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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171

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Tipps und Technik R171 » » Thema: Xenonlicht & Scheinwerferreinigungsanlage
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   BlauWal

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Beiträge: 1259
User seit 25.02.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.01.2006 um 01:10 Uhr   
Xenonlicht und Scheinwerferreinigungsanlage - eine Frage, die beide Baureihen
R170 und R171 betrifft:

Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist sicherlich eine gute und nützliche Ein-
richtung die zur Verkehrssicherheit beiträgt. Nur: wieso ist sie für Xenonlicht
gesetzlich vorgeschrieben und warum nicht auch für Halogenlicht?

Weiter: das Gesetz sagt nichts über deren Benutzung aus, ich kann/darf also
meine Xenonscheinwerfer ohne Reinigung leuchten (bzw. blenden) lassen so lange
ich will. Die Scheinwerferreinigungsanlage habe ich in meinen SLKs (170/171)
bisher genau einmal benutzt: nämlich zur Funktionskontrolle! Warum also muss ich
den Aufpreis dafür zahlen, wenn mir niemand einen Strick daraus drehen kann?

cu - Walter


--
Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät!
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   ABC

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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 10.01.2006 um 07:26 Uhr   
Hallo Walter,

früher hatte ich mal eine C-Klasse. Es gab damals (1996/97) noch kaum Xenon, und auch keine Hochdruck-Lampenreinigung. Meine C-Klasse hatte daher normale Scheinwerfer ohne Xenon, aber die kleinen Scheibenwischer mit Wischautomatik an den Lampengläsern. Kennt Ihr die noch?

Als ich einmal im Winter bei Frost und Matsch auf der Autobahn unterwegs war, haben die kleinen Wischer wirklich merklich was gebracht. Denn die Lampen waren zwischenzeitlich ziemlich dicht mit überfrorenem Sprühnebel verdeckt. Ich konnte direkt nach der Betätigung merken, dass ich wieder mehr Licht hatte.

Was ich damit sagen will: Eine Scheinwerferreinigung ist bei solchem Wetter sicher sinnvoll (auch wenn man stattdessen natürlich auch regelmäßig kurz anhalten und die Gläser von Hand saubermachen kann).

ABER: Dann sollte sie nicht nur bei Xenon vorgeschrieben sein (ist sie das wirklich?), sondern auch bei "normalen" Lampen, oder besser, bei beiden optional sein.

Grüße
ABC

PS: Hochdruck bietet den Vorteil, dass das für jede Lampenform passt. Die kleinen Schreibenwischer funktionieren nur bei ebenen Lampengläsern wie eben bei der C-Klasse früher.

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   Bärnd

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Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.01.2006 um 07:38 Uhr   
Hallo,

warum die Reinigungsanlage Vorschrift ist, kann ich auch nicht definitiv sagen, jedoch wird sie zu mindest beim 171er "zwangsweise" benutzt. Denn bei jedem 15ten mal wischen mit Scheibenwischwasser und eingeschaltetem Licht wird vorne mitgereinigt.


--
Viele Grüße aus dem Odenwald
carpe diem !

http://www.doerwald.com

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   LOS-AB

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Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1580
User seit 10.10.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.01.2006 um 08:28 Uhr   


Bärnd schrieb:

Hallo,

warum die Reinigungsanlage Vorschrift ist, kann ich auch nicht definitiv sagen, jedoch wird sie zu mindest beim 171er "zwangsweise" benutzt. Denn bei jedem 15ten mal wischen mit Scheibenwischwasser und eingeschaltetem Licht wird vorne mitgereinigt.


--
Viele Grüße aus dem Odenwald
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Hi Bärnd,

wieder was dazugelernt. Das habe ich noch nicht mitbekommen.
Meine Erfahrung ist, dass die Reinigung nur sehr oberflächlich ist. Man muss trotzdem gelegentlich manuell reinigen.

--
__________________________________________
Beste Grüße
Heino
________________________http://www.bestslk.de
... rücksitzlos offen

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 10.01.2006 um 08:30 Uhr   


BlauWal schrieb:
Weiter: das Gesetz sagt nichts über deren Benutzung aus, ich kann/darf also
meine Xenonscheinwerfer ohne Reinigung leuchten (bzw. blenden) lassen so lange ich will.



Auch schon in der Zeit vor Xenon war der Kraftfahrer verpflichtet seine Beleuchtungsanlage und Kennzeichen frei von Schmutz zu halten ! Such Dir mal einen Kontrollpunkt der Trachtengruppe, beschmier Deine Scheinwerfer, Rückleuchten, Nummernschild und Blinker ordentlich mit Schmutz .. und dann mal los

Wenn dann noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dazu kommt (Blendung durch verschmutzte Xenon-Scheinwerfer) wirds noch extra lustig

--
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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 10.01.2006 um 09:20 Uhr   


Bärnd schrieb:

Hallo,

warum die Reinigungsanlage Vorschrift ist, kann ich auch nicht definitiv sagen, jedoch wird sie zu mindest beim 171er "zwangsweise" benutzt. Denn bei jedem 15ten mal wischen mit Scheibenwischwasser und eingeschaltetem Licht wird vorne mitgereinigt.


--
Viele Grüße aus dem Odenwald
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Hallo Bärnd

kein Scherz???
Hast du das zufällig raus gefunden oder steht das irgendwo?


--
ciao Marco

"Schalker dürfen das......."

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   ABC

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Forenritter
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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 10.01.2006 um 09:32 Uhr   


Schalke-Power schrieb:



Bärnd schrieb:

Hallo,

warum die Reinigungsanlage Vorschrift ist, kann ich auch nicht definitiv sagen, jedoch wird sie zu mindest beim 171er "zwangsweise" benutzt. Denn bei jedem 15ten mal wischen mit Scheibenwischwasser und eingeschaltetem Licht wird vorne mitgereinigt.


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Hallo Bärnd

kein Scherz???
Hast du das zufällig raus gefunden oder steht das irgendwo?


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Bärnd, das würde mich auch interessieren. Steht nicht in der Bedienungsanleitung, oder?

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   Bärnd

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Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.01.2006 um 09:34 Uhr   
Hi Marco,

nee, kein Spass: Bedienungsanleitung Seite 118 !
So langsam müsstest du mich doch als Spezialist in Sachen Bedienungsanleitung kennen

--
Viele Grüße aus dem Odenwald
carpe diem !

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   NoName

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Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 10.01.2006 um 10:28 Uhr   
Hallo, zusammen!
Bärnd hat recht, es steht in der Bedienungsanleitung (dann wohl auf Seite 118 ), denn ich hatte dort auch gelesen, dass die Xenonscheinwerfer bei jedem 15. Mal (was ich recht selten aber persönlich gut finde; zum Vergleich: bei BMW spritzt der Scheinwerferreiniger bei jeder 3. Scheibenwaschdüsenbetätigung, wenn das Licht eingeschaltet ist - sehr nervig) mitgeduscht werden.
Es haben hier also mindestens zwei Peronen mal die Bedienungsanleitung (zumindest teilweise gelesen...

Der Sinn der gesetzlichen Vorschrift, bei Xenonlicht eine Scheinwerferreinigungsanlage zwingend verbaut zu haben, besteht darin, dass verschmutzte Xenonscheinwerfer wesentlich stärkere Lichtstreuungen haben, als es bei normalen Halogenscheinwerfern der Fall ist.
Abgesehen davon, dass die verschmutzten Xenons als Lichtquelle nur ein äußerst fleckiges und damit schlechtes Licht bieten (aber da müssen die Dinger schon derb verschmutzt sein...), wird der Gegenverkehr durch diese Lichtstreuengen wohl stark und gefährlich geblendet.
Um das zu verhindern, ist bei Xenon eben die Waschanlage Pflicht.
Das war aber schon seit der Einführung von Xenonbeleuchtung in KFZ so, insofern werden entsprechende Tests wohl dieses Problem aufgezeigt haben und der Gesetzgeber/Tüv oder was auch immer eine Freigabe für den Straßenverkehr nur in Verbindung mit "Xenon-Duschen" gegeben haben.

--
Nu´isser da - und er heißt "Flintstone".

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   SLK_171_Bln

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Forengrundschüler
Forengrundschüler
Beiträge: 29
User seit 04.12.2005
 Geschrieben am 12.01.2006 um 22:50 Uhr   
Also, ich habe meine Scheinwerferreinigungsanlage nur ganze zweimal benutzt.Wollte mal sehen was die so leistet. Ergebnis war : Scheinwerfer weiterhin dreckig und das Auto auch. Seitdem niewieder !!!! Dachte funktionieren ähnlich wie die Düsen der Frontscheibe, die versprühen ja auch nich alles aufs Auto.

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