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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unfall - Versicherung will nicht alles zahlen |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 21
User seit 30.04.2004
| Geschrieben am 07.06.2006 um 08:47 Uhr  
| Hallo,
ich hatte am 19.2.06 einen unverschuldeten Unfall mit meinen Huyndai Winterauto. (Kleinschaden). Ich habe ein Gutachten erstellen lassen und das ganze zum Anwalt gegeben. Gestern habe ich endlich (nach Anmahnung der Versicherung) ein Schreiben erhalten.
Von den 1200 Euro Schaden + Gutachter zahlen Sie (A..) mir großzügigerweise 400 Euro, da mein Unfallgegener ein Ford Fiesta gefahren hat und dieser meinen Schaden in diesem Ausmaße nicht hat verursachen können.
Schreib Euch mal den Text:
Bei dem Fahrzeug unserer Versicherungsnehmerin handelt es sich um einen Ford Fiesta. Dieses Fahrzeug kann den weit unten liegenden Frontspoiler am Fahrzeug nich berührt haben. Die Beschädigungen sind somit nicht in Einklang zu bringen. Eine Lackierung des Kotflügels ist ebenfalls nicht diesem Schadensereignis zuzuordnen.
Ist das nun Standart bei den Versicherungen, das ich für Kleinschäden nun auch schon vor Gericht ziehen darf?
Wozu gehe ich eigentlich zum vereidigten Sachverständigten, wenn ein Sachbearbeiter das besser beurteilen kann? Dann brauche ich in Zukunft ja kein Geld für einen Sachverstädigen ausgeben.
Das ist wirklich ein schlechter Scherz. | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4475
User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 07.06.2006 um 09:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 07.06.2006 um 09:16 Uhr ]
Hallo giftl,
na ja, als Standard würde ich das nicht betrachten.
Wir hatten vor einigen Jahren den umgekehrten Fall. Meine Frau war damals mit ihrem Kadett beim ausparken leicht gegen einen alten "total verbeulten" 280er Mercedes gefahren. Der türkische Besitzer des Fahrzeuges wollte sich dann sämtliche (vor) Schäden an seinen Fzg. durch unsere Versicherung (HUK) auszahlen lassen. Dem Sachbearbeiter und auch uns kam die Schadenshöhe nicht geheuer vor. Die Versicherung hat dann eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge veranlasst. Dieses führte damals zur einer Reduzierung auf ca. 1/3 der ursprünglichen Summe!
Ich will dír nichts Böses unterstellen, aber die Versicherung (die wir ja im Endefekt alle über unsere Prämien zahlen) sollte schon Sorgfalt walten lassen.
In deinem Fall würde ich mich auf das Gutachten berufen und eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge fordern.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
--
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 21
User seit 30.04.2004
| Geschrieben am 07.06.2006 um 09:36 Uhr  
| Hallo,
Ich hatte den Wagen zu diesem Zeitpunkt gerade zwei Wochen im Besitz, davon stand der Wagen bis auf diesen Tag vor der Garage. Zudem bin ich vollkasko versichert, also was soll das, du möchtest mir nichts böses unterstellen?
Und apropo gegenüberstellung. Das gegnerische Auto war kein Neuwagen und hatte schon im Frontbereich Vorschäden, die inzwischen gerichtet wurden.
Da müßte man die Vorschäden schon genauso wieder hinbringen wie zum Unfallzeitpunkt vorhanden und die gesamte Situation nachbilden... Und das für 1200Euro? Ein bisschen unwirtschaftlich für die Versicherung.
Polizei war beim Unfall auch anwesend, hat den Unfall wegen geringfügigkeit aber nicht aufgenommen. Zeugen gibt es auch mehrere.
Auch dafür, das mein Auto nagelneu und ohne Kratzer war.
Ela
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Schreiberlevel: Forenprofessor
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User seit 26.11.2003
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2106
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 07.06.2006 um 12:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 07.06.2006 um 12:39 Uhr ]
Der erste Anschein spricht dafür, dass der Gegner den Schaden komplett verursacht hat. Das Gegenteill muß die Versicherung beweisen.
Wenn Du - sicherheitshalber - durch Zeugen / Bilder beweisen kannst, dass Dein Auto vor dem Unfall an diesen Stellen unbeschädigt war, würde ich den Anwalt mit einer Klage beauftragen. Rechtsschutzversicherung wäre gut, weil es neben den Prozeßkosten zu einem Unfallanalyse-Gutachten kommen könnte, das ist nicht so ganz billig.
Im Übrigen neigen Versicherungen naturgemäß dazu, Gründe für die Nichteintrittspflicht zu suchen.
Grüße vom Willy
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 25.05.2004
| Geschrieben am 07.06.2006 um 13:14 Uhr  
| Hi,
ich würde Dir auf jedenfall zu einer Unfallanlayse raten (Fahrzeug Gegenüberstellung, Unfallort aufsuchen, ... ).
Das würde ich mir in dieser Form nicht gefallen lassen.
Fotos an Ort und Stelle sind nie verkehrt.
Gibt es Zeugen?
--
Viele Grüsse
Nikos
"Tuning ist Geschmacksache - und das ist gut so!"
SLK 200K FL / BJ 12/2000 / obsidianschwarz-siambeige | Antworten
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User seit 30.04.2004
| Geschrieben am 07.06.2006 um 13:50 Uhr  
| Hallo,
ich hatte an dem Tag, bzw. Nacht, einen Beifahrer dabei. War ja meine erste offizielle Ausfahrt mit dem Auto. Der ganze Unfall lief schon so blöd ab.
Ich bog in einer einspurig befahrenden Strasse ab, sehe von vorne kommt mir ein Fahrzeug entgegen, warte also wo will das Auto hin (parkplatz, Hauseinfahrt...). Das Fahrzeug vermindert irgendwie seine Geschwindigkeit nicht und bums. Dann will ich aussteigen, fährt mein Gegner(in) rückwärts, hält doch an und wir drei steigen aus. Sie mault mich an, warum ich nicht den Rückwärtsgang eingelegt habe, ich habe doch gesehen das sie rutscht und nicht schafft zu abzubremsen. Ich war wie verdattert. Mein Beifahrer hat dann noch mit Ihr geredet, kam nichts anderes raus, meinte ich wäre schuld. Dann habe ich halt die Polizei gerufen. Die sahen und sahen halt ein Bagatellschaden und meinten nur wir sollen das unter uns regeln und sind wieder wech. Ich hätte das auch so geregelt, mit ner Schramme kann ich leben, aber nicht wenn ich dauernd beschuldigt werde, ich bin schuld, dann bleibt einen ja nur der Gang zum Anwalt.
.. ach ich weiß nicht was ich machen soll. Ich bin ja Rechtsschutzversichert, Vollkasko habe ich auch....... der ganze Nervenkrieg mit Anwalt hin und her und Gericht... für 1200€?? oder besser gesagt 800, denn 400 haben sie ja schon bezahlt. Lohnt sich der Aufwand wirklich? Nur damit ich Recht kriege (oder auch nicht...)
Ela | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.06.2006 um 14:17 Uhr  
| Hi Ela,
würde ich aus Prinzip nicht auf mir sitzen lassen. Am Schluss heißt es beim nächsten Unfall Du würdest gerne schummeln und Versicherungen mit überhöhten Forderungen prellen wollen. Ist jetzt zwar weit hergeholt, aber ich würde es nicht einfach so dulden...
Gruß aus N
--
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 21
User seit 30.04.2004
| Geschrieben am 07.06.2006 um 14:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von giftl am 07.06.2006 um 14:33 Uhr ]
Hi Duke,
die Forderungen habe nicht ich gestellt, sondern der öffentlich vereidigte Sachverständigte hat das Gutachen erstellt und den Schaden beziffert.
Dann müsste man den schon verklagen wegen Ausstellung erhöhter Gutachten, oder?
Mich nervt das alles nur, so einen affenterz wegen solchen Peanuts.
Mich wundert allerdings das Verhalten der Versicherung. Sie wissen das ich einen Anwalt habe, und auch einen Gutachter beauftragt habe, also könnten die doch selber abschätzen, das ich weitermachen kann und alles was vor Gericht geht wirklich Geld kostet. Verlieren Sie auch nur bruchteilweise ist das alles teurer als jetzt und absolut unwirtschaftlich.
Und wenn das von den Versicherung schule macht, dann gute Nacht.
Stellt euch vor, euch fährt einer hinten drauf und das erste was du dann hörst, du hattest schon einen Vorschaden, also ziehen wir mal 2/3 grundsätzlich ab, wenn du mehr willst verklag uns doch. Jahre gehen ins Land...... ich hoffe nur, alle sind hier gut rechtschutzversichert.
Ela | Antworten
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