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Klatsch und Tratsch » » Thema: Pflicht zum Tausch der Metall-Heizöltanks -> Gesetz?
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   Reyeg

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Beiträge: 331
User seit 21.03.2005
 Geschrieben am 03.05.2006 um 13:46 Uhr   
Hi,

ich bin darauf angesprochen worden, dass die alten Metall-Heizöltanks bis zu einer bestimmten Frist getauscht werden müssen.
Kann mir jemand dazu mehr sagen und/oder eine Quelle nennen? Häng da völlig in der Luft.


--
Gruß Steven

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   MYK-LS780

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Beiträge: 26
User seit 29.05.2004
 Geschrieben am 03.05.2006 um 20:52 Uhr   
Hallo Steven,

es besteht kein Gesetz, oder Verordnung, die den Ausbau von Stahltanks fordert.
Es gibt nur gewisse Bestimmungen, die evtl. eine Überprüfung der Heizöltanks, egal aus welchem Werkstoff, vorschreibt.
Also, wenn dein Tank außerhalb eines Wasserschutzgebietes im Heizraum steht, ist nichts zu unternehmen. Hat der Tank aber ein Volumen von mehr als 5000 Liter und steht in einem Wasserschutzgebiet, muss der Tank alle 5 Jahre überprüft werden.
Handelt es sich um einen unterirdischen Tank, ist dieser im WSG alle 2,5 Jahre, außerhalb des WSG alle 5 Jahre zu prüfen.

Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass es kein Fehler ist, den Heizöltank alle 5-10 Jahre von einer Tankbaufirma reinigen zu lassen. Dort werden womöglich kleinere Schäden, wie z.B. Korrosion früh genug erkannt und beseitigt.

Ich hoffe mal, es hat dir ein wenig geholfen.

Gruß Stephan

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   Reyeg

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Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 21.03.2005
 Geschrieben am 04.05.2006 um 09:30 Uhr   


MYK-LS780 schrieb:

Hallo Steven,

es besteht kein Gesetz, oder Verordnung, die den Ausbau von Stahltanks fordert.
Es gibt nur gewisse Bestimmungen, die evtl. eine Überprüfung der Heizöltanks, egal aus welchem Werkstoff, vorschreibt.
Also, wenn dein Tank außerhalb eines Wasserschutzgebietes im Heizraum steht, ist nichts zu unternehmen. Hat der Tank aber ein Volumen von mehr als 5000 Liter und steht in einem Wasserschutzgebiet, muss der Tank alle 5 Jahre überprüft werden.
Handelt es sich um einen unterirdischen Tank, ist dieser im WSG alle 2,5 Jahre, außerhalb des WSG alle 5 Jahre zu prüfen.

Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass es kein Fehler ist, den Heizöltank alle 5-10 Jahre von einer Tankbaufirma reinigen zu lassen. Dort werden womöglich kleinere Schäden, wie z.B. Korrosion früh genug erkannt und beseitigt.

Ich hoffe mal, es hat dir ein wenig geholfen.

Gruß Stephan



Hallo Stephan,

vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Tanks stehen, soweit ich weiß, nicht in einem Wasserschutzgebiet.
Ich meine jedoch, hier und da etwas gehört zu haben, dass etwas bzgl. der Tanks gemacht werden muss, auch mein Nachbar fing jetzt an und will seine Tanks bis zum Ende des Jahres erneuern.... nur nirgends finde ich irgendwelche Quellen bzw. Grundlagen, die mich veranlassen meine Tanks zu erneuern....
Ich meine auch im Ohr zu haben, dass der Schornsteinfeger damit letztes Jahr anfing, mit diesem Thema... wenn keiner von Euch bisher mit dieser Problemtaik tangiert worden ist frag ich wohl am besten nochmal beim Schornsteinfeger nach!


--
Gruß Steven

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   hetty

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Forenquintaner
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Beiträge: 86
User seit 19.03.2006
 Geschrieben am 04.05.2006 um 10:47 Uhr   


Reyeg schrieb:



MYK-LS780 schrieb:

Hallo Steven,

es besteht kein Gesetz, oder Verordnung, die den Ausbau von Stahltanks fordert.
Es gibt nur gewisse Bestimmungen, die evtl. eine Überprüfung der Heizöltanks, egal aus welchem Werkstoff, vorschreibt.
Also, wenn dein Tank außerhalb eines Wasserschutzgebietes im Heizraum steht, ist nichts zu unternehmen. Hat der Tank aber ein Volumen von mehr als 5000 Liter und steht in einem Wasserschutzgebiet, muss der Tank alle 5 Jahre überprüft werden.
Handelt es sich um einen unterirdischen Tank, ist dieser im WSG alle 2,5 Jahre, außerhalb des WSG alle 5 Jahre zu prüfen.

Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass es kein Fehler ist, den Heizöltank alle 5-10 Jahre von einer Tankbaufirma reinigen zu lassen. Dort werden womöglich kleinere Schäden, wie z.B. Korrosion früh genug erkannt und beseitigt.

Ich hoffe mal, es hat dir ein wenig geholfen.

Gruß Stephan



Hallo Stephan,

vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Tanks stehen, soweit ich weiß, nicht in einem Wasserschutzgebiet.
Ich meine jedoch, hier und da etwas gehört zu haben, dass etwas bzgl. der Tanks gemacht werden muss, auch mein Nachbar fing jetzt an und will seine Tanks bis zum Ende des Jahres erneuern.... nur nirgends finde ich irgendwelche Quellen bzw. Grundlagen, die mich veranlassen meine Tanks zu erneuern....
Ich meine auch im Ohr zu haben, dass der Schornsteinfeger damit letztes Jahr anfing, mit diesem Thema... wenn keiner von Euch bisher mit dieser Problemtaik tangiert worden ist frag ich wohl am besten nochmal beim Schornsteinfeger nach!


--
Gruß Steven

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Hallo Steven!

Von den heizungen weiss ich, dass die alten Modelle getauscht werden soll. Auffallen tut das wenn der Schornsteinfeger seine jährliche Runde macht und die Abgaswerte nicht mehr dem Soll entsprechen. Ähnliches kann ich mir bei den Öltanks vorstellen. Ich denke der Schornsteinfeger ist da der kompetente Ansprechpartner.

gruß
Hetty


--
Lebe jeden Tag als wäre es Dein Letzter....

und.... Wissen ist Macht, Nichtwissen ist Ohnmacht!

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   Olli aus Mainhattan



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Beiträge: 19169
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.05.2006 um 13:11 Uhr   
Hallo Steven,

auch ich hatte letztes Jahr ein Schreiben zur Überprüfung des Öltanks von der Stadt Frankfurt (glaube ich zumindest) im Briefkasten. Da die Heizung aber schon vor ein paar Jahren auf Gas umgestellt wurde, hatte ein Anruf genügt um Klärung zu schaffen. Zumindest die Prüfung würde ich daher für normal halten.



Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Hochhubraum- statt Hochdrehzahlkonzept.

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   MYK-LS780

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Beiträge: 26
User seit 29.05.2004
 Geschrieben am 04.05.2006 um 20:40 Uhr   
Hallo Leute,

wie gesagt, es besteht wirklich keine Verordnung, die es vorschreibt Stahlöltanks, außerhalb eines Wasserschutzgebietes, zu erneuern, wenn diese technisch einwandfrei sind und der Öllageraum auch keine Mängel aufweist.
Es kann auch der örtliche Heizungsbauer zu Rate gezogen werden.
Habe erst anfang des Jahres eine Schulung als Fachkraft in Sachen Öllagerung usw. bei der Überwachungsgemeinschaft der SHK Handwerke abgelegt und dort nichts von solch einer Verordnung, oder Gesetz gehört. Bekomme außerdem durch die Innung normalerweise Info´s über neue Gesetze, dort war auch nichts zu lesen. Also, wird es so sein.
Zur Not kannst du ja die Frage in einem Forum namens http://www.haustechnikdialog.de nachschauen. Dort sind auch viele Fachhandwerker, vielleicht wissen die was über neue Verordnungen.

Was vielleicht in eine alte Ölanlage eingebaut werden sollte ist ein "Anti Schwerkraft-Ventil". Wenn die Feuerstätte tiefer als der Öltank liegt, verhindert diese Einrichtung das Leerlaufen der Öltanks, bei einem Defekt an der Ölsaugleitung, da der atmosphärische Druck die Öltanks sonst zum leerlaufen bringt. Vielleicht hast du ja das gemeint.

Gruß Stephan

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   Juergen S

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User seit 16.02.2001
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.05.2006 um 22:52 Uhr   
Hi @ll.

bei uns wurde bei aussenliegenden Erdtanks vor ca. 10 Jahren eine Überwachung der Rücklaufleitung zur Vorschrift gemacht.

An einer Realschule war diese Leitung wahrscheinlich über Jahre undicht und hat den ganzen Boden verseucht. Daraufhin ist die Behörde wachgeworden und hat eine entsprechende Vorschrift erlassen.

Der Tüv kommt automatisch alle 5 Jahre und prüft den Tank. (>5000ltr.) und gleichzeitig auch die Überwachung der Rücklaufleitung.

Grüße aus dem Erftkreis von Jürgen

--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.

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   Reyeg

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Forenobersekundaner
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Beiträge: 331
User seit 21.03.2005
 Geschrieben am 05.05.2006 um 08:32 Uhr   
Einen wunderschönen guten Morgen!
Da ich ja nun etwas verwirrung gestiftet habe - sorry - werde ich nächste Woche meinen Schornsteinfeger befragen und das Ergebnis hier posten!

Ich wünsche Euch ein sonniges WoEnd!

--
Gruß Steven

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   Thomas Isariuk

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Beiträge: 24
User seit 21.11.2003
 Geschrieben am 05.05.2006 um 10:03 Uhr   
Hallo Steven,

ich versuche mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen ...

In einigen Bundesländern ist der Betrieb einwandiger Öltanks im Außenbereich ohne Leckanzeige nicht mehr zulässig. In den restlichen Bundesländern wird dies in absehbarer Zeit ebenfalls verboten werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Tank aus Metall, GfK oder Beton ist.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass Alttanks entweder nachgerüstet werden müssen oder gleich ganz ausgetauscht werden sollten.

Ich habe einen Beton-Erdtank mit 10.000 L Fassungsvermögen und habe nachgerüstet. Hierbei wird eine Kunststoffinnenhülle in den Tank eingebracht und mit einer Vakuum-Leckanzeige versehen. Das System ist in einem halben Tag in fast jeden bestehenden Tank integrierbar (egal ob Metall oder anderer Baustoff).

Die Kosten sind aber leider recht happig. So an die 2.000 - 2.500 Euro inkl. Einbau muss man schon rechnen.

Danach muss der Tank selbst nicht mehr regelmäßig durch TÜV oder eine andere Überwachungsorganisation überprüft werden. Lediglich das Leckanzeigegerät wird alle 5 Jahre vom Prüfer auf Funktion gecheckt ...

Dein Tankhersteller weiss da näheres. Ich wurde von meinem Hersteller diesbezüglich informiert ...


Tschau,
Thomas Isariuk


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   Reyeg

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Beiträge: 331
User seit 21.03.2005
 Geschrieben am 22.05.2006 um 15:52 Uhr   
So, ich bin Euch noch ne Antwort schuldig....
Habe mit meinem Schornsteinfeger telefoniert und der gab folgende Auskunft:
Es müssen bis ende 2007 die Tanks vom TÜV abgenommen worden sein und die Mängel (falls vorhanden) abgestellt worden sein.

Im Klartext:
Termin mit TÜV vereinbaren -> Mängel aufzeigen
Mängel abstellen
TÜV abnehmen lassen.

Im schlimmsten Falle wird der TÜV halt die Tanks bemängeln und den Lagerraum, was eine Erneuerung auslösen würde.

Achja, man muss auf den TÜV zugehen, sprich man hat die Meldepflicht.



--
Gruß Steven

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