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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wandlung...einen Schritt weiter |
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| Geschrieben am 23.07.2006 um 13:17 Uhr  
| Hallo Community,
ich hatte endlich einen zweiten Termin mit einem „Werksinspektor“.
(Erster Termin wg. Motortausch (durchgeführt) und div andere Dinge)
Erster Antrag auf Rückabwicklung damals ohne nennenswerte Begründung abgelehnt.
Nun Anwalt – div. Schreiben – div. Andere Werkstattaufenthalte (möchte das ganze Gelumpe, welches schon ausgetauscht worden ist nicht Auflisten)
Am Donnerstag dann Begutachtung der erneuten Mängel mit der Bestätigung, das er einer Wandlung auf jeden Fall zustimmt und dieses nun der Rechtabteilung auch so bestätigen wird.
Letztendliche Entscheidung liegt nun bei den Rechtsverdrehern, sollte aber durchgehen.
Mal sehen welches Angebot die Herren von DC mir nun für eine Rückabwicklung machen werden.
Mein Fazit : Nie wieder SLK !!
Wie ich damals schon bei dem 170er sagte „Pappkiste“
Ich dachte dies wird sich Ändern wenn man fast 70 KILO € ausgibt. Pustekuchen!
Als Option (der Winter steht bevor ) schaue ich nach einem gutem ML , oder später dann nach einem SL Bj. ab.04
Ich halte Euch auf dem Laufendem
--
xxx
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| Geschrieben am 23.07.2006 um 20:38 Uhr  
|
BAMBAM schrieb:
Hallo Community,
Mal sehen welches Angebot die Herren von DC mir nun für eine Rückabwicklung machen werden.
--
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Jörg,
wahrscheinlich entsprechend der gesetzlichen Vorgabe:
Abzug vom Neupreis: 0,67% vom Kaufpreis x gefahrene Kilometer / 1000
Wenn Du wieder einen MB kaufst, kannst Du mit Entgegenkommen rechnen, vielleicht nur 0,5% vom Kaufpreis.
--
Grüße, Lutz
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| Geschrieben am 23.07.2006 um 21:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von BAMBAM am 23.07.2006 um 21:02 Uhr ]
LuckySLK schrieb:
BAMBAM schrieb:
Hallo Community,
Mal sehen welches Angebot die Herren von DC mir nun für eine Rückabwicklung machen werden.
--
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Jörg,
wahrscheinlich entsprechend der gesetzlichen Vorgabe:
Abzug vom Neupreis: 0,67% vom Kaufpreis x gefahrene Kilometer / 1000
Wenn Du wieder einen MB kaufst, kannst Du mit Entgegenkommen rechnen, vielleicht nur 0,5% vom Kaufpreis.
--
Grüße, Lutz
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Auf den XXX (Zensur LOL) werde ich mich sicherlich nicht einlassen, da ich in der gesamten Zeit NIE ein Mängelfreies Fahrzeug hatte.
Wenn DC auf so einem hohen Ross sitzt hole ich mir einfach ein Fahrzeug eines anderen Herstellers.
--
xxx
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| Geschrieben am 23.07.2006 um 21:05 Uhr  
| Olli,
sicher nur bei eine Wandlung, d.h. beim Kauf eines anderen MB. Da sind Verhandlungsspielräume gegeben
Bei einer Rückwandlung, also Aufhebung des Kaufvertrages und Auszahlung des Geldes ohne Neukauf, wird sich jeder Händler auf die gesetztliche Regelung zurückziehen und keinen Cent nachgeben. Grund: Der Wertverlust des rückgewandelten Fahrzeugs ist degressiv, die Abzugsrechnung linear. Nach Adam Riese bleibt dadurch bei der Verkaufsorganisation eine saftige Deckungslücke bei jungen Fahrzeugen.
Ein selbst erlebtes Beispiel einer Rückwandlung:
Vom Händler habe ich knapp 32 Kiloeuro bekommen. In der Woche darauf war das Fahrzeug (kein MB, kein SLK) für (fast) realistische 19,9 Kiloeuro in mobile.de.
--
Grüße, Lutz
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