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Tipps und Technik R171 » » Thema: Gebrauchtwagengarantie vor Ablauf der 2 Jahre Herstellergewährleitstung |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
 Beiträge: 27
User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 19.08.2006 um 02:42 Uhr  
| Hallo zusammen,
da ich gestern meinen gebrauchten SLk 350 abgeholt habe gleich mal n paar fragen.
1. Mein SLk hat die Erstzulassung am 11.10.2004 gehabt. Ich dachte eigentlich das ich jetzt dann noch bis 11.10.2006 volle Gewährleistung durch Mercedes habe und im Anschluss und danach halt Gebrauchtwagengarantie. Der Mercedes Händler hat aber gemeint das ich entweder die Gebrauchtwagengarantie haben kann oder die Werksgarantie. Beides ist nicht möglich. Hab mich dann für das Jahr gebrauchtwagengarantie entschieden. Aber ist das überhaupt möglich? ich mein das Auto ist ja noch keine 2 Jahre alt??????
Ich habe nämlich ein paar Mängel am Auto festgestellt. und weiß jetzt nicht ob diese Mängel von beiden Garantien übernommen werden würde.
1. das Dreiecksfenster links muss eingestellt werden, weil Wasser eintritt wenn ich den Wagen mit dem Hockdruckreiniger wasche. Sieht man auch optisch schon das hier ein Unterschied zum rechten fenster besteht.
2. Die Sitzheizung am Fahrersitz ist an der Rückenlehne viel stärker als auf der Sitzfläche. Sitzfläche wirds nur Lauwarm.
3. an einer der 18 Zoll AMG Felgen ist an einer Stelle der Klarlack runter. Die Felge ist aber nicht beschädigt. Der ist einfach von alleine runter gegangen.
Hat hier wer Erfahrung?????
Vielen Dank | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
| Geschrieben am 19.08.2006 um 07:21 Uhr  
| Moin grünitsch
Glückkwunsch zum Wagen
Die Aussage von dem Verkäufer finde ich aber sehr komisch. Ein Bekannter hat sich einen 3 Monate alten Mercedes gekauft und hat beides, also die normale 2 Jahres Garantie und die Gebrauchtwagengarantie. Das eine hat der Wagen, bei der anderen Garantie sind die verpflichten es zu geben.
Egal welche Garantie du jetzt hast, nach so kurzer Zeit müssen sie die Mängel auch so beheben. Also lass dir keinen erzählen und wegen der Garantie werden dir hier bestimmt ein paar Mercedes-Experten genaueres zu sagen können.
--
ciao Marco
"Schalker dürfen das......."
***http://forum.mwslk.de/*** | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
 Beiträge: 45
User seit 20.07.2006
| Geschrieben am 19.08.2006 um 11:47 Uhr  
| Hallo,
die zweijährige Gewährleistung von DC hast Du in jedem Fall.
Die Garantie ist immer eine freiwillige vertragliche Zusage des Herstellers, oder des Händlers und betrifft nur die Mängel, die bei der Nutzung des Wagens auftreten. Für die Dauer der Garantie gibt es keine gesetzlichen Spielregeln - juristisch betrachtet wird damit bloß auf die Qualität des Produktes verstärkt hingewiesen.
Läuft die Garantie länger als die gesetzliche Verjährungsfrist und wird innerhalb der Garantiefrist ein Mangel entdeckt, so beginnt damit die Verjährungsfrist für diesen Mangel zu laufen, d.h. der Anbieter kann also über die sechsmonatige gesetzliche Verjährungsfrist und auch über die Garantiefrist hinaus zur Gewährleistung verpflichtet sein.
Die Gewährleistung ist produkt- und branchenunabhängig durch Gesetze geregelt und betrifft Sach- und Rechtsmängel zum Zeitpunkt der Übergabe der „Sache“ (also Deines SLK) an Dich. Für alle beweglichen Produkte gilt seit dem 1. Januar 2002 eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Händler können die vorgeschriebene Gewährleistung bei Gebrauchtwagen in ihren AGB aber auf 1 Jahr verkürzen. Dies tun sie i.d.R. natürlich auch.
Grüße, Tobias
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquartaner
 Beiträge: 149
User seit 13.08.2006
| Geschrieben am 19.08.2006 um 12:49 Uhr  
| Hallo Grünitsch,
Tobias hat es schon sehr schön dargestellt. Ich möchte dies noch ergänzen.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann der Verkäufer (DC) den Übergang ausschließen (bezogen auf die 2 Jahre Neuwagen Garantie). Siehe dies bitte in deinem Vertrag nach.
Die Gewährleistung(24 Monate ab neu) bleibt davon unberührt. Allerdings gilt ja bereits die Beweislastumkehr(6-18 Monate ab neu). Also schenkte uns der liebe Gott die Novelle des Schuldrechtes: siehe Tobias
Der Gesetzgeber sieht seit 2002 die 24 Monate Sachmangelhaftung auch für Gebrauchtwaren vor. Der private V. darf dies ausschließen (aber trotzdem nicht "bescheißen"), der Händler darf sie auf 12 Monate reduzieren. Wieder gänzlich unbelassen davon sind seine zusätzlichen Garantieversprechen. Die werden von ihm definiert und vertraglich zugesichert.
Die dir also als "Minimum" zustehende Gewährleistung schützt aber nicht vor allen Widrigkeiten. Im Einzelfall kann es doch wieder tückisch werden. Normaler Verschleiß ist ausgenommen. Auch sind Mängel zu akzeptieren (sofern zur Übergabe noch nicht verhanden (auch nicht im Keim)), die dem Alter der Sache entsprechen. Denken wir hier mal an die Ledersitze, das könnte dann sehr schnell zum Rechtsstreit ausarten. Ein anderes Beispiel sind die Reifen. Uns ist wohl allen klar, das die ein Verschleißteil sind. Nur hatte ein Kunde einen Ferrari mit ausreichend Profil gebraucht gekauft (war ca. 5 Jahre alt) und kurz darauf zerlegt. Laut Gutachter aufgrund der alten Reifen. Es ging vor Gericht und die Händlerin wurde zum Schadensersatz verdonnert. sie hätte anhand der DOT Nummer als SV wissen müssen, das dieses Risiko besteht. Es ist also nicht immer leicht die SL genau zu definieren, im Zweifel immer RA aufsuchen.
Zu anderen Glückwunsch zu deiner Neuanschaffung. Möge er dir viel Freude bereiten. ABER, warum quälst du ihn auch mit dem Kärcher! . Als SLK würde ich mich dann auch nassmachen.
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