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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 11.10.2004
 | Geschrieben am 23.08.2006 um 20:29 Uhr  
| Hallo Romy,
bislang habe ich 'nur' einen Opel gewandelt.
Hier war alles sehr einfach und relativ unformell.
Nach diversen reparaturversuchen habe ich dann mit meinem Verkäufer gesprochen, der über jeden Mangel im Bilde war und per Telefon auf Wandlung bestanden. Eine Woche später gab's dann einen Rückruf, das diesem Zugestimmt wurde.
War der 'weiche Weg' und spiegelt meine Erfahrung wieder.
--
Gruß
Mario
"Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint" | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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User seit 07.07.2005
| Geschrieben am 23.08.2006 um 20:47 Uhr  
| Oh wie schön einfach, denke bei mercedes wird das nicht so sein. Weiss nicht mal an wen ich mich wenden muss. An die Zentrale oder da wo ich ihn gekauft habe? Mal sehen ob noch jemand eine Antwort weiss...
Habe ja schon nen Brief vom Anwalt schicken lassen an die Zentrale, aber das vor 4 Wochen und noch ist gar nix zurück gekommen. Weder an mich noch an die Niederlassung. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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 | Geschrieben am 23.08.2006 um 21:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mindcry am 23.08.2006 um 21:05 Uhr ]
Hallo Romy,
ich habe meinen SLK im Mai erfolgreich (naja, noch nicht ganz abgeschlossen ) gewandelt. Wer hier rechtlich dein Ansprechpartner ist, lässt sich aus deinem Kaufvertrag entnehmen. In der Regel ist es so das die Niederlassung oder das Autohaus hier nur den Kauf vermittelt und der Vertrag somit direkt mit dem Konzern zustande kommt. Dennoch ist es bei DC üblich das die Wandlung nur über den Vermittler (also Niederlassung oder Autohaus) abgewickelt werden soll. Sprich DC beauftragt deinen Verkäufer sich darum zu kümmern. Letztendlich muss dein Anwalt also deinem Verkäufer druck machen, dass dieser wiederum den Wandlungsantrag dann an den Konzern schickt etc.
Mein Anwalt hat damals auch erst den Konzern direkt angeschrieben und nach ein paar Wochen kamen dann von überall her Standard Briefe (z.B. aus Stuttgart, Berlin und Belgien oder so) die darauf hingewiesen haben.
Ich hoffe ich hab dir weitergehlofen und ich hab hier jetzt nichts falsches erzählt
Gruß
Kevin | Antworten
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User seit 02.06.2005
 | Geschrieben am 23.08.2006 um 23:07 Uhr  
| Hallo Romy,
der Antrag auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geht direkt an die Verkaufsleitung Deiner entsprechenden DC-Niederlassung. Diese bestätigt den Eingang Deines Antrags (bzw. das Schreiben vom Deinem RA) und teilt die ungefähre Bearbeitungszeit mit (ca. 2-3 Wochen sind üblich). Sollte Deinem Antrag entsprochen werden, kann die Rückabwicklung zu festgelegten Konditionen sofort erledigt werden. Ich kann Dir nur empfehlen, die entsprechenden Pesonen in der Werkstatt und auch den Verkäufer/in auf Deine Seite zu ziehen. Wenn Du keine "Fürsprecher" hast, wirst Du keine Chance haben ...
Dein "Anwalt" sollte allerdings wissen, an wen er schreiben muss ... Ich hatte Dir ja mal eine gute Adresse mitgeteilt.
Gruß
Bernd | Antworten
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User seit 03.07.2004
 | Geschrieben am 23.08.2006 um 23:31 Uhr  
|
Icke04 schrieb:
Ich kann Dir nur empfehlen, die entsprechenden Pesonen in der Werkstatt und auch den Verkäufer/in auf Deine Seite zu ziehen. Wenn Du keine "Fürsprecher" hast, wirst Du keine Chance haben ...
Dein "Anwalt" sollte allerdings wissen, an wen er schreiben muss ... Ich hatte Dir ja mal eine gute Adresse mitgeteilt.
Hallo Bernd,
ich kann das nur bestätigen, wenn in der NL bzw. dem Autohaus kein Fürsprecher ist dann dauert das ganze nur um einiges länger und ohne Anwalt wird sich dann gar nichts bewegen. Bei mir war dies bzw. ist dies nämlich der Fall, dennoch hat die NL/das Autohaus hier nicht viel zu melden, da die nicht die Entscheidung treffen ob gewandelt wird oder nicht. Allerdings zieht sich dadurch alles unendlich in de Länge.
Wenn im Kaufvertrag der Vertragspartner der DC-Konzern ist, dann ist es schon richtig das der Anwalt den Konzern selbst anschreibt, den der ist ja letztendlich in die Pflicht zu nehmen. Allerdings wälzt DC hier die Arbeit auf den Vermittler ab.
Viele Grüße
Kevin | Antworten
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User seit 26.07.2000

 | Geschrieben am 24.08.2006 um 00:34 Uhr  
| Hallo Romy,
Ansprechpartner ist, wie bereits geschrieben, erstmal deine NL. Sprech erstmal deinen Verkäufer an, das erste Angebot ist i.d.R. erstmal grottenschlecht. Verhandelt wird wie auf´m Basar, zum Schluß jedoch mit dem Verkaufsleiter, so wars bei mir in 2001 zumindest.
Gude, Olli.
--
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 Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
 | Geschrieben am 24.08.2006 um 07:34 Uhr  
| Hallo Romy,
was Jörg schreibt, hatte ich noch vergessen. Beim 7. Werkstattaufenthalt wurde bei mir auch der Werksinspekteur hinzugezogen. Der wusste dann auch nicht weiter und somit hatte die Mängelgeschichte ein ''offizielles Ende''.
Diese Bestätigung hat dann zu einer sehr schnellen Rückabwicklung geführt.
Also viel Erfolg !
Gruß
Bernd | Antworten
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| Geschrieben am 24.08.2006 um 08:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Hotpassion am 24.08.2006 um 08:09 Uhr ]
Hallöchen und vielen Dank erst mal an alle. Mh dann ist mein Brief wohl doch an die falsche Adresse gegangen. Kann mir bitte nochmal jemand sagen was da drin stehen sollte? So in etwa. Macht zwar mein Anwalt, aber kann dem ja gleich mal nen Wink geben.
@Icke04
Du hattest mir doch mal etwas geschickt, kann ich das nochmal bekommen?
Hatte das damals verworfen, da ich eh keine Chance gehabt hätte weil eine Nachbesserung zu wenig. | Antworten
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