Hi,

zu welchen Konditionen. Ein Unterschied ist auch Rückgabe oder Wandlung!

--
Gruss Torsten
... die Wahrheit liegt irgendwo da draußen.

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   Torstensven

Schreiberlevel:
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Beiträge: 262
User seit 03.05.2005
 Geschrieben am 14.09.2006 um 07:40 Uhr   
Hallo,

ein Rückgaberecht hast du in deinem Fall leider nicht , du kannst nur auf die kostenlose Beseitigung der Fehler bestehen.

--
Gruß

Torstensven


..... möge der Grip mit Euch sein !!!

http://www.Landlsperger-Koch.de

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