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User seit 30.04.2004
| Geschrieben am 22.03.2006 um 11:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von giftl am 22.03.2006 um 12:44 Uhr ]
Hallo,
gestern war in meiner Werkstatt des Vertrauens (nicht DC) wegen meinem TÜV Termin.
Durch die diesjährige Wiederzulassung bin ich auch in den Genuss des neuen Briefes und Scheines gekommen und das wäre meinem kleinen fast zum Verhängnis geworden.
Da ich ja 245er Reifen drauf habe, die stehen ja nun nicht mehr im Schein, wollte mir der TÜV Prüfer (Dekra) keinen TÜV geben.
War dann ganz schön Action angesagt: Anruf von Werkstatt, ich sofort 40 km im Affentempo heimgefahren (ich hoffe es waren keine Blitzer da), alten Brief geholt, ab in die Werkstatt und dem Prüfer unter die Nase gehalten.
Jetzt habe ich TÜV. Schwitz.
Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Meine Werkstatt hat sich an dem Prüfer den Mund fusslig geredet. Der hat aber nur auf Durchzug geschaltet. Wollte mich wohl mit Absicht durchfallen lassen.
Fazit, die Kopie des alten Briefes liegt jetzt auch im Handschuhfach.
liebe Grüße aus Bayern,
Manu
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Schreiberlevel: Forenprofessor
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
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User seit 30.04.2004
| Geschrieben am 22.03.2006 um 13:38 Uhr  
| Hallo,
beim abmelden ist das kein Problem, da hast du deinen alten Brief noch. Beim wieder anmelden wird der alte Brief ausgetauscht gegen den neuen.
Den alten Brief erhält man nun mit abstempelung "ungültig".
Sollte man zum TÜV fahren, dann den alten Brief einfach mitnehmen, sonst könnten die gleichen Probleme auftauchen wie bei mir.
Allerdings frage ich mich, ob es in Zukunft mit dem Vermerk: ungültig mal Schwierigkeiten geben könnte, denn ungültig heißt für mich, alles was da drin steht ist ungültig.
liebe Grüße,
Manu | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 22.03.2006 um 15:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 22.03.2006 um 15:20 Uhr ]
Moin !
Na klasse ! Das Bundesverkehrsminesterium baut Scheisse und wir dürfen es ausbaden !
Nur weil sie nicht in der Lage sind, die gespeicherten Datensätze auf die neuen Scheine zu drucken ! Ganz tolle Nummer, Glanzleistung liebe Beamten. Nicht einmal die Werkseintragungen werden vollständig übernommen !
Bei mir fehlt dann nämlich die Eintragung der Werksseitig montierten 225/45 R16 91V für hinten ! Demnach ist also die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erloschen die es vor dem Scheinumdrucken noch hatte !!!
Das heißt unvollständige Papiere werden ausgestellt und wir dürfen es ausbaden !
Gretz Teal´C
--
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User seit 04.06.2004
| Geschrieben am 22.03.2006 um 15:34 Uhr  
| hallo
ich mußte vor kurzem mein Fahrzeug auch ummelden und hatte einen super tollen TÜV Beamten.
Da ich hinten ( wie die meisten ) Breitreifen habe und mein Flitzer auch noch tiefergelegt ist, sind meine Reifen innen etwas abgefahren.
Da bekam ich den Rat " sie sollten mal die Reifen von vorne nach hinten aufziehen und umgekehrt". Ich glaube mein Gesicht war in diesem Moment unbezahlbar.
Er wollte auch wissen wo meine AMG Felgen eingetragen sind.
Erst ein Kollege konnte seine Wissenslücke stopfen.
Aber ihr habt recht. Ich habe seit der Ummeldung nun auch Kopien
von Schein und Brief immer dabei.
Frauenhandtaschen ist ja zum Glück groß genug.
--
gruß petra
giftspritzengrün muß er sein | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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User seit 27.12.2004
| Geschrieben am 23.03.2006 um 12:28 Uhr  
| Hallo,
dieser Thread passt ja zu meinen derzeitigen Gedanken:
mein R171 200K ist ja im November 2005 gleich mit den neuen Papieren gekommen und hat nur die Serienräder (205er) eingetragen.
Da ich jetzt zum Sommer auf Mischbereifung (205+225) umrüste, stellt sich mir die Frage, wie ich damit umgehe...
--
Grüße - Johannes
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 06.01.2006
| Geschrieben am 03.01.2007 um 12:35 Uhr  
| Mahlzeit,
war heute mit meinem 170er (BJ 01/2004) bei seiner 1. HU/AU, mit neuem Schein.
Innerhalb von 15min. war der Fisch gegessen - keine Mängel.
Weder auf die Mischbereifung (205/225, als Winterreifen) , die im neuen Schein gar nicht aufgeführt ist, noch auf den Supersprint (FL mit ABE) wurde ich angesprochen.
Der AU Abnehmer lobte die guten Abgaswerte und zu hause angekommen bemerkte ich, dass er vor lauter Beeindruckung vergessen hat die neue Plakette
anzukleben - also noch mal zurück und Plakette ankleben lassen.
Ansonsten wie gesagt lief alles völlig problemlos.
--
Mfg - Helmut | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.01.2007 um 13:40 Uhr  
| Hi Leute
Also bei mir ist alles eingetragen, denn ich habe beim KVA bestanden auch alle alten bzw. Werksseitigen Eintragungen beizubehalten. Habe jetzt zwar eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit einem Blatt hintendran, welches auch fast voll ist aber lieber so als ärger.
Laut Zulassungsstelle müssen alle werksmäßig freigegebenen (auch Räder mit ABE halt) Radreifenkombinationen nicht mehr in der Zulassung auftauchen. Es ist aber weiterhin erforderlich, das Sonderradreifenkombinationen dort eingetragen werden müssen.
Gruß Andre
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 25.05.2004
| Geschrieben am 03.01.2007 um 14:51 Uhr  
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Timo schrieb:
Als ich meinen SLK abgemeldet hatte, haben die mich beim Str. Verkehrsamt ausdrücklich hingewiesen den alten Brief zu behalten, genau aus diesem Grunde wegen den ganzen Eintragungen
--
http://www.trslk.de
Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe.
Den alten Brief (& Schein) hast Du doch auch bezahlt, oder!??! Dann hast Du auch das Recht diesen zu behalten. Ich würd das Ding nicht aus den Händen geben.
Das haben die Herren da OBEN mal wieder doll entschieden. Hauptsach neu und so ---- aber leider bei der Hälfte aufgehört zu denken. Schade!
Aber --- in ein paar Jahren gibts bestimmt wieder neue Papiere. Dann hat man festgestellt, es fehlen doch Angaben. WOW!
--
Viele Grüsse
Nikos
"Tuning ist Geschmacksache - und das ist gut so!"
SLK 200K FL / BJ 12/2000 / obsidianschwarz-siambeige | Antworten
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