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... ist OFFLINE
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.08.2003 um 14:36 Uhr  
| Das kann man nicht allgemein beantworten !
Es hängt von so viel Faktoren ab, wie z.B. trocken/nass, nebelig, warm , kalt, autobahn , landstrasse , Verkehrsaufkommen ...?
Du meinst wahrscheinlich die AB, wenn du von 130km/h sprichst.
Ich versuche immer der Situation angepasst zu fahren, wobei ich auch schon mal nachts mit 250 über die Bahn gebrettert bin...
Ausserdem kann man mit jedem PKW heutzutage "schnell" fahren.
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S(onne)-L(uft)-K(raftfahrzeug)
Gruß vom slk_driver und HFC-ler ! | Antworten
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| Geschrieben am 26.08.2003 um 14:43 Uhr  
| Ich fahr nicht schneller als ich sehen kann. Wenn die Autobahn beleuchtet ist, oder andere Fahrzeuge vor einem fahren, kann man den Verlauf der Autobahn gut verfolgen. Ist die Autobahn aber unbeleuchtet und sind sonst auch keine anderen Autos vor einem, kann einem eine plötzliche Kurve ganz schön auf dem falschen Fuß erwischen.
Also je nach den Verhältnissen, zu denen auch noch zählt, ob es eine pechschwarze Nacht ist und ob man evtl. geblendet wird, fahr ich bei Dunkelheit zwischen 120-160. Für mehr als 160 reicht die Reichweite der Scheinwerfer meiner Meinung nicht mehr aus, wenn man alleine fährt.
Gruß Helmut | Antworten
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| Geschrieben am 27.08.2003 um 16:07 Uhr  
| Hi,
die Antwort hält wie immer die StVO bereit, an die sich hier ja alle halten ....:
Nur so schnell, daß innerhalb der überschaubaren Strecke angehalten werden kann. Auf Landstraßen bedeutet das etwa 60 km/h bei Abblendlicht (ja, ja, ist so, auch wenn man es kaum glauben mag); man muß nämlich auch einen schwarzgekleideten, unbeleuchteten Radfahrer noch rechtzeitig erkennen können oder den dunkel gekleideten Fußgänger, der auf der Fahrbahn liegt etc. etc. Auf Autobahnen darf man u. U. schneller fahren, wenn ein anderes Fahrzeug vorfährt; auch das ist aber nicht ohne Risiko... bei Bedarf kann ich gerne Beispiele anführen, wo gleichwohl von überhöhter Geschwindigkeit im Falle eines Unfalls ausgegangen wurde.
Bye
Peter
P.S.: Der Vorsitzende des für Verkehrssachen zuständigen BGH-Senats hat in einer Kaffeepause zugegeben, sich auch "nicht immer ganz genau" an das Fahren auf Sicht im Dunkeln zu halten ...
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