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| Geschrieben am 14.08.2006 um 19:02 Uhr  
| Ach Claudia,
das tut mir sehr leid für Dich.
Neuwagenregelung bei Unfällen kenne ich aktuell nicht, da hilft Dir Dein Anwalt aber sicherlich.
Lass mal hören, wie hoch der Schaden ist.
Beim SLK soll Heckunfall angeblich das schlimmste sein, was einem passieren kann. Evtl kannst Du bei einer gewissen Schadenshöhe darauf bestehen, dass es unzumutbar (und später unverkäuflich) ist, einen quasi Neuwagen mit Unfallschaden zu fahren. In diesem Fall könnte die Versicherung den Wagen übernehmen.
Good luck
--
Karin.
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.08.2006 um 20:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von roadrunners171 am 18.08.2006 um 21:04 Uhr ]
Hallo Engelchen,
mein tiefstes Mitempfinden...Allerdings denke ich, dass wenn es nicht so schlimm sein sollte, es mit einer neuen Heckschürze getan sein sollte?!
Wird diese sauber lackiert, sollte es der Freude an dem Kleinen keinen Abbruch tun...Sind Heck-und/oder Kotflügel mitbetroffen, wird es Farbabhängig evtl. schon schwieriger...
Bei einem Iridium-silbernen müßten für eine wirklich akzeptable Wiederherstellung eine, wenn nicht sogar beide Fahrzeugseiten(beide Türen und beide Kotflügel vorne lackiert werden!!!), damit Farbunterschiede zwischen den Karosserieteilen ausgeschlossen werden können!! In diesem Fall unbedingt penibelst auf die Qualität der Lackierung achten, da dies bei einem Wiederverkauf verständlicherweise vom potentiellen Käufer als reparierter, größerer Unfallschaden ausgelegt werden könnte!!!! Ich spreche aus Erfahrung - Mein Vorgängerfahrzeug wurde in einer MB - Niederlassung nachlackiert - Ursache war lediglich ein Kratzer auf einem Kotflügel !!!!!!!!!!
Schwarz ist aber zum Glück, zumindest was Lackierarbeiten angeht, sehr dankbar. | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.08.2006 um 07:47 Uhr  
| Autsch, und das bei einem so neuen Auto. Hoffentlioch hast Du auf der Gegenseite wenigstens keine Versicherung von der knickerigen Sorte, wo Du Deine berechtigten Ansprüche erst langwierig einklagen mußt. Viel Glück!
--
Viele Grüße
Grobi-Horst
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meine Freunde dürfen mich auch Super-Grobi nennen | Antworten
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| Geschrieben am 15.08.2006 um 10:09 Uhr  
| Hallo,
mein Beileid, ich sehe noch deine Freude zur Abholung. Und nun sowas. Der SV ermittelt ja den "Restwert" deines Wagen. Biete der Versicherung den Wagen dann zu dem Preis an, der SV hat ja einen Käufer gefunden. Das du einen vergleichbaren Wagen bekommst (zwei Wochen alt, 0.Hand) geht gen unmöglich. Hat die Vers. eine andere Meinung, soll sie dir einen vor die Tür stellen. Zur Sicherheit, nimm dir einen RA, ich hoffe du bist dahingehend versichert. Viel, viel Glück und auch wenn es nicht tröstet (und nicht so ganz stimmt): es ist "nur" ein Auto, damit nur Geld. Dir ist nichts passiert. | Antworten
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