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| Geschrieben am 28.02.2006 um 15:23 Uhr  
| Hallo, zusammen!
So, es ist soweit: die erste eintragungspflichtige Änderung bei meinem Flintstone steht an. Am Freitag bekommt der kleine Flitzer eine andere Auspuffanlage (es wird auch eine der Fa. Stüber) und ich habe von dort die Info bekommen, dass ich zur Eintragung der Anlage über die Fa. SAT meinen Brief mitbringen soll und dann erfolge die entsprechende Eintragung dort.
Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen:
Hat hier jemand bereits einen SLK, der mit neuen EU-Papieren (so wie bei mir) ausgeliefert wurde und hat bereits Eintragungen in die entsprechenden neuen Fahrzeugpapiere vornehmen lassen?
Mich würde das nämlich interessieren, da in den neuen Papieren ja kaum noch etwas drin steht (und alle Änderungen/Ergänzungen auf dem speziellen Zusatzpapier, dass bereits mit der Fahrzeugauslieferung ausgehändigt wurde,aufgeführt sind), wie jetzt so eine Eintragung vonstatten geht?
Bekommt man zusätzliche Unterlagen vom TÜV, die man dann mitführen muss?
Oder müssen die aufgeführten Teile/Änderungen nochmal speziell inKFZ- Brief und -Schein eingetragen werden (was ja früher so war, in den neuen Papieren aber wohl nicht mehr so ohne weiteres zu gehen scheint... ) ?
Vielleicht hat hier schon jemand Infos für mich...
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 28.02.2006 um 15:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wendemucki am 28.02.2006 um 15:56 Uhr ]
Hi,
habe auch eine Anlage von Stüber. Bei mir war der Ablauf wie folgt:
1. Bei SAT gibt es 2 Betriebgebäude. Im alten Betreibsteil habe ich Registrieungsnummern bekommen.
2. Im neuen Gebaude (ca. 300 m entfernt) wurden in mehreren Metallplättchen die Registrieungsnummern gestanzt. Diese Plättchen wurden dann an alle von Stüber gefertigten Teile angeschweißt.
3. Dann wieder zurück zum alten Gebäudeteil und warten. Das Fahrzeug wird dann von SAT beim TÜV vorgeführt (ich glaube ich habe denen nur die Zulassung dafür mitgegeben.)
4. Man bekommt dann eine TÜV Bescheinigung.
5. Mit der Bescheinigung, Zulassung und Brief zur Zulassungsstelle.
6. Hier gibt es eine neue Zulassung und einen neuen Brief mit den Angaben aus dem TÜV Bericht, d.h. Registriernummern und dem Vermerk Endschalldämpferanlage.
7. Die alten Unterlagen werden als ungültig markiert, soll man aber lt. Mitarbeiter unbedingt aufheben für den späteren Verkauf des Fahrzeuges.
8. Mitführen außer der Zulassung sollte man sowieso TÜV Berichte und ASU Unterlagen.
Gruß Rainer
--
wendelin | Antworten
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| Geschrieben am 28.02.2006 um 18:21 Uhr  
|
wolfgangklaus schrieb:
Hallo Rainer,
ich schließe mich Deinen Ausführen an. Exakt genau so ist es bei mir auch abgelaufen.
Noch eine Frage: Was meinst Du mit ASU-Unterlagen mitführen?
Welche Unterlagen sind das denn?
--
Gruss Wolfgang
--------------------
• SLK 350 designo chablis / pastellgelb ~
Hallo Wolfgang,
ich denke Rainer meint die normale Prüfbescheinigung der Abgaswertmessung die man ja immer dabei haben sollte.
--
Greets Mario,
(mulaluma)
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| Geschrieben am 01.03.2006 um 08:01 Uhr  
| Aha, soweit schon mal vielen Dank für Eure Infos.
Habt Ihr denn so wie ich ebenfalls bereits diese neuen EU-Papiere oder noch die "alten" Versionen von KFZ-Brief und -schein?
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die erfolgte Änderung dann nur in meiner Zusatzbescheinigung zum Brief eingetragen wird, diese ggfls. neu erstellt und der Brief (der ja neuerdings keinerlei sichtbare technische Daten mehr enthält, ebenso wie der KFZ-Schein ) nicht angerührt wird.
Aber das sind nur Vermutungen...
Ich habe schon versucht, zur Klärung mal Kontakt mit dem TÜv aufzunehmen, um da Klarheit zu bekommen, aber da kommt leider keine Rückmeldung...
--
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| Geschrieben am 01.03.2006 um 09:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von NoName am 01.03.2006 um 09:37 Uhr ]
So, ich habe mittlerweile mit meiner hiesigen KFZ-Zulassungsstelle und auch mit einem freundlichen TÜV-Menschen vom TÜV Rheinland telefoniert.
Nach "Einzelabnahme" bei SAT durch den TÜV erhalte ich eine entsprechende Bescheinigung vom TÜV, die dann in die Papiere eingetragen werden muss (eine "ordentliche" Einzelabnahme beim TÜV kostet übrigens 360 €...).
Da durch den Auspuffumbau aber die Betriebserlaubnis erlischt, muss mittels der TÜV-Abnahmebescheinigung quasi eine Neuerstellung der Betriebserlaubnis erfolgen und deswegen sowohl Fahrzeugschein als auch -brief in der Zulassungsstelle mittels TÜV-bescheinigung neu erstellt werden. das deckt sich also mit den bereits oben erhaltenen Infos.
Was für ein bürokratischer Aufwand. Ich sehe mich schon nächste Woche doof bei der Zulassungstelle sitzen... *nerv*
Und das wegen einem neuen Auspuff.
Was tut man nicht alles... *seufz*
Weiß jemand, was die Neuerstellung von KFZ-Papieren kostet?
Das habe ich nämlich vergessen, zu fragen (wenigstens habe ich mich nach den Öffnungszeiten erkundigt...).
--
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| Geschrieben am 01.03.2006 um 09:49 Uhr  
| Hi NN,
da im neuen Brief (Teil II) praktisch keine technischen Daten stehen, muss der in diesem Fall nicht neu erstellt werden. Den Fall hatte ich gestern erst, als ich die V-Max von AMG hab ändern lassen. Es musste nur ein neuer Schein erstellt werden, das hat dann 11,40€ gekostet.
Gude, Olli.
--
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| Geschrieben am 01.03.2006 um 13:51 Uhr  
| Oh, super!
Das ist ja eine wirklich erfreuliche Info. Ändern an der Herumsitzerei beim Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle tut das natürlich leider auch nichts (für so etwas muss man sich dann leider extra einen Tag frei nehmen...), aber immerhin.
Wurden bei Euch die Eintragungen des Briefes (wenn denn überhaupt außer im Schein welche erfolgt sind) in dem neuen Teil II des Briefes vorgenommen oder gab es lediglich den neuen KFZ-Schein mit Vermerk der entsprechenden Änderungen?
--
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