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Tipps und Technik R171 » » Thema: Rückgaberecht |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
 Beiträge: 45
User seit 29.06.2006
| Geschrieben am 13.09.2006 um 20:00 Uhr  
| Hallo,
heute hat mir jemand erklärt, dass man seinen Gebrauchtwagen jederzeit beim Händler innerhalb von 6 Monaten zurückgeben kann.
Jederzeit mit Sicherheit nicht, denke ich. Aber bei einem gravierenden Mangel, nämlich Wassereintritt (wie ich schon des Öfteren hier beschrieben habe). Der Händler wäre angeblich verpflichtet, das Auto zurück zu nehmen.
Wer kannt sich in beschriebenem Fall aus bzw. hat schon Erfahrungen damit gemacht ???
Viele Grüße
Schwoarzer | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
 Beiträge: 3992
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 13.09.2006 um 20:24 Uhr  
| Ein Rückgaberecht besteht zunächst mal nicht. Nur bei arglistiger Täuschung, wie falscher Tachostand, verschwiegener Unfallschaden oder Ähnlichem besteht ein sofortiges Rückgaberecht.
Bei Mängeln innerhalb der Garantie ist dem Händler immer ein durchaus mehrmaliges Nachbesserungsrecht vorbehalten.
Bei Neuwagen gilt dann: Ist der Fehler nicht nach dreimaligem Reparaturversuch abgestellt, kann gewandelt werden. Die Betonung liegt bei kann. Meist muss auch da der Klageweg eingegangen werden.
Inwieweit das für Gebrauchtwagen gilt, kann ich aber nicht verbindlich beantworten. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenoberprimaner
 Beiträge: 510
User seit 21.06.2005
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... ist OFFLINE

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 Beiträge: 262
User seit 03.05.2005
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