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| Geschrieben am 04.03.2006 um 11:29 Uhr  
| Hallo
mein 200K Nasenbär wurde mit Winterreifen 205/55 R16 auf den Original Standard Alufelgen ausgeliefert. Für den Sommer liegen bereits Original DC 7 1/2 X 17 mit Teilenummer A171 401 1202 bereit.
In der neuen europ. Zulassung sind aber nur die bei Auslieferung aufgezogenen Winterreifen eingetragen.
Auch in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind nur diese aufgeführt.
Früher waren im "alten Brief" immer auch andere Felgen/reifen Kombinationen aufgefgührt.
Blöde Frage, aber muss ich nun wenn ich die Sommerreifen/Felgen aufziehe noch mal zum TÜV um diese eintragen zu lassen, obwohl es gem. DC werkseitig geprüfte und freigegeben Räder bzw. zulässige Rad/Reifenkombination für den SLK sind ??
Und wenn nicht, wie bekomme ich dass einem Polizisten bei einer Kontrolle klargemacht, wenn sie nicht eingetragen sind ? | Antworten
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| Geschrieben am 04.03.2006 um 17:48 Uhr  
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icecubes schrieb:
Hallo skybreak ,
also bei meinem neuen Fahrzeugschein sowie Brief sind keinerlei eintragungen von Radkombinationen mehr,obwohl im Alten Brief/Schein mehrere kombinationen eingetragen waren.
--
@@ Gruss Rudy @@
-auf der Straße zählt der Augenblick-
Hallo Rudy,
als ich zwecks Auspuffanlageneintragung im KFZ-Brief einen neuen Brief erhielt, bemerkte die Dame vom Straßenverkehrsamt, dass ich den alten Brief gut aufbewahren sollte, da dort die verschiedenen Radkombinationen aufgeführt sind und im neuen Brief nicht mehr .....
--
Gruss Wolfgang
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• SLK 350 designo chablis / pastellgelb ~
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.03.2006 um 21:58 Uhr  
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wolfgangklaus schrieb:
icecubes schrieb:
Hallo skybreak ,
also bei meinem neuen Fahrzeugschein sowie Brief sind keinerlei eintragungen von Radkombinationen mehr,obwohl im Alten Brief/Schein mehrere kombinationen eingetragen waren.
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@@ Gruss Rudy @@
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Hallo Rudy,
als ich zwecks Auspuffanlageneintragung im KFZ-Brief einen neuen Brief erhielt, bemerkte die Dame vom Straßenverkehrsamt, dass ich den alten Brief gut aufbewahren sollte, da dort die verschiedenen Radkombinationen aufgeführt sind und im neuen Brief nicht mehr .....
--
Gruss Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
guter Tipp,da werde ich wohl meinen alten Brief kopieren und im Handschuhfach mitnehmen.Denn bei uns gibt es zuviel grüne Männchen die sich manchmal wichtig tun wollen
--
@@ Gruss Rudy @@
-auf der Straße zählt der Augenblick- | Antworten
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| Geschrieben am 07.03.2006 um 18:25 Uhr  
| So !!
jetzt habe ich es selbst gefunden.
In der Stiftung Warentest März 2006 sind Sommerreifen getestet.
Dort steht:
"In den seit Oktober letzten Jahres ausgegebenen neuen Fahrzeugpapieren werden nicht mehr alle erlaubten Reifengrössen aufgeführt, sondern nur noch die jeweils kleinste zulässige. Das kann dazu führen, dass selbst die serienmäßig montierten Rad-Reifen-Kombination nicht im Schein eingetragen ist."
Gruss
Frank | Antworten
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